Antrag Brinkmann Drews 📌 Nichterteilen einer Befreiung nach §31 Abs. 2 BauGB 🚩
Nichterteilen einer Befreiung nach §31 Abs. 2 BauGB
Sachverhalt:
In Eimsbüttel herrscht seit jeher ein hoher Wohnungsdruck, welchem im hochverdichteten Kerngebiet derzeit kaum begegnet werden kann.
Umso erschreckender ist der Antrag, das Mehrfamilienhaus in der Heilwigstraße 22 abzureißen und durch ein Einfamilienhaus zu ersetzen.
Petitum / Beschluss:
Die Bezirksamtsleitung wird gebeten, folgende Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB nicht zu erteilen,
- für das Überschreiten der Zahl der Vollgeschosse um 1 Vollgeschoss
- für das Abweichen von der zulässigen Bauweise offen durch Errichten des Gebäudes südöstlich auf der Grundstücksgrenze zum Flurstück 764 (§ 11 BPVO).
Marvin Brinkmann, Nikolai Drews und Die LINKE Fraktion in der Bezirksversammlung Eimsbüttel
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