Kommunales Wahlrecht für Migrantinnen und Migranten endlich einführen

Zaklin Nastic
 Anträge Zaklin Nastic 

Antrag der Abgeordneten Zaklin Nastic, Hartmut Obens, Astrid Dahaba (Fraktion DIE LINKE).

Nach Angaben des Statistikamtes Nord lebten Ende des Jahres 2010 etwa 515.00 Menschen mit Migrationshintergrund in Hamburg. Dies sind fast 30% aller Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Hamburg.

Etwa 23,5% der Eimsbüttler Bevölkerung sind Migrantinnen und Migranten.

Ein großer Teil dieser Menschen besitzt sowohl keinen deutschen als auch keinen EU-Pass.

Da es bisher kein (kommunales) Wahlrecht für Migrantinnen und Migranten aus Drittstaaten gibt, bedeutet dies, dass diese Menschen in einer parlamentarischen Demokratie keinerlei politische Mitwirkungsrechte haben.

 

Antrag der Abgeordneten Hartmut Obens, Zaklin Nastic und Astrid Dahaba (Fraktion DIE LINKE)

Nach Angaben des Statistikamtes Nord lebten Ende des Jahres 2010 etwa 515.00 Menschen mit Migrationshintergrund in Hamburg. Dies sind fast 30% aller Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Hamburg.
Etwa 23,5% der Eimsbüttler Bevölkerung sind Migrantinnen und Migranten.
Ein großer Teil dieser Menschen besitzt sowohl keinen deutschen als auch keinen EU-Pass.
Da es bisher kein (kommunales) Wahlrecht für Migrantinnen und Migranten aus Drittstaaten gibt, bedeutet dies, dass diese Menschen in einer parlamentarischen Demokratie keinerlei politische Mitwirkungsrechte haben.
Eine Gesellschaft, die einen solch großen Anteil ihrer Mitglieder von der Mitwirkung bei politischen Entscheidungen ausschließt, verliert ihre demokratischen Grundlagen.
Denn Partizipation von Einwohnerinnen und Einwohnern kann nicht allein durch Maßnahmen vor Ort gestärkt werden.
Das Recht zur Wahl zu gehen ist die Voraussetzung für eine wirkliche demokratische Teilhabe und Partizipation. Somit kann den viel beklagten „Parallelwelten“ entgegen gewirkt und die Akzeptanz politischer Entscheidungen erhöht werden.

Im Jahre 2008 hat der Europarat die Empfehlung an alle Mitgliedsstaaten ausgesprochen, Migrantinnen und Migranten mit einer legalen Aufenthaltsdauer von 5 Jahren das aktive und passive Wahlrecht zumindest auf kommunaler Ebene zu erteilen. 16 EU-Staaten  sind bis Heute dieser Aufforderung gefolgt.
1989 hatte Hamburg gemeinsam mit Schleswig–Holstein die Initiative dafür ergriffen, welche jedoch vom Bundesverfassungsgericht als nicht zulässig eingestuft wurde.
Ein erneuter Versuch der Demokratisierung unserer Gesellschaft sollte auch im Jahre 2011 von Hamburg aus erfolgen und die nächste Initiative im Bundesrat für eine Grundgesetzänderung eingebracht werden.

Die Bezirksversammlung möge beschließen:

Die Vorsitzende der Bezirksversammlung wird beauftragt, sich beim Senat, der Bürgerschaft und den dafür zuständigen Behörden einzusetzen, dass durch eine neue Hamburger Initiative im Bundesrat zur Änderung des Grundgesetzes in Artikel 28 Abs. 1 angestrebt wird und somit dem Aufruf des Europarates vom 25.06.2008 für die Einführung eines kommunalen aktiven und passiven Wahlrechtes für Migrantinnen und Migranten in Deutschland endlich einzuführen.

Fraktion DIE LINKE Eimsbüttel

Zaklin Nastic, Hartmut Obens, Astrid Dahaba

 

Hier können Sie den Antrag als PDF downloaden:

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