Betr.: Bürgerbeteiligungsverfahren Stellingen 62

Hartmut Obens

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG des Abgeordneten Hartmut Obens (Fraktion DIE LINKE) und Antwort des Bezirksamts:

Im „Hamburger Abendblatt“ vom 30.12.2013 wird ausgeführt, dass das Bürgerbeteiligungsverfahren Stellingen 62 u. a. folgende Ergebnisse erarbeitet habe:

"... 5. Stadtteil-Haus Stellingen

Innerhalb des geplanten neuen Wohnquartiers am Sportplatzring in Stellingen ist ein generationenübergreifendes Stadtteil-Haus geplant. Mit Anwohnern und Gewerbetreibenden wurden in Workshops Vorschläge für ein neues Wohnquartier und ein Stadtteil-Haus entwickelt. Die Ergebnisse fließen in einen städtebaulichen Wettbewerb ein. Nächster Schritt ist ein Abriss des Oberstufengebäudes der Stadtteilschule. Die Schule konzentriert sich auf ihre Flächen am Brehmweg. Damit fällt auch das bisherige Haus der Jugend weg, das in das neue Stadtteil-Haus integriert werden soll.

Ein genauer Standort steht noch nicht fest, das Stadtteil-Haus soll rund um den Sportplatzring entstehen, vorstellbar sei ein Neubau, sagt Sevecke oder ein Stadtteil-Zentrum im ehemaligen Rathaus Stellingen am Basselweg. Anfang des Jahres soll der städtebauliche Wettbewerb für die Fläche am Sportplatzring einschließlich der Fläche der Stadtteilschule begonnen werden. Im Sommer sollen die Ergebnisse des städtebaulichen Wettbewerbs öffentlich vorgestellt werden. Außerdem wird es eine Info-Veranstaltung zum Bebauungsplan Stellingen 61 geben..."

Von Teilnehmenden am Beteiligungsverfahren wird diese Zusammenfassung in Zweifel gezogen.

Es besteht der Eindruck, dass hierbei eine Agenda der Verwaltung verfolgt wird, die bereits vor dem Bürgerbeteiligungsverfahren bestanden hat, also das Bürgerbeteiligungsverfahren eher als akzeptanzbeschaffende Maßnahme anzusehen ist, deren Ergebnisse zudem nicht korrekt zusammengefasst sind.

Ich bitte daher um Beantwortung folgender Fragen:

Die Anfrage wird wie folgt beantwortet:

Vorbemerkung:

Die Darstellungen in dem genannten Zeitungsartikel sind Interpretationen des Hamburger Abendblattes und sind keine autorisierten Aussagen des Bezirksamtsleiters. Vor diesem Hintergrund werden die Fragen wie folgt beantwortet:

1.    Hat das BA im Gespräch mit dem HA-Reporter definitiv ausgeführt, dass das Beteiligungsverfahren einen Abriss des Oberstufengebäudes und der Stadtteilschule gefordert habe?

Antwort:
Nein.

2.    Hat das BA in dem Interview darauf hingewiesen, dass weder die Schule noch das Haus der Jugend Bestandteil des Bebauungsplans Stellingen 62 sind?

Antwort:
Nein.

Ist sichergestellt, dass ungeachtet dessen das die Schule und das Haus der Jugend im Rahmen des städtebaulichen Wettbewerbs integriert sind?

Antwort:
Ja.

3.    Hat das BA gegenüber dem „HA“ kommuniziert, dass das Beteiligungsverfahren die komplette Aufgabe des Hauses der Jugend gefordert habe?

Antwort:
Nein.

4.    Das HA zitiert BA-Leiter Sevecke, das vom BA genannte „Stadtteil-Haus“ solle „rund um den Sportplatzring“ entstehen. Das entspricht jedoch nicht dem Arbeitsergebnis der Bürgerbeteiligung, wonach das Stadtteil-Haus  „innerhalb"  des Planbereichs Stellingen 62 entstehen solle. Kann das der BA-Leiter bestätigen?

Antwort:
Ja.

5.    Das „HA“ schreibt, dass als „nächster Schritt“ das Schulgebäude und das Jugendzentrum abgerissen werden sollen. Die Bürgerbeteiligung dagegen sieht einen möglichen Abriss  erst in einem städtebaulichen Wettbewerb entscheidbar. Wie Ist dieser Sachverhalt dem „HA“ kommuniziert worden?

Antwort:

Satz 1 wurde so nicht kommuniziert.
Es wurde folgendes kommuniziert: Die Oberstufe der Stadtteilschule Stellingen solle vom Sportplatzring an den Hauptstandort der Stadtteilschule am Brehmweg verlagert werden. Auf der freiwerdenden Fläche am Sportplatzring solle dann Wohnungsbau realisiert werden. Ein Zeitpunkt für die Schulverlagerung bzw. den Abriss des Schulgebäudes steht noch nicht fest. Für das Haus für Jugend, Kultur und Stadtteil werde die Nutzungsauslastung und der Bedarf im Bezirksamt Eimsbüttel erörtert und geprüft. Es gebe noch keinen Beschluss, das Gebäude abzureißen.

Satz 2: der Sachverhalt ist nicht richtig dargestellt.
Die Flächen der Stadtteilschule und des Hauses für Jugend, Kultur und Stadtteil sind Bestandteil des Wettbewerbsgebiets. Der städtebauliche Wettbewerb entscheidet jedoch nicht über den Erhalt oder die Verlagerung der Stadtteilschule und des Hauses für Jugend, Kultur und Stadtteil. Diese Entscheidung trifft die Schulbehörde bzw. das Bezirksamt Eimsbüttel.

6.    Plant das BA, die erfolgte Schließung des Kundenzentrums Stellingen im Alten Rathaus durch ein „generationenübergreifendes Stadtteilzentrum“ zu kompensieren?

Antwort:
Nein.

Ist dies womöglich schon bei der Schließung des Kundenzentrums von der Verwaltung angedacht worden?

Antwort:
Nein.

7.   Ist eine Finanzierung der vom BA-Leiter genannten anderen Variante, der Neubau des Jugendzentrums, gesichert?

8.   Ist die Finanzierung eines Stadtteilhauses für Stellingen (mit oder ohne Haus der Jugend) gesichert, oder ist dies nur eines der geforderten Ergebnisse aus dem Beteiligungsverfahren und somit ein Neubau bzw. Ausbau völlig offen?

Antwort zu den Fragen 7 und 8:

Die Wirtschaftlichkeit der „Entwicklung Stellingen“ wird derzeit geprüft. Das Bezirksamt beabsichtigt nicht, die Räume für die Jugendlichen bzw. das Stadtteilhaus selbst zu bauen. Eine Arbeitsgruppe im Bezirksamt ist mit der Entwicklung eines Konzeptes für Jugendräume und ein „Stadtteilhaus“ beauftragt worden. Dies beinhaltet auch die Frage der Finanzierung des Betriebs. Es soll ein Investor gefunden werden, der die Räumlichkeiten errichtet und an das Bezirksamt und andere Partner mit zu vertretbaren Konditionen vermietet.

Hartmut Obens, Fraktion DIE LINKE

 

Hier können Sie die Anfrage als PDF downloaden: