Wohnungsbau und Stadtentwicklung in Eimsbüttel

Situation von wohnungslosen Menschen - Antwort der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI)

Astrid Dahaba
 Thema: Wohnungspolitik

Die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) beantwortet das o. g. Auskunftsersuchen zur Situation wohnungsloser Menschen unter Beteiligung der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU) zu den Fragen 1. und 4. wie folgt:

Anfrage nach § 27 BezVG der Mitglieder der Bezirksversammlung, Astrid Dahaba, Zaklin Nastic und Hartmut Obens - Fraktion DIE LINKE

„Situation von wohnungslosen Menschen“

Die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) beantwortet das o. g. Aus-kunftsersuchen  zur Situation wohnungsloser Menschen  unter Beteiligung der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU) zu den Fragen 1. und 4. wie folgt:


In der Antwort auf die schriftliche Kleine Anfrage des Bürgerschaftsabgeordneten Joachim Bischoff, DIE LINKE, zur „Situation der Not- und Flüchtlingsunterkünfte in Hamburg“ verwies der Senat hinsichtlich der „gegenwärtig auf der Straße lebenden Wohnungslosen“ auf die im März 2009 durchgeführte empirische Untersuchung, nach der damals 1.029 Obdachlose gezählt wurden (Bürgerschafts-Drucksache 19/7915 vom 23.11.2010).

Insgesamt haben sich 11 Kooperationspartner, darunter 10 Genossenschaften und SAGA/GWG, verpflichtet, ein entsprechendes Wohnungsangebot für diese Zielgruppe vorzuhalten. Doch leider ist die Nachfrage nach geeignetem Wohnraum größer als das Angebot.

Von daher fragen wir die Fachbehörde:

1.    Wie hoch ist der vereinbarte prozentuale Anteil der Kooperationspartner in Bezug auf den Ge-samtbestand der Wohnungseinheiten in Eimsbüttel, bei denen Dringlichkeitsscheine oder -bestätigungen Voraussetzung für den Bezug der entsprechenden Wohnung ist? Gibt es unter-schiedliche Kooperationsvereinbarungen?



Eine prozentuale Verteilung der Versorgungsverpflichtung auf die Wohnungsbestände in den einzelnen Bezirken ist im Kooperationsvertrag nicht vorgesehen. Die Versorgungsverpflich-tung der Wohnungsunternehmen gilt für Gesamt Hamburg.

Die Versorgung wohnungsloser Haushalte soll nach Möglichkeit in dem Bezirk erfolgen, in dem die Haushalte öffentlich untergebracht sind. Bei der Versorgung sind jedoch auch die  Gegebenheiten des Wohnungsmarktes zu berücksichtigen.

Nach dem für die zehn Genossenschaften maßgeblichen Kooperationsvertrag von 2004 gilt, dass diese nach Teil 1 des Vertrages vordringlich Wohnungsuchende entsprechend der An-zahl der im Berichtszeitraum (halbjährlich) frei oder bezugsfertig gewordenen, für vordringlich Wohnungsuchende gebundenen Wohnungen (WA-Wohnungen) mit Wohnraum versorgen müssen. Im Teil 2, der Versorgung wohnungsloser Haushalte, wird die Versorgungsverpflich-tung aus der „Basis“ (Anzahl der wohnungslosen Haushalte, die vor 2005 versorgt wurden) und der „Zusätzlichkeit“ (prozentualer Anteil der Unternehmen am Bestand der WA- Woh-nungsbestand) errechnet.

Mit SAGA GWG ist im August 2010 eine modifizierte Fassung des Kooperationsvertrages abgeschlossen worden, der in seinem Teil 1 die Festschreibung der Versorgung von Haus-halten im Sozialwohnungsbestand für eine Vertragslaufzeit von 10 Jahren vorsieht. Der Ver-trag sieht vor, dass SAGA GWG  – unabhängig von der Zahl der frei/bezugsfertig geworde-nen WA-Wohnungen – jährlich insgesamt 3.000 sozialwohnungsberechtigte Haushalte (§ 5-Schein-Inhaber + vordringlich Wohnungsuchende), davon 1.700 vordringlich Wohnungsu-chende, mit Wohnraum versorgen.

