Behördenantwort (Fragen 1 - 5, BUE) Hagendeel 60, Grundwasserstände / Öffentlich Rechtliche Unterkunft

Hartmut Obens

Anfrage nach §27 BezVG der Mitglieder der Bezirksversammlung Eimsbüttel, Hartmut Obens, Peter Gutzeit, Jürgen Kahlert, Zaklin Nastic und Manuela Pagels (Fraktion DIE LINKE) |

Die Anfrage wird - von der Behörde für Umwelt und Energie (BUE) wