Antrag Drews, Brinkmann 📌 Osterstraße: Gestaltung als verkehrsberuhigter Geschäftsbereich umsetzen 🚩
Sachverhalt
Mit der Drucksache 22-2005 wird erneut mit Bezug auf die Verkehrsdirektion 51 und die Straßenverkehrsbehörde – Polizeikommissariat 23 – bekräftigt, dass Tempo 30 in der Osterstraße rechtlich und praktisch nicht möglich sein wird.
Dies hat die Konsequenz, dass die Osterstraße nach Beendigung der Fernwärmebaumaßnahmen in den Ursprungszustand mit Tempo 50 und schmalen Radschutzstreifen zurückversetzt werden muss.
Die von der Verwaltung zuvor favorisierte Planungsvariante, die einen verkehrsberuhigten Geschäftsbereich mit Tempo 20 vorsah, wurde durch Mehrheitsbeschluss der Bezirksversammlung gestoppt – unter Eindruck der von den Antragsstellenden angegebenen, guten Chancen auf Tempo 30.
Da die Planungen für einen verkehrsberuhigten Geschäftsbereich schon fortgeschritten waren und in weiten Teilen vorliegen, ist eine Wiederaufnahme der Variante aus verkehrsplanerischen Gründen und im Sinne einer nachhaltigen Gestaltung des öffentlichen Raums im Zentrum Eimsbüttels sehr wünschenswert, weil ein Schritt in Richtung zeitgemäßer Aufteilung des öffentlichen Raums gemacht werden könnte.
Petitum
1. Die Bezirksversammlung spricht sich dafür aus, die Osterstraße nach der Beendigung der Fernwärmebauarbeiten, im Sinne der, ggf. nach Petitumspunkt 2 angepassten Vorzugsvariante der Verwaltung, als verkehrsberuhigten Geschäftsbereich zu gestalten und entsprechende Planungen und Maßnahmen umzusetzen.
2. Das Fachamt MR wird gebeten, sich mit den in der Bezirksversammlung geäußerten Bedenken hinsichtlich der Planungsvariante zum verkehrsberuhigten Geschäftsbereich auseinanderzusetzen, sich mit den entsprechenden Akteur*innen hierzu auszutauschen und die Planungen ggf. entsprechend anzupassen, dass eine Umsetzung möglich gemacht werden kann.
3. Das Fachamt MR wird gebeten, zum Stand der Planungen und der Maßnahmenumsetzung im Kerngebietsausschuss zu berichten.
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