Kriterien zur Verleihung der Ehrennadel für den Ortsausschuss Stellingen/Eidelstedt

Astrid Dahaba
Region: Stellingen, Eidelstedt

Antrag der Fraktion DIE LINKE

 

Kriterien zur Verleihung der Ehrennadel für den Ortsausschuss Stellingen/Eidelstedt

 

Sachverhalt:

 

Kriterien zur Vergabe der Ehrennadel des Ortsausschusses Stellingen/Eidelstedt für engagierte Bürger und Bürgerinnen: Jeweils in der Dezembersitzung wird die Ehrennadel des Ortsausschusses Stellingen/Eidelstedt an verdiente Bürger und Bürgerinnen vergeben.

1. Die Zahl der Preisträger/innen wird pro Jahr auf maximal drei festgelegt. Eine „Ehrennadel für besondere Verdienste“ kann der Ortsausschuss unabhängig von den Kriterien der „Ehrennadel des Ortsausschusses“ verleihen.

Antrag der Abgeordneten Astrid Dahaba - Fraktion DIE LINKE

Kriterien zur Verleihung der Ehrennadel für den Ortsausschuss Stellingen/Eidelstedt

Sachverhalt:

Kriterien zur Vergabe der Ehrennadel des Ortsausschusses Stellingen/Eidelstedt für engagierte Bürger und Bürgerinnen: Jeweils in der Dezembersitzung wird die Ehrennadel des Ortsausschusses Stellingen/Eidelstedt an verdiente Bürger und Bürgerinnen vergeben.

1. Die Zahl der Preisträger/innen wird pro Jahr auf maximal drei festgelegt. Eine „Ehrennadel für besondere Verdienste“ kann der Ortsausschuss unabhängig von den Kriterien der „Ehrennadel des Ortsausschusses“ verleihen. 2. Bei der Preisvergabe ist, wenn möglich, auf eine ausgeglichene alters- und gendermäßige Verteilung der Preisträger/innen zu achten.

3. Gewürdigt wird langjähriges und/oder herausragendes ehrenamtliches Engagement der Preisträger und Preisträgerinnen im sozialen, kulturellen oder ökologischen Bereich. Der Fokus der Ehre muss auf den Stadtteilen Stellingen und Eidelstedt liegen. Die geehrte Tätigkeit kann innerhalb wie außerhalb von Vereinen und Verbänden erfolgen. Verdienste, die im Zusammenhang mit privatwirtschaftlicher oder beruflicher Tätigkeit erworben wurden, sind nicht zu berücksichtigen. Politisches Engagement innerhalb von Parteien, Parlamenten, der Bezirksversammlung und ihren Ausschüssen wird nicht ausgezeichnet, steht einer Preisverleihung jedoch nicht im Wege, wenn diese aufgrund eines herausragenden freiwilligen Engagements in einem anderen Bereich erfolgt und die parteipolitische Arbeit nur im Hintergrund steht.

4. Jede natürliche oder juristische Person in Eidelstedt und Stellingen kann formlos Vorschläge für zu ehrende Personen machen. Die Gremienbetreuung nimmt Kontakt zu der vorschlagenden Person auf und erstellt mit ihr ein allgemeines Profil aufgrund der von der Findungskommission vorgegebenen Kriterien. Dieses dient dazu, dass sich die Findungskommission ein Bild von der vorgeschlagenen Person machen kann.

5. Die Findungskommission ist mit je einem/r Vertreter/in der folgenden Institutionen besetzt:
a. Fraktionen des Regionalausschusses
b. Verwaltung
c. Bürger- und Heimatverein Stellingen
d. Bürger- und Heimatverein Eidelstedt
e. Bürgerhaus Stellingen
f. Bürgerhaus Eidelstedt
g. Stadtteilkonferenz Eidelstedt
h. Stadtteilkonferenz Stellingen

6. Vorsitz der Findungskommission übernimmt der/die Vorsitzende des Ortsausschusses. Die Vorschlagsliste der zu ehrenden Personen soll dem Ortsausschuss in der Novembersitzung eines jeden Jahres vorliegen.

7. Sprechen sich mindestens 3 der anwesenden Kommissionsmitglieder gegen eine Nominierung für die Auswahlliste aus, so wird diese Person auf der Liste gestrichen. Es werden nur Gründe für einen Ausschluss der vorgeschlagenen Personen, die nach Grundsätzen des Artikels 26, Abs. 2 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte* zuwiderhandeln, zugelassen.

8. Das Abstimmungsverfahren findet nach einem Punktesystem und in geheimer Wahl statt. Jedes Kommissionsmitglied hat so viele Punkte zu vergeben, wie Kandidaten und Kandidatinnen vorgeschlagen wurden. Das Kommissionsmitglied kann die Punkte beliebig aufteilen. Die Personen, die in der Rangfolge die meisten Punkte verzeichnen konnten, werden dann für die Ehrung vorgeschlagen.

* Allgemeine Erklärung der Menschenrechte Artikel 26 (2)
...
2. Die Bildung muss auf die volle Entfaltung der menschlichen Persönlichkeit und auf die Stärkung der Achtung vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten gerichtet sein. Sie muss zu Verständnis, Toleranz und Freundschaft zwischen allen Nationen
und allen rassischen oder religiösen Gruppen beitragen und der Tätigkeit der Vereinten Nationen für die Wahrung des Friedens förderlich sein. 


Beschlussvorschlag:

Um Zustimmung wird gebeten.

Fraktion DIE LINKE Eimsbüttel
Astrid Dahaba

Hier können Sie den Antrag als PDF lesen.