„Öffentlich-rechtliche Wohnunterkünfte in Eimsbüttel“

Zaklin Nastic

Anfrage nach § 27 BezVG der Mitglieder der Bezirksversammlung, Zaklin Nastic, Hartmut Obens und Astrid Dahaba (Fraktion DIE LINKE)
und Antwort der Behörde:

Die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) beantwortet das o. g. Auskunftsersuchen soweit eine Beantwortung der Fragen aus ihrem Geschäftsbereich möglich ist und sich für die angesprochenen Bereiche die fachliche Zuständigkeit ergibt.

Die im Auskunftsersuchen der Bezirksversammlung aufgeführten Fragen Nr. 13., 14., 15., 16. und 17., fallen nicht in die Zuständigkeit der Fachbehörde und sollten bei der Fachstelle für Wohnungssicherung des Bezirksamtes Eimsbüttel erfragt werden.

Dieses vorausgeschickt beantwortet die BASFI die Fragen wie folgt:

Sachverhalt/Fragen

Die Zahl der in Hamburg aufgenommenen Flüchtlinge, Asylbewerber und Duldungsantragsteller ist in den vergangenen Jahren erheblich gestiegen. In Anbetracht dieser Entwicklung müssen die Einrichtungen der öffentlich-rechtlichen Unterbringungen baulich sowie personell erweitert und angepasst werden.

Angesichts der politischen Entwicklungen um Europa sowie in der Europäischen Union werden weiterhin erhebliche Flüchtlings-Zuströme nach Deutschland und Hamburg erwartet.

Des weiteren hat kürzlich das Oberverwaltungsgericht die geplante Unterbringung von Asylbewerbern am Offakamp als nicht Bebauungsplan konform erklärt. Somit stehen derzeit dem Bezirk Eimsbüttel keine Flächen zur Errichtung neuer öffentlich-rechtlicher Wohnunterkünfte zur Verfügung.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration:

1. Wie viele und welche Standorte für öffentlich-rechtliche Unterbringung von Wohnungslosen und Flüchtlingen gibt es derzeit in Eimsbüttel?

In Eimsbüttel befinden sich fünf Wohnunterkünfte:

· Langeloh-Hof

· Bornmoor

· Wegenkamp

· Holsteiner Chaussee

· Hornackredder

2. Wie viele Unterbringungsplätze für welche Zielgruppen (Flüchtlinge, AsylbewerberInnen, Wohnungslose) werden jeweils an welchem Standort angeboten?

Zur Zahl der Unterbringungsplätze und zur Aufteilung der Personengruppen siehe Tabelle zu 5.

Seit 2007 gibt es in Hamburg keine getrennte Unterbringung von Zuwanderern/Flüchtlingen und Wohnungslosen mehr. Daher stehen auch die benannten Unterbringungsplätze grundsätzlich allen Personengruppen zur Verfügung.

3. Gibt es besondere Angebote für Familien?

In den Wohnunterkünften Wegenkamp und Hornackredder ist es möglich, die Haushalte in abgeschlossenen Wohneinheiten unterzubringen. Daher sind diese Plätze insbesondere zur Unterbringung für Familien vorgesehen. Auch im Langeloh-Hof werden gelegentlich Frauen mit Kleinstkindern aufgenommen.

4. Gibt es spezielle Angebote für Frauen?

Der Langeloh-Hof ist eine reine Frauenunterkunft.

5. Wie gestaltet sich die Auslastung der jeweiligen Standorte? Wie viele Menschen welcher Zielgruppe sind an welchem Standort untergebracht? (Bitte nach Standorten auflisten.)

Die Differenzierung nach Zielgruppen ist lediglich eine Momentaufnahme (Stand 31.7.2013). (siehe auch Antwort zu 2.)

6. Wie viele Frauen, Männer, Familien, Jugendliche gehören jeweils welcher Zielgruppe an?

7. Für welche Aufenthaltsdauer sind die Unterbringungsplätze in den jeweiligen Einrichtungen ausgelegt?

Die Unterbringungsplätze sind auf keine bestimmte Aufenthaltsdauer ausgelegt. Die öffentlich-rechtliche Unterbringung ist eine Notmaßnahme und daher grundsätzlich befristet. Öffentlich untergebrachte Personen sind gehalten daran mitzuwirken, die Unterbringung so schnell wie möglich zu beenden. Die zuständige Bezirksstelle für Wohnungsnotfälle erstellt für wohnungslose Haushalte einen Hilfeplan und befristet die öffentliche Unterbringung. Optional kann die Unterbringung verlängert werden. Zuwanderer erhalten eine erste Befristung mit Vorliegen eines Status, der zum Aufenthalt berechtigt und einen Wohnraumbezug ermöglicht. Aufgrund der Situation auf dem Wohnungsmarkt muss in vielen Fällen jedoch von einer längerfristigen Nutzung der Unterbringung ausgegangen werden.

