Betr.: Mitwirkungsrechte des Bezirks nach dem Senatsbeschluss zur Aufhebung der Stellplatzpflicht

Hartmut Obens

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG des Abgeordneten Hartmut Obens (Fraktion DIE LINKE) und Antwort des Bezirksamts:

In der Deputationsdrucksache vom 16. Oktober 2013 heißt es zur Bezirksbeteiligung zum Senatsbeschluss zur Aufhebung der Stellplatzpflicht für Bauherrn:

„Vor diesem Hintergrund wird die Frage der ausreichenden Stellplatzherstellung auch weiter Erörterungsgegenstand in den bezirklichen Gremien sein können, wenn sich diese mit den jeweiligen Wohnungsbauvorhaben befassen. Die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt wird die Bezirke bei der Anwendung der neuen Rechtslage beratend unterstützen."

Ich frage daher die Verwaltung:

1.      Wie sieht die Unterstützung der Behörde aus und in welcher Form wird sie an die Bezirksversammlung herangetragen?

Zu Frage 1 der Anfrage ist die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt nach § 27 BezVG zuständig.

2.      Welche Rolle spielen hierbei die Unterausschüsse für Bauen?

3.      Sind die entsprechenden Beschlüsse der Bezirksversammlung letztinstanzlich bindend?

Die Beantwortung der Fragen 2 und 3 wäre für das Bezirksamt nur nach Einsicht der in der Anfrage angeführten Deputationsdrucksache möglich. Diese ist aber weder öffentlich zugänglich, noch beim Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt einsehbar. Eine Anforderung durch die Finanzbehörde als Bezirksaufsichtsbehörde und eine Auswertung der Akten ist in der Antwortzeit der Kleinen Anfrage nicht möglich.

Hartmut Obens,
Fraktion DIE LINKE

 

Hier können Sie die Anfrage als PDF downloaden: