Städtebauliche Planung für die Entwicklung am Klima-Campus MIN an der Bundesstraße - Behördenantwort auf die Anfrage nach §27 BezVG

Behörde für Wissenschaft und Forschung (BWF)

05.01.2015 Lfd. Nr. 14 (20)
Anfrage nach § 27 BezVG der Mitglieder der Bezirksversammlung Eimsbüttel, Peter Gutzeit, Hartmut Obens und Zaklin Nastic (Fraktion DIE LINKE):

"Städtebauliche Planung für die Entwicklung am Campus Bundesstraße"

Die Behörde für Wissenschaft und Forschung (BWF) als zuständige Fachbehörde beantwortet die Fragen wie folgt

[Hervorhebung der BWF-Antworten «...» durch die Linksfraktion]:

Im Rahmen des Neubauvorhaben MIN - Forum und Informatik gibt es mehrere Flächenausweisungen. Es gibt die im Internet ersichtliche Ergebnispräsentation der überarbeiteten Preisträgerentwürfe Neu- bauten MIN - Forum und Informatik.
Darin enthalten sind ein Städtebaulicher Funktionsplan (Endstufe) sowie ein Modellfoto zum Städ- tebaulichen Funktionsplan.
Beide unterscheiden sich im Verlauf der Sedanstraße dadurch, dass der Funktionsplan von der Bun- desstraße bis zur Grindelallee durchgehend verläuft, das Modellfoto dagegen ab dem Gebäude Se- danstraße 19a bis zur Grindelallee geplante Neubauten ausspart.
Dann gibt es noch den B-Plan TB 588 vom 1958.
Dieser B-Plan „für besondere Zwecke (Universität)“ weist den Straßenverlauf Sedanstraße so aus, dass von der Bundesstraße gesehen die Sedanstraße 19a für die Universitätsbebauung vorgesehen ist, die dann folgenden Gebäude nicht.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Fachbehörde:

1. Gibt es konkrete Gründe dafür, dass das Haus Sedanstraße 19a im Modellfoto und damit im Bauentwurf ausgespart wurde? Wenn ja, welche?

«Im städtebaulichen Funktionsplan ist die gesamte langfristige Planung am Campus Bundes- straße und damit auch das Gebäude Sedanstraße 19a dargestellt. In dem genannten Mo- dellfoto wurden lediglich die beiden Neubauten MIN-Forum und Informatik gezeigt, da nur diese Gegenstand des Architekten-Wettbewerbs waren, an dem die BV beteiligt war.»

2. Warum wurde nach Einschätzung der Behörde das Gebäude Sedanstraße 19a nicht einbezogen in die gem. B-Plan mögliche „Flächennutzung für die Universität“?

«Es wurden nur Flächen einbezogen, die sich im Verwaltungsvermögen der Behörde für Wissenschaft und Forschung befinden.»

3. Gab es Probleme mit dem Hauseigentümer bzgl. eines Hauserwerbes zwecks Universitätsneu- bau? Wenn ja, welche?

«Es gab keine Probleme. Eine Inanspruchnahme des Grundstücks wurde im Rahmen der Universitätsentwicklung am Campus Bundesstraße nicht in Erwägung gezogen.»

4. Die Bewohner der Sedanstraße 19a kennen ihre Situation und haben einen Interessenvertreter benannt. Gibt es Kontakte zwischen dem Interessenvertreter und der Behörde bzgl. der Sedan- straße 19a? Welches wäre der Haupttenor dieses Kontaktes?

«Im Rahmen des kommunikativen Begleitverfahrens gab es Kontakte mit der Vertretung der Interessengemeinschaft Sedanstraße 19a. Wesentliches Thema dieses Kontaktes war der Abstand zwischen dem Gebäude Sedanstraße 19a und dem gemäß städtebaulichem Funk- tionsplan in direkter Nachbarschaft zum Grundstück Sedanstraße 19a geplanten Universi- tätsgebäude an der Sedanstraße. Die Vertretung der Interessengemeinschaft Sedanstraße 19a wurde durch die Behörde für Wissenschaft und Forschung im Juni 2012 darüber infor- miert, dass dieses Universitätsgebäude nicht Gegenstand des Architekten-Wettbewerbs „MIN-Forum und Informatik“ sein wird und zunächst die beiden Baukörper an der Bundes- straße und Ecke Sedanstraße/Bundesstraße realisiert werden sollen.»

5. Nach dem Bebauungsplan steht das Gebäude Sedanstraße 19a im Prinzip für die Uni zur Verfü- gung. Ist das Gebäude selbst für die Uni als Verfügungsgebäude nutzbar?

«Ob das Gebäude für eine universitäre Nutzung geeignet ist, wurde nicht untersucht. Siehe auch Antwort zu Frage 2.»

6. Ist das Grundstück Sedanstr. 19a und auch die angrenzenden Grundstücke Sedanstr. 21/21a be- reits langfristig für eine universitäre Bebauung angedacht?

«Für das Grundstück Sedanstraße 19a ist gemäß städtebaulichem Funktionsplan keine uni- versitäre Bebauung vorgesehen. Siehe auch Antwort zu Frage 2. Die Grundstücke Sedan- straße 21 und 21a befinden sich in Privateigentum.»

7. Gab es eingereichte Wettbewerbsbeiträge, die das in Frage 6 benannte Szenario beinhalteten?

«Nein.»

8. Es wird zur Zeit beantragt, das Haus Sedanstraße 19a wegen der historischen Bedeutung im Zu- sammenhang mit den Kasernen Bundestraße unter Denkmalschutz zu stellen. Gibt es Bedenken seitens der Behörde, diesen Denkmalschutzantrag zu befürworten? Wenn ja, welche?

«Die BWF hat sich mit dieser Fragestellung nicht befasst. Die fachliche Bewertung obliegt dem Amt für Denkmalschutz der Kulturbehörde.»

9. Gibt es Nutzungsvorbehalte, die dagegen sprechen, das Haus Sedanstr. 19a unter Denkmalschutz zu stellen?

«Siehe Antwort zu 8.»


Diese Antwort der Behörde für Wissenschaft und Forschung (BWF) auf unsere Anfrage nach §27 BezVG "Antwort auf Anfrage: Städtebauliche Planung für die Entwicklung am Klima-Campus MIN an der Bundesstraße" erhalten Sie hier als PDF-Download .

Den letzten öffentlich präsentierten Planungsstand zum Klima-Camps MIN erfahren Sie hier.
Die Ergebnisse der Nachbesserung wurden auf einer öffentlichen Veranstaltung vorgestellt.
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