8. Wie lang ist durchschnittlich die Aufenthaltsdauer in den Unterbringungen?

9. Wie lang sind die längsten Aufenthalte innerhalb der jeweiligen Zielgruppen pro Standort?

Siehe Antwort zu 8.

10. Können derzeit alle physisch und psychisch erkrankten Bewohner in Einzelzimmern untergebracht werden? Falls nein, auf wie viele und welche Personengruppen trifft dies zu? Weshalb ist dies nicht möglich?

Die Anzahl der Einzelzimmer ist begrenzt. Hierfür sind in der Regel ärztliche Atteste beizubringen, die eine Unterbringung in einem Einzelzimmer rechtfertigen. In der Regel werden für die Einzelzimmerunterbringung Zweibettzimmer genutzt, es sei denn die baulichen Strukturenermöglichen lediglich eine Einzelzimmerunterbringung. Daher geht eine solche Maßnahme mit der konkreten Reduzierung von Unterkunftsplätzen einher. In der derzeitigen Situation, die von einem hohen Bedarf an Unterbringungsplätzen geprägt ist und die den Aufbau von zusätzlichen Kapazitäten erfordert, ist eine weitere Reduzierung der Plätze zugunsten von Einzelzimmerunterbringung nicht möglich.

11. Werden an den jeweiligen Standorten Hilfsangebote für die jeweiligen Zielgruppen zur Verfügung gestellt, wie z.B. medizinische und psychologische Betreuung, Sozialarbeit, Kinderbetreuung etc.?

Für die Erstberatung von Flüchtlingen in der Folgeunterbringung, für die soziale Betreuung der Einrichtung und der Integration in das nachbarschaftliche Umfeld, für den sozialen Frieden innerhalb und außerhalb der Einrichtung ist das Unterkunfts- und Sozialmanagementvon fördern & wohnen – Anstalt öffentlichen Rechts – (f & w) vor Ort tätig. Sofern für Bewohner spezielle Dienstleistungen oder Maßnahmen der Sozialen Einzelfallhilfe, medizinische Leistungen oder Anderes erforderlich ist, hilft das Unterkunfts- und Sozialmanagement, denKontakt zu den zuständigen Stellen zu initiieren. Für die einzelnen Hilfeleistungen sind jedoch letztlich die entsprechenden Regeldienste zuständig.

Darüber hinaus gibt es in einzelnen Einrichtungen Angebote von Trägern oder von ehrenamtlich tätigen Personen bzw. in Selbstorganisation, die mit f & w kooperieren. Für Einrichtungen in Eimsbüttel sind dies:

· in der Holsteiner Chaussee:

   o Gartengruppe (Bewohner)

   o Hauswirtschaftsgruppe (Bewohner)

· im Bornmoor:

   o wochentags zwischen 7.00 und 8.30 Uhr Treff „Kaffeeklappe“ (Bewohner)

   o donnerstags Besuch der „Hamburger Tafel“

   o freitags Besuch des Krankenmobils des Caritasverbandes Hamburg

   o Ausgabe von Toilettenartikeln und Bekleidung (f & w)

   o Freizeitangebote (Spiele, Tischtennis, Kicker, Bücher)

· in den anderen Einrichtungen:

   o jahreszeitlich orientierte Gemeinschaftsangebote (f & w)

12. Wie viele alleinstehende Menschen leben derzeit in Gemeinschaftsunterkünften? Wie viele wohnen in Einzel- und wie viele in Mehrbettzimmern? (Bitte nach Geschlecht auflisten.)

13. Gibt es Erkenntnisse darüber, in der Zielgruppe der Wohnungslosen, welche Gründe zu deren Wohnungslosigkeit führten, wie z.B. fristlose, fristgerechte Kündigung durch Vermieter, Trennung oder Scheidung von der/dem PartnerIn, Psychische Erkrankung etc.? Falls, ja: Welche Gründe lagen in welcher Häufigkeit vor? Falls, nein: Weshalb wird dies nicht ermittelt?

