Anfrage: „Statistik über Ausnahmen und Befreiungen bei baurechtlichen Verwaltungsentscheidungen
03.04.2013
Lfd. Nr. 137 (XIX)
Kleine Anfrage des Mitglieds der Bezirksversammlung, Hartmut Obens (Fraktion DIE LINKE)
Bei verfahrensfreien Bauvorhaben entscheiden die Bauprüfabteilung über Abweichungen von der Hamburger Bauordnung über Ausnahmen und Befreiungen von den Festsetzungen eines Bebauungsplans, einer sonstigen städtebaulichen Satzung oder von Regelungen der Baunutzungsverordnung.
Die Gründe für die Ausnahmen (§31 I BauGB) oder Befreiungen (§31 II BauGB) sind
1. Gründe des Wohls der Allgemeinheit,
2. Eine städtebaulich vertretbare Abweichung sowie
3. Vermeidung einer offenbar nicht beabsichtigten Härte für den Bauherrn.
Wir bitten um folgende Angaben:
Zahlenmäßige Darstellung aller nach § 31 I BauGB gewährten Ausnahmen zu den Punkten 1 – 3 einschl. der angegebenen Begründungen.
Zahlenmäßige Darstellung aller nach § 31 II BauGB gewährten Befreiungen zu den Punkten 1 – 3 einschl. der angegebenen Begründungen.
Die Kleine Anfrage wird wie folgt beantwortet:
Die Anfrage ist in angemessener und vertretbarer Zeit nicht zu beantworten, da darüber keine Statistiken geführt werden. Die manuelle Durchsicht der für 2012 angefallenen 782 Baugenehmigungsverfahren würde pro Fall ca. eine halbe Stunde in Anspruch nehmen. Ein Mitarbeiter würde für die Prüfung der 782 Baugenehmigungsverfahren mindestens 391 Stunden benötigen.
Hier können Sie die Anfrage als PDF downloaden:
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Anfrage: „Statistik über Ausnahmen und Befreiungen bei baurechtlichen Verwaltungsentscheidungen
03.04.2013
Lfd. Nr. 137 (XIX)
Kleine Anfrage des Mitglieds der Bezirksversammlung, Hartmut Obens (Fraktion DIE LINKE)
Bei verfahrensfreien Bauvorhaben entscheiden die Bauprüfabteilung über Abweichungen von der Hamburger Bauordnung über Ausnahmen und Befreiungen von den Festsetzungen eines Bebauungsplans, einer sonstigen städtebaulichen Satzung oder von Regelungen der Baunutzungsverordnung.
Die Gründe für die Ausnahmen (§31 I BauGB) oder Befreiungen (§31 II BauGB) sind
1. Gründe des Wohls der Allgemeinheit,
2. Eine städtebaulich vertretbare Abweichung sowie
3. Vermeidung einer offenbar nicht beabsichtigten Härte für den Bauherrn.
Wir bitten um folgende Angaben:
Zahlenmäßige Darstellung aller nach § 31 I BauGB gewährten Ausnahmen zu den Punkten 1 – 3 einschl. der angegebenen Begründungen.
Zahlenmäßige Darstellung aller nach § 31 II BauGB gewährten Befreiungen zu den Punkten 1 – 3 einschl. der angegebenen Begründungen.
Die Kleine Anfrage wird wie folgt beantwortet:
Die Anfrage ist in angemessener und vertretbarer Zeit nicht zu beantworten, da darüber keine Statistiken geführt werden. Die manuelle Durchsicht der für 2012 angefallenen 782 Baugenehmigungsverfahren würde pro Fall ca. eine halbe Stunde in Anspruch nehmen. Ein Mitarbeiter würde für die Prüfung der 782 Baugenehmigungsverfahren mindestens 391 Stunden benötigen.
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Eimsbüttel für alle
»Am Wohnort, im Betrieb, in den Schulen und an der Uni sind wir solidarisch aktiv. Uns leitet das gemeinsame Interesse an einem Eimsbüttel für alle. Von den etablierten Parteien unterscheidet sich DIE LINKE. Eimsbüttel im Wesentlichen durch ein antikapitalistisches Programm. ...
Eimsbüttel ist ein liebens- und lebenswerter Bezirk und mit seinen 260.000 Einwohnerinnen und Einwohnern vergleichbar mit einer mittleren Großstadt. Und dennoch haben die demokratisch gewählten Abgeordneten der Bezirks- versammlungen weniger zu sagen als ein bayerischer Dorfbürgermeister. .... Aber es gibt Felder der Politik, auf denen die Bezirkspolitik echte Kompetenzen hat und einiges bewirken kann. Das ist insbesondere der Bereich des Baurechts und der Wohnungspolitik. Hier hat sich die Bezirksfraktion der LINKEN Eimsbüttel bewährt und wird das auch weiter tun. Aber auch für die anderen Politikfelder möchten wir für Eimsbüttel politische Vorschläge und Alternativen unterbreiten. ... Als Partei der sozialen Gerechtigkeit bleibt auf allen Ebenen der Kampf gegen Hartz IV und die rechtswidrige Sanktionspraxis ein Schwerpunkt unserer Arbeit. ... «
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