Betr.: Streetballfeld und Skaterbahn vor Grindelberg 66

Hartmut Obens

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG des Abgeordneten Hartmut Obens (Fraktion DIE LINKE) und Antwort des Bezirksamts:

Nach Auskunft durch einen Anwohner ist das vor dem Grindelberg 66 gelegene Streetballfeld und die Skaterbahn mit einem Gitterzaun umfriedet worden, einschließlich eines Stahltores.

Ich frage die Bezirksverwaltung:

1. Dient der Zaun ausschließlich der Sicherheit des Streetballfeldes und der Skaterbahn?

Ja.

2. Liegen der Umfriedung sonstige Zwecke zugrunde, etwa bauliche Veränderungen?

Nein.

Hartmut Obens, Fraktion DIE LINKE