Überprüfung der so genannten Bettelampeln

Martina Nemes & Astrid Dahaba
 Martina Nemes 

Begründung:

Die diesjährige EHEC-Krise mit mehreren Toten und tausenden von Erkrankten bundesweit sollte deutlich gemacht haben, dass die Hygieneverhältnisse gerade in Großstädten wie Hamburg unzureichend sind, wenn es zu Erregerausbrüchen dieser Art kommt.

 

Leider gibt es immer noch vielerorts die so genannten Bettelampeln. Fußgänger und Radfahrer müssen die Ampelanlage mit der bloßen Hand berühren, um eine Grünphase für sich auszulösen. Oft sind diese Anlagen extrem verunreinigt und somit auch bakteriell oder viral verseucht.

 

Es kommt aber noch hinzu, dass es keine einheitliche Regelung für Ampeln mit Bettelbetrieb gibt. So muss bei einigen Ampeln noch auf das Signalgerät gefasst werden, bei anderen ist es automatisch eingestellt und die Ampel schaltet trotz der vorhandenen Einrichtung auf eine Grünphase für die Fußgänger und Radfahrer um (Beispiel: Högenstraße). So sind manche Verkehrsteilnehmer verwirrt – besonders ältere Menschen und Kinder – sie stehen oft ratlos an den Ampelanlagen und wissen nicht, ob sie nun drücken müssen oder nicht. Sie drücken dann meist nicht, warten eine lange Zeit vergeblich, und gehen dann bei Rot über die Straße oder an einer anderen Stelle in der Nähe der Ampel, wo aber kein offizieller Übergang ist. Dies behindert letztlich den Verkehrsfluss und kann auch Unfälle verursachen.

Antrag der Abgeordneten Astrid Dahaba, Martina Nemes - Fraktion DIE LINKE

Überprüfung der so genannten Bettelampeln

Begründung:

Die diesjährige EHEC-Krise mit mehreren Toten und tausenden von Erkrankten bundesweit sollte deutlich gemacht haben, dass die Hygieneverhältnisse gerade in Großstädten wie Hamburg unzureichend sind, wenn es zu Erregerausbrüchen dieser Art kommt.

Leider gibt es immer noch vielerorts die so genannten Bettelampeln. Fußgänger und Radfahrer müssen die Ampelanlage mit der bloßen Hand berühren, um eine Grünphase für sich auszulösen. Oft sind diese Anlagen extrem verunreinigt und somit auch bakteriell oder viral verseucht.

Es kommt aber noch hinzu, dass es keine einheitliche Regelung für Ampeln mit Bettelbetrieb gibt. So muss bei einigen Ampeln noch auf das Signalgerät gefasst werden, bei anderen ist es automatisch eingestellt und die Ampel schaltet trotz der vorhandenen Einrichtung auf eine Grünphase für die Fußgänger und Radfahrer um (Beispiel: Högenstraße). So sind manche Verkehrsteilnehmer verwirrt – besonders ältere Menschen und Kinder – sie stehen oft ratlos an den Ampelanlagen und wissen nicht, ob sie nun drücken müssen oder nicht. Sie drücken dann meist nicht, warten eine lange Zeit vergeblich, und gehen dann bei Rot über die Straße oder an einer anderen Stelle in der Nähe der Ampel, wo aber kein offizieller Übergang ist. Dies behindert letztlich den Verkehrsfluss und kann auch Unfälle verursachen..

Beschlußvorschlag:

Der Regionalausschuss Stellingen möge beschließen, das Polizeikommissariat 27 zu einer Einschätzung des Sachverhalts in den Regionalausschuss Stellingen einzuladen. Dazu möge das PK 27 eine Liste über die Standorte von Lichtsignalanlagen (LSA) vorlegen, die in Eidelstedt und Stellingen installiert sind. Darüber hinaus wäre zu erfahren, welche von diesen LSA eine Betätigung des Anforderungstasters erforderlich machen. Des Weiteren möge das PK 27 aus ihrer Sicht eine Einschätzung abgeben, welche Bettelampeln nicht benötigt werden bzw. an welchen Standorten die Anforderungstaster entfernt werden können, da die entsprechenden Überwege für Fußgänger und Radfahrer regelmäßig frequentiert werden.

Astrid Dahaba, Martina Nemes, Fraktion DIE LINKE. 

Hier finden Sie nochmals den Antrag als PDF:

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