Situation von wohnungslosen Menschen

Astrid Dahaba
 Thema: Wohnungspolitik

In der Antwort auf die schriftliche Kleine Anfrage des Bürgerschaftsabgeordneten Joachim Bischoff, DIE LINKE, zur „Situation der Not- und Flüchtlingsunterkünfte in Hamburg“ verwies der Senat hinsichtlich der „gegenwärtig auf der Straße lebenden Wohnungslosen“ auf die im März 2009

durchgeführte empirische Untersuchung, nach der damals 1.029 Obdachlose gezählt wurden (Bürgerschafts-Drucksache 19/7915 vom 23.11.2010).

Anfrage nach § 27 BezVG der Abgeordneten Astrid Dahaba, Zaklin Nastic und Hartmut Obens - (Fraktion DIE LINKE)

Betr.: Situation von wohnungslosen Menschen

In der Antwort auf die schriftliche Kleine Anfrage des Bürgerschaftsabgeordneten Joachim Bischoff, DIE LINKE, zur „Situation der Not- und Flüchtlingsunterkünfte in Hamburg“ verwies der Senat hinsichtlich der „gegenwärtig auf der Straße lebenden Wohnungslosen“ auf die im März 2009 durchgeführte empirische Untersuchung, nach der damals 1.029 Obdachlose gezählt wurden (Bürgerschafts-Drucksache 19/7915 vom 23.11.2010).

Insgesamt haben sich 11 Kooperationspartner, darunter 10 Genossenschaften und SAGA/GWG, verpflichtet, ein entsprechendes Wohnungsangebot für diese Zielgruppe vorzuhalten. Doch leider ist die Nachfrage nach geeignetem Wohnraum größer als das Angebot.

Von daher fragen wir die Fachbehörde:

1. Wie hoch ist der vereinbarte prozentuale Anteil der Kooperationspartner in Bezug auf den Gesamtbestand der Wohnungseinheiten in Eimsbüttel, bei denen Dringlichkeitsscheine oder -bestätigungen Voraussetzung für den Bezug der entsprechenden Wohnung ist? Gibt es unterschiedliche Kooperationsvereinbarungen?

2. Wie hoch waren die Zahlen der versorgten Haushalte im Rahmen des Kooperationsvertrages in Bezug auf die jeweiligen einzelnen Kooperationspartner in den Jahren 2005 bis 2010 in Eimsbüttel?

3. Gibt es eine Auswertung seitens der Fachbehörde auf die Vereinbarung mit den Kooperationspartnern? Wenn ja, wie ist das Ergebnis?

a) Wenn nein, wie gedenkt die Fachbehörde diese Kooperationsverpflichtungen zu überprüfen?

4. Trifft es zu, dass die Geschäftsstellen der SAGA/GWG keine Wohnung an Menschen in Eimsbüttel vermietet, die einen negativen SCHUFA-Eintrag haben? Wenn ja, gibt die SCHUFA darüber Auskunft, ob es sich um Mietschulden handelt?

5. Welche Wohnungsgenossenschaften bzw. Kooperationspartner in Eimsbüttel vermieten keine Wohnung an Menschen mit negativem SCHUFA-Einträgen? Welche Kooperationspartner vermieten trotzdem?

6. Von welchen Kooperationspartnern bekommen Menschen, die wohnungslos sind oder umziehen müssen, weil sie von der ARGE in Eimsbüttel dazu aufgefordert werden und einen negativen SCHUFA-Eintrag haben, eine Wohnung?

Fraktion DIE LINKE

Astrid Dahaba, Hartmut Obens, Zaklin Nastic

 

Hier können Sie die Anfrage als PDF lesen: