Wohnungsbausituation im Bezirk Eimsbüttel

Hartmut Obens
 Thema: Wohnungspolitik Anfragen Hartmut Obens

Im Jahre 2010 sind in Hamburg 3.520 neue Wohnungen fertiggestellt worden. Das sind 1,9 % weniger Wohnungen als im Vorjahr. Mit 1.096 fertiggestellten Wohnungen bei Ein- und Zweifamilienhäusern ergab sich ein Plus von 4,5 %, während im Hamburger Geschosswohnungsbau (Gebäude mit drei und mehr Wohnungen) mit 1.955 Einheiten 8,5 % weniger neue Wohnungen bezugsfertig wurden als 2009. Außerdem wurden 87 Wohnungen im Neubau von Nichtwohngebäuden (z.B. Büro- und Gewerberäume) und 382 Wohnungen durch Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden fertiggestellt. 2010 wurden in Hamburg Baugenehmigungen für 4.129 Wohnungen erteilt, womit das Ergebnis von 2009 um 1,4 % unterschritten wurde. Dabei verringerte sich die Zahl der Genehmigungen in Ein- und Zweifamilienhäusern um 14,8 %, während sie im Geschossneubau um 7,9% stieg. Die SAGA hat als kommunales Unternehmen in 2010 überhaupt keine neue Wohnungen bereitgestellt.

Große Anfrage der Abgeordneten Hartmut Obens, Zaklin Nastic und Astrid Dahaba - (Fraktion DIE LINKE)

Betr.: Wohnungsbausituation im Bezirk Eimsbüttel

Im Jahre 2010 sind in Hamburg 3.520 neue Wohnungen fertiggestellt worden. Das sind 1,9 % weniger Wohnungen als im Vorjahr. Mit 1.096 fertiggestellten Wohnungen bei Ein- und Zweifamilienhäusern ergab sich ein Plus von 4,5 %, während im Hamburger Geschosswohnungsbau (Gebäude mit drei und mehr Wohnungen) mit 1.955 Einheiten 8,5 % weniger neue Wohnungen bezugsfertig wurden als 2009. Außerdem wurden 87 Wohnungen im Neubau von Nichtwohngebäuden (z.B. Büro- und Gewerberäume) und 382 Wohnungen durch Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden fertiggestellt. 2010 wurden in Hamburg Baugenehmigungen für 4.129 Wohnungen erteilt, womit das Ergebnis von 2009 um 1,4 % unterschritten wurde. Dabei verringerte sich die Zahl der Genehmigungen in Ein- und Zweifamilienhäusern um 14,8 %, während sie im Geschossneubau um 7,9% stieg. Die SAGA hat als kommunales Unternehmen in 2010 überhaupt keine neue Wohnungen bereitgestellt.

Angesichts der mit dem „Vertrag für Hamburg“ verbundenen Selbstverpflichtung des Bezirks Eimsbüttel zum jährlichen Neubau von 700 Wohnungen fragen wir die Verwaltung:

1. Wir bitten die Verwaltung, die oben für Hamburg genannten Zahlen auf Eimsbüttel bezogen auszuweisen.

2. Wie hoch beläuft sich der gegenwärtige Leerstand von Wohnungen in Eimsbüttel?

Wie ist der Leerstand auf die Eimsbütteler Stadtteile verteilt? Um welche Typen, Eigentumsformen und Größenordnungen von Wohnungen handelt es sich dabei? Welchen Anteil beträgt der Leerstand an Büros und Gewerberäumen in Eimsbüttel?

3. Sind in Eimsbüttel Fälle von Zweckentfremdung bekannt? Wenn ja, auf welche Stadtteile verteilen sie sich? Können Beispiele dieser Zweckentfremdung beschrieben werden und ausgeführt werden, was die Verwaltung dagegen unternommen hat bzw. unternimmt?

4. Werden Prüfungen durchgeführt, welche als Gewerbeflächen ausgewiesenen Bereiche in gemischte oder reine Wohnbereiche umgewandelt werden können? Gibt es in Eimsbüttel Beispiele zur Umwandlung von Bürobauten in Wohnungsbau (wie im Bezirk Mitte)?

5. Gibt es Überlegungen, bestimmte, mit Lärm oder Luftbelastung verbundenen Gewerbebetriebe ins Umland zu verlagern und die dabei frei werdenden Flächen ggf. mit Wohnungsneubauten zu belegen?

6. Welche Flächen stehen in Eimsbüttel zur Wohnbebauung zur Verfügung? Bitte die Lokationen und die jeweiligen Ausmaße darstellen.

7. Wie hoch sind zurzeit die Fördermittel für den Wohnungsbau in Eimsbüttel? Wie hoch ist dabei der Anteil für den sozialen Wohnungsbau?

8. Welche Projekte zum sozialen Wohnungsbau in Eimsbüttel bestehen zurzeit? Wie hoch ist dabei der Anteil der SAGA?

Welche Möglichkeiten und Maßnahmen sieht die Bezirksverwaltung, die Zahl der besonders dringend benötigten kleinen, kostengünstigen Wohnungen (unter 50 m²) im Sozialwohnungsbau, erster Förderweg, zu erhöhen und sicherzustellen, dass diese in barrierefreier  Bauart errichtet werden?

9. Welche Möglichkeiten und Maßnahmen sieht die Bezirksverwaltung, in den Eimsbütteler Kerngebieten die Entwicklung zur Aufwertung/Verteuerung von Wohnungsflächen und damit einer Verdrängung angestammter BewohnerInnen zu stoppen?

10. Kann die Verwaltung konkret und ausführlich beschreiben, worin sich die im „Vertrag für Hamburg“ vorgesehene BürgerInnenbeteiligung von der bisherigen Praxis unterscheidet?

11. Ist es richtig, dass im Konfliktfall eine einzige Person, der Wohnungsbaukoordinator, zwischen einem Bauvorhaben und Bürgerinnen und Bürger, die ein Bauvorhaben oder eine bestimmte Version eines solchen verhindern wollen, die letztinstanzliche Entscheidung treffen kann?

Fraktion DIE LINKE

Hartmut Obens, Zaklin Nastic, Astrid Dahaba