Der Teil 2, die Versorgung wohnungsloser Haushalte, bleibt davon unberührt. Für die 10 ge-nossenschaftlichen Kooperationspartner gilt nach wie vor die 2004 abgeschlossene Fassung des Kooperationsvertrages.

Die BSU ist bestrebt, neue Kooperationsverträge (analog des Vertrages mit SAGA GWG) auch mit weiteren Wohnungsunternehmen abzuschließen. Derzeit laufen noch Verhandlun-gen mit der Arbeitsgemeinschaft Hamburger Wohnungsunternehmen über die Ausgestaltung der Verträge.

2.    Wie hoch waren die Zahlen der versorgten Haushalte im Rahmen des Kooperationsvertrages in Bezug auf die jeweiligen einzelnen Kooperationspartner in den Jahren 2005 bis 2010 in Eimsbüttel?

Wohnungsversorgung wohnungsloser Haushalte durch die Kooperationspartner in den Jahren 2006 bis 2011 im Bezirk Eimsbüttel:

200620072008200920102011
(1. Halbj.)
86110111869862

Für das Jahr 2005 liegen keine verwertbaren Daten vor, da das Dokumentationssystem der Fachstellen noch in der Erprobungsphase war.

Aus Datenschutzgründen können die Versorgungsdaten einzelner Wohnungsunternehmen nicht veröffentlicht werden. Eine Verschlüsselung der Wohnungsunternehmen ist nicht mög-lich, da die Versorgungszahlen einen Rückschluss auf die einzelnen Wohnungsunternehmen zulassen würden.

3.    Gibt es eine Auswertung seitens der Fachbehörde auf die Vereinbarung mit den Kooperations-partnern? Wenn ja, wie ist das Ergebnis?

Die zuständige Fachbehörde wertet monatlich die im Dokumentationssystem der Fachstellen erfasste Zahl der Wohnraumvermittlungen durch die Kooperationspartner aus. Für 2010 war in Bezug auf die Versorgung nach dem Kooperationsvertrag festzustellen, dass der Durch-schnitt der Vertragserfüllung bei 64% lag, wobei die Spanne bei der Vertragserfüllung durch die einzelnen Unternehmen zwischen 21 und 130% lag. Sechs Unternehmen erfüllten ihre Verpflichtung überdurchschnittlich und fünf lagen unter dem Durchschnitt.

a)    Wenn nein, wie gedenkt die Fachbehörde diese Kooperationsverpflichtungen zu überprüfen?

Entfällt.

4.    Trifft es zu, dass die Geschäftsstellen der SAGA/GWG keine Wohnung an Menschen in Eimsbüttel vermietet, die einen negativen SCHUFA-Eintrag haben? Wenn ja, gibt die SCHUFA darüber Auskunft, ob es sich um Mietschulden handelt?

Nein.

5.    Welche Wohnungsgenossenschaften bzw. Kooperationspartner in Eimsbüttel vermieten keine Wohnung an Menschen mit negativem SCHUFA-Einträgen? Welche Kooperationspartner vermieten trotzdem?

Die überwiegende Zahl der von der Fachstelle für Wohnungsnotfälle zu beratenden Kunden hat eine negative SCHUFA-Auskunft. Trotzdem werden von allen Kooperationspartnern als auch von anderen Vermietern Wohnungen an sie vermietet. 
Die Fachstelle bekommt in Einzelfällen Hinweise von Kunden, dass sie wegen eines negativen SCHUFA-Eintrages von einer Wohnungsgesellschaft abgelehnt wurden. Die Fachstelle Eimsbüttel geht diesen Hinweisen nach. Die angesprochenen Kooperationspartner begründen die Ablehnung der Haushalte jedoch nicht mit dem SCHUFA-Eintrag, sondern mit dem Fehlen einer geeigneten Wohnung.  Dieses Vorgehen betrifft alle Kooperationspartner.

6.    Von welchen Kooperationspartnern bekommen Menschen, die wohnungslos sind oder umziehen müssen, weil sie von der ARGE in Eimsbüttel dazu aufgefordert werden und einen negativen SCHUFA-Eintrag haben, eine Wohnung?

Alle Kooperationspartner akzeptieren auch wohnungslose Menschen mit negativer SCHUFA- Auskunft als Mieter. Im Übrigen siehe Antwort zu 5.

 

Hier finden Sie die Anfrage und Antwort auch als PDF: