Einwendung Astrid Dahaba zum Planfeststellungsverfahren A7-Ausbau und -Deckel

Astrid Dahaba
Region: Lokstedt, Niendorf, Schnelsen Beiträge Astrid Dahaba

Die Kieler Straße wird vom Kraftfahrzeugverkehr als Bundesfernstraße stark frequentiert. Circa 23.000 Fahrzeuge aus der Stadt kommend nutzen täglich die BAB-Auffahrt Stellingen in Richtung Norden. Dies führt zu erheblichen Umweltbelastungen (Lärm, Schadstoffe) für die Anwohner_innen an der Kieler Straße sowie im sogenannten Vogelviertel (Pelikan- und Rebhunhstieg, Birkhahn,, Flamingo- und Pinguinweg). Hinzu kommen noch 7.000 Fahrzeuge, die über die Kieler Straße in Richtung Eidelstedt unterwegs sind.

Einwendung Astrid Dahaba zum Planfeststellungsverfahren A7-Ausbau und -Deckel sowie
Erwiderung durch die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU)

... folgende Einwendungen mache ich zum o.g. Planfeststellungsverfahren geltend:

Prüfung: BAB-Auffahrt Stellingen in Richtung Flensburg schließen.

Die Kieler Straße wird vom Kraftfahrzeugverkehr als Bundesfernstraße stark frequentiert. Circa 23.000 Fahrzeuge aus der Stadt kommend nutzen täglich die BAB-Auffahrt Stellingen in Richtung Norden. Dies führt zu erheblichen Umweltbelastungen (Lärm, Schadstoffe) für die Anwohner_innen an der Kieler Straße sowie im sogenannten Vogelviertel (Pelikan- und Rebhuhnstieg, Birkhahn,, Flamingo- und Pinguinweg). Hinzu kommen noch 7.000 Fahrzeuge, die über die Kieler Straße in Richtung Eidelstedt unterwegs sind. Schon jetzt gibt es fast täglich in den Spätnachmittagsstunden erheblichen Stau auf der Kieler Straße und die Busse aus Eimsbüttel und Altona können ihren Fahrplan oftmals nicht einhalten.

Es ist zu befürchten, daß die schadstoffreichen Grenzwerte sowie die Lärmbelastung an den Tunnelein- bzw. ausgängen überschritten werden. Eine geplante Lärmschutzwand am Tunneleingang ist auch aus ästhetischen Gründen abzulehnen. Eine kostengünstige und verträgliche Lösung im Sinne von effektiven Lärmschutzmaßnahmen sehen wir in der Schließung der BAB-Auffahrt Stellingen in Richtung Norden.

[Erwiderung der BSU:]
Eine Schließung der Auffahrt an der AS HH-Stellingen in Richtung Norden ist auf Grund der Kapazitäten im Hauptverkehrsstraßennetz ausgeschlossen. Die Tagesbelastung für den Prognosehoizont 2025 beträgt hier ca. 26.000 kfz/d. Diese Verkehrsbelastung kann im vorhandenen Hauptverkehrsstraßennetz nicht ohne erhebliche Einschränkungen umgeleitet werden.
Die geplanten provisorischen verkehrlichen Maßnahmen am Eimsbüttler Markt optimieren die Fahrbeziehung Richtung Hlstenkamp. Hierdurch sollen Verkehre von der AS HH-Stellingne auf die AS HH-Volkspark umgeleitet werden. Inwieweit die Maßnahme "endgültig" eingerichtet werden kann, erfolgt nach Abstimmung mit der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt-Amt für Verkehr und Straßenwesen (BSU-Amt V) der Freien und Hansestadt Hamburg. Die bisherige Planung eröffnet sämtliche Optionen für zukünftige verkehrliche Modifikationen am Eimsbüttler Markt.

In der Bauphase soll am Eimsbüttler Marktplatz der Verkehr durch das Gewerbegebiet in Richtung Holstenkamp auf die BAB Auffahrt Volkspark geführt werden. Hinweissschilder werden diese Anschlußstelle bewerben und das Hinweisschild für den Abbieger in Richtung Anschlußstelle Stellingen soll unkenntlich bzw. abomontiert werden. Diese Umgehungsstrecke kann auch für die Zukunft eine sinnvolle Maßnahme sein - nicht nur in der Bauphase. Sie dient auch als Teststrecke für die zukünftige Verkehrsführung nach Beendigung der Bauphase.

Es wäre zu begrüßen, wenn diese Umleitungsstrecke in der Bauphase als neue Verkehrsführung erhalten bliebe. Es macht aber nur Sinn, wenn die BAB Auffahrt in Stellingen geschlossen wird, da viele Pendler diese Strecke kennen und nicht bereit sein werden, den geringen Umweg über den Holstenkamp zu fahren.

[Erwiderung der BSU:]
Die geplanten verkehrlichen Maßnahmen am Eimsbüttler Markt für die bauzeitliche Verkehrsführung optimieren die Fahrbeziehung vom Eimsbüttler Markt in Richtung Holstenkamp. Hierdurch sollen Verkehre von der AS HH-Stellingen und damit auch von der Kieler Straße - auf die AS HH-Volkspark umgeleitet werden. Inwieweit die Maßnahme - wie hier vorgeschlagen - "endtültig" eingerichtet wird, kann durch den Baulastträger erst aufgrund der Erfahrungen mit Wirkung dieser Maßnahme während der Bauzeit entschieden werden. Die bisherige Planung eröffnet sämtliche Optionen für zukünftige verkehrliche Modifikationen am Eimsbüttler Markt - auch für die Beibehaltung dr Maßnahmen. Daher wird der Vorschlag als zu prüfende Option für den Endzustand in den weiteren Planungsschritten berücksichtigt. Die weiterreichende Forderung nach der dauerhaften Schließung der Auffahrt an der AS HH-Stellingen zur A7 in Richtung Norden ist auf Grund der Netzstruktur und der nicht vorhandenen Kapazitätsreserven der möglichen Alternativrouten im städtischen Hauptverkehrsstraßennetz ausgeschlossen. Die Tagesbelastung für den Prognosehorizont 2025 beträgt an dieser Zufahrt ca. 26.000 KFZ/24h. Eine nach der Sperrung der Zufahrt erforderliche Umleitung dieses Stroms zu den benachbarten Anschlußstellen HH-Bahrenfeld, HH-Volkspark, HH-Eidelstedt und HH-Schnelsen kann vom vorhanden Hauptverkehrsstraßennetz nicht ohne erhebliche Stauentwicklungen an bereits hoch belasteten Knotenpunkten und Streckenabschnitten aufgenommen werden. Daher wird diesr Vorschlag für die weiteren Planungsschritte nicht berücksichtigt.

Die Entscheidung der oben geforderten Maßnahme unterliegt nicht der Stadt Hamburg, sondern dem Bund. Ich empfehle deshalb, daß die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt in Verhandlungen mit der entsprechenden Bundesbehörde eintritt, um diese oben geforderte Maßnahme zu prüfen und ggf. auf den Weg zu bringen.

Mit freundlichen Grüßen
Astrid Dahaba

[Erwiderung der BSU:]
Die Planungen sind mit der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt abgestimmt.
Die geplanten provisorischen verkehrlichen Maßnahmen am Eimsbüttler markt optimieren die Fahrbeziehung Richtung Holstenkamp. Hierdurch sollen Verkehre von der AS HH-Stellingen auf die AS HH-Volkspark umgeleitet werden. Inwieweit die Maßnahme "endgültig" eingerichtet werden kann, erfolgt nach Abstimmung mit der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt-Amt für Verkehr und Straßenwesen (BSU-Amt V) der Freien und Hansestadt Hamburg. Die bisherige Planung eröffnet sämtliche Optionen für zukünftige verkehrliche Modifikationen am Eimsbüttler Markt.

Hier finden Sie die Einwendung inkl. Antwort der BSU als PDF:

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