Behördenantwort auf Anfrage §24: Baumfällungen auf dem ALDI-Gelände, Bismarckstraße 24, 20259 Hamburg

Peter Gutzeit
 Anfragen Peter Gutzeit 

Peter Gutzeit und Fraktion DIE LINKE

Die Kleine Anfrage wird wie folgt beantwortet:

Sachverhalt:

Durch Zufall wurde ich am 09.02.16, gegen 10:00 Uhr, Zeuge einer offensichtlich illegalen Baumfällaktion von mehreren Fichten auf dem Aldi-Filialen-Gelände, Bismarckstraße 24, 20259 Hamburg.

Zwei mir unbekannte Männer sägten ca. zehn Fichten ab. Die Fichten hatten nach der Fällung am Stamm einen Durchmesser von 30 – 40 cm, (Fotos, Anlage) woraus ich schließe, dass ihre Durchmesser in 1,30 Meter Höhe des Stammes immer noch wesentlich über der fällgenehmigungspflichtigen Grenze von 25 cm lagen.

Ein Grund der Fällungen war nicht ersichtlich. Die unbekannten Männer behaupteten auf Nachfrage, dass die Bäume im Zuge von Baumaßnahmen am Aldi-Gebäude genehmigt seien. Gegen 11:00 Uhr erschien die zuvor verständigte Polizei und ein Mitarbeiter der Bauprüfabteilung Eimsbüttel, dessen Dienststelle ebenfalls zuvor verständigt wurde.

Zur weiteren Klärung dieses Vorfalls und der Verhinderung weiterer illegalen Baumfällungen u.a. im Zuge der anstehenden Sielerneuerung Bismarckstraße frage ich die Verwaltung:

1.

1.1. Sind der/die Auftraggeber der Baumfällungen der Verwaltung bekannt?

Ja.

1.2. Wenn nein, was beabsichtigt die Verwaltung um den Auftraggeber zu ermitteln?

2.
2.1. Sind die beiden baumfällenden Personen der Verwaltung bekannt?

Ja.

2.2. Wenn nein, was beabsichtigt die Verwaltung um die Personen zu ermitteln?

3.
3.1. Sind der Verwaltung Fahrzeug und Kennzeichen der baumfällenden Personen bekannt?

Nein.

3.2. Wenn nein, möchte das Amt von entsprechend vorhandenen Fotos des Fragestellers Gebrauch machen?

Nein.

4.
4.1. Ist der Verwaltung das von der Polizei vergebene Aktenzeichen (AZ) bekannt?

Ja.

4.2. Wenn nein, warum nicht?
4.3. Wenn ja, wie lautet es?

Das Aktenzeichen lautet: 023/6A/0088511/2016.

5.
5.1. Wurde gegen die Personen, sowohl den Auftraggebern als auch den Ausführenden, der Baumfällungen eine Anzeige, die Einleitung eines Bußgeldes oder andere Maßnahmen eingeleitet?

Nein, bislang noch nicht.

5.2. Wenn ja, um welche Maßnahme handelt es sich im einzelnen?
5.3. Wenn nein, warum nicht?

Der Sachverhalt wird derzeit ermittelt.

6.
6.1. Was beabsichtigt die Verwaltung bei der weiteren Behandlung dieses Falles zu tun?

Über das weitere Vorgehen entscheidet die Verwaltung nach Abschluss der Ermittlung des Sachverhalts.

6.2. Wenn nichts beabsichtigt ist, warum nicht?

Siehe Antwort zu Frage 6.1..

7.
7.1. Wie bewertet die Verwaltung die Erfolgsaussichten einer strafrechtlichen Verfolgung gegen die Verantwortlichen?

Siehe Antwort zu Frage 5.3..

7.2. Welche Maßnahmen sind bei einem eventuell straflosen Ausgang gegen die Verantwort-lichen für die Baumfällungen geplant?

Siehe Antwort zu Frage 6.1.

8.
8.1. Wird seitens der Verwaltung die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes des nun fast baumlosen Geländes angestrebt?

Siehe Antwort zu Frage 6.1.

8.2. Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt? Wenn nein, sind andere Maßnahmen zum Ausgleich der gefällten Bäume geplant?

Siehe Antwort zu Frage 6.1.

9.
9.1. Wird der gesamte Vorgang den Mitgliedern des Kerngebietsausschusses (KGA) und/oder des Ausschusses für Grün, Umwelt, Wirtschaft und Verbraucherschutz (GUWV) zur Kenntnis gegeben?

Ja.

9.2. Wenn nein, warum nicht? 10. Kommuniziert die Verwaltung solche Vorgängen mit dem Naturschutzbund Deutschlands (NABU) oder ähnlichen Einrichtungen?

Nein.

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