14. Wie viele auf öffentlich - rechtliche Unterbringung angewiesene alleinstehende Menschen und Familien wurden der Fachstelle für Wohnungsnotfälle in Eimsbüttel in den vergangenen drei Jahren bekannt? (bitte nach Jahr auflisten.)

15. Wie viele dieser Menschen haben ihre Wohnung bei der SAGA/GWG verloren? (Bitte nach Jahr auflisten.)

16. Wie viele alleinstehende Menschen und Familien konnte die Fachdienststelle für Wohnungsnothilfe in Eimsbüttel in den letzten drei Jahren in Wohnraum vermitteln?

17. In wie vielen Fällen in Mietwohnungen der SAGA/GWG?

Zu 13., 14., 15., 16. und 17.:

Siehe Vorbemerkung.

18. Welche Standorte werden jeweils von wie vielen Beschäftigten betreut?

a) Wie viele der Beschäftigten sind PsychologInnen, SozialarbeiterInnen, SozialpädagogInnen?

b) Wie viele technische bzw. VerwaltungsmitarbeiterInnen sind jeweils beschäftigt?

c) Wie viele sind jeweils festangestellt? Wie viele jeweils in Vollzeit, Teilzeit, Minijob, wie viele sind befristet beschäftigt?

Generell ist der Personalschlüssel in den Unterkünften von f & w einheitlich geregelt. Für das Unterkunfts- und Sozialmanagement ist der Personalschlüssel jeweils 1:97. Mit Beschluss der Bürgerschaft über die eingebrachte Mehrbedarfsdrucksache kann der Stellenschlüssel einrichtungsbezogen verbessert werden.
Für das technische Personal ist der Personalschlüssel 1:160.
Die Qualifikation für das Unterkunfts- und Sozialmanagement ist Verwaltungskraft und Sozialarbeiter/in oder vergleichbare Qualifikation.
Psychologen sind bei f & w im Unterkunftsbereich nicht angestellt.

Für die einzelnen Unterkünfte wird das Personal wie folgt eingesetzt:

Langeloh-Hof:

· 1 Vollzeitstelle Unterkunfts- und Sozialmanagement

· Technisches Personal wird mit der Unterkunft Wegenkamp geteilt

Bornmoor:

· 4 Vollzeitstellen, davon

   o 2 Stellen Unterkunfts- und Sozialmanagement

   o 2 Stellen technisches Personal

Wegenkamp und Hornackredder:

· 2 Vollzeitstellen, davon

o

1 Stelle Unterkunfts- und Sozialmanagement

o

Holsteiner Chaussee:

1 Stelle technisches Personal

·

4 Vollzeitstellen, davon

o

2 Stellen Unterkunfts- und Sozialmanagement

o

Hinzu kommen für die Einrichtungen Holsteiner Chaussee und Bornmoor insgesamt 3,5

Vollzeitstellen Reinigungskräfte, die von 4 Teilzeitkräften abgedeckt werden.

Alle benannten Stellen sind bei f & w festangestellt.

2 Stellen technisches Personal

19. Sind in den Wohnunterkünften Beschäftigte in besonderen Arbeitsverhältnissen tätig, wie z.B.

Praktika, Honorarverträge, FSJ, Arbeitsgelegenheiten, wenn ja, wie viele in welchen Arbeitsverhältnissen,

an welchen Standorten?

Im Langeloh-Hof leistet derzeit eine Studentin der Fachhochschule für Sozialpädagogik an

zwei Tagen in der Woche ihr Praktikum ab.

Für Dolmetschertätigkeiten und für Gruppenarbeit können in geringem Umfang Honorarkräfte

eingesetzt werden.

20. Sind personelle Aufstockungen vorgesehen? Falls, ja um welche Stellen handelt es sich an welchen

Standorten?

Für die bestehenden Einrichtungen ist grundsätzlich keine Personalveränderung vorgesehen.

Sofern jedoch Erweiterungen von bestehenden Einrichtungen oder die Errichtung von

neuen Unterkünften vorgesehen sind, wird eine personelle Aufstockung im Rahmen der unter

Frage 18. benannten Personalschlüssel vorgenommen.

 

Hier können Sie die Anfrage als PDF dowloaden: