Stellenabbau im Bezirksamt Eimsbüttel

Zaklin Nastic

In der 2. Sitzung des Haushaltsausschusses am 15.06.2011 wurden die Mitglieder informiert, dass die Bezirksämter bereits ein Personaldefizit von zusammen 361 Stellen ermittelt haben. Nach Regierungserklärung sollen bis zum Jahr 2020 jährlich 250 Stellen eingespart werden; insgesamt 500 Stellen in den Jahren 2011 und 2012.

 

Vor diesem Hintergrund frage ich das Bezirksamt:

 

Kleine Anfrage der Abgeordneten Zaklin Nastic - Fraktion DIE LINKE
vom 02.09.2011 sowie die Antwort des Bezirksamts

Stellenabbau im Bezirksamt Eimsbüttel

Die Kleine Anfrage wird wie folgt beantwortet:

In der 2. Sitzung des Haushaltsausschusses am 15.06.2011 wurden die Mitglieder informiert, dass die Bezirksämter bereits ein Personaldefizit von zusammen 361 Stellen ermittelt haben. Nach Regierungserklärung sollen bis zum Jahr 2020 jährlich 250 Stellen eingespart werden; insgesamt 500 Stellen in den Jahren 2011 und 2012.

Vor diesem Hintergrund frage ich das Bezirksamt:


1. Gibt es bereits Informationen, wie viele Personalstellen im Bezirk Eimsbüttel künftig eingespart werden sollen.

Ja: von den im Zusammenhang mit der Umsetzung der Schuldenbremse jährlich abzubauenden Stellen in der hamburgischen Verwaltung (250) entfallen 2,3 Stellen p.a. oder insgesamt 22,3 Stellen im Zeitraum 2011 bis 2020 auf das Bezirksamt Eimsbüttel.
Die Konkretisierung der Globalen Minderausgaben ist noch nicht abgeschlossen.


2. Hat das Bezirksamt Eimsbüttel die Bereiche ermittelt in denen es Personalabbau geben könnte? Wenn ja, um welche Bereiche handelt es sich dabei?

Ja, und zwar insoweit, als die nach Organisationseinheiten differenzierten, altersbedingt sicheren Personalabgänge ermittelt wurden. Betroffen davon sind alle Dezernate und Fachämter, wenn auch in unterschiedlichem Maße.


3. Sollen Stellen in Bereichen eingespart werden, die bereits von einem großem Personalmangel betroffen sind?

Soweit das Bezirksamt das steuern kann: nein.


Zaklin Nastic, Fraktion DIE LINKE. 


Hier finden Sie nochmals den Antrag als PDF  sowie den Verweis auf die ursprüngliche Anfrage: