Betr.: Streetballfeld und Skaterbahn vor Grindelberg 66
Kleine Anfrage nach § 24 BezVG des Abgeordneten Hartmut Obens (Fraktion DIE LINKE) und Antwort des Bezirksamts:
Nach Auskunft durch einen Anwohner ist das vor dem Grindelberg 66 gelegene Streetballfeld und die Skaterbahn mit einem Gitterzaun umfriedet worden, einschließlich eines Stahltores.
Ich frage die Bezirksverwaltung:
1. Dient der Zaun ausschließlich der Sicherheit des Streetballfeldes und der Skaterbahn?
Ja.
2. Liegen der Umfriedung sonstige Zwecke zugrunde, etwa bauliche Veränderungen?
Nein.
Hartmut Obens, Fraktion DIE LINKE
Dateien
- 2013.12.20.Streetballfeld_u__Skaterbahn_Grindelberg-DIE_LINKE.pdf
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