Rücknahme des Bauvorbescheides für den Bau des sog. "Isebek-Domizils“

Hartmut Obens

Die Fraktion DIE LINKE beantragt, den erteilten Bauvorbescheid zugunsten des Investors BAUP-LAN Nord für den Bau des sog. „Isebek-Domizils“ zurückzunehmen.

Antrag der Abgeordneten Hartmut Obens, Zaklin Nastic und Astrid Dahaba - Fraktion DIE LINKE

Rücknahme des Bauvorbescheides für den Bau des sog. "Isebek-Domizils“

Beschlußvorschlag:

Die Fraktion DIE LINKE beantragt, den erteilten Bauvorbescheid zugunsten des Investors BAUPLAN Nord für den Bau des sog. „Isebek-Domizils“ zurückzunehmen.


Begründung:

In Übereinstimmung mit dem von der Fraktion DIE LINKE vorgelegten Rechtsgutachten sowie dem beigefügten Urteil des Verwaltungsgerichts Augsburg ist der von der Bezirksverwaltung erlassene Bauvorbescheid nicht bescheidungsfähig, weil mangels ausreichender Planunterlagen (hier: fehlendes Lärmgutachten) nicht beurteilt werden kann, wie baulicherseits auf eine vorhandene erhebliche Immissionsvorbelastung Rücksicht genommen werden soll. Im Urteil heißt es dazu: „Wenn in einer derart vorbelasteten Umgebung die bauplanrechtliche Zulässigkeit einer Wohnungsbebauung verbindlich geklärt werden soll, ist es Aufgabe des Bauherrn, mit der Bauvoranfrage Unterlagen vorzulegen, die erkennen lassen, wie baulicherseits auf die vorhandene Situation Rücksicht genommen wird. Allein die telefonische Zusage passenden Schallschutzes und die Forderung, gegenüber den emittierenden Betrieben immissionsschutzrechtliche Anordnungen zu erlassen, genügen hierfür nicht“. (VwGO $ 124 Abs. 2; BauGB $ 34 Abs. 1; BayBO 1998 Art. 75 Abs. 1 Satz 1)

Die Hamburger Lärmpegel-Messung stellt an der fraglichen Stelle einen Lärmpegel von 65 – 70 dB(A) fest.

Im weiteren führt das Urteil aus, dass bei einem Lärmpegel von ca. 60 dB(A) der zulässige Wert für Dorf- und Mischgebiete deutlich überschritten wird und es, auch bei Vorhandensein von Schallschutzfenstern, den Bewohnern nicht zugemutet werden kann, abends oder  nachts die Fenster grundsätzlich geschlossen zu halten. Da die Lärmdämmung bei gelegentlich geöffneten Fenstern nur etwa 15 dB(A) ausmache, seien nachts Lärmpegel folglich immer noch von ca. 40 dB(A) zu erwarten.

„Mit verkehrslärmbedingten Schlafstörungen ist aber bereits zu rechnen, wenn ein Pegel von 30 dB(A) in den Innenräumen überschritten wird. Nach den Erkenntnissen der Lärmforschung, die nicht auf den äquivalenten Dauerschallpegel, sondern auf die Pegelspitzen abstellen, liegt die Aufweckschwelle bei 60 dB(A). Bereits bei einem Lärmpegel von 35 – 40 dB(A) nachts findet in der Regel kein ungestörter Tiefschlaf mehr statt, nachtlärmbedingte Schlafstörungen sind die Folge“.

Die Fraktion DIE LINKE ist der Meinung, dass das Bezirksamt jetzt den kontrollierten Rückzug wählen sollte, bevor ein später erzwungener Ausstieg zu größeren Verlusten führt, finanziell und politisch.

Hartmut Obens und Fraktion DIE LINKE

 

Hier finden Sie nochmals den Antrag sowie den in der Sache wichtigen Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes als PDF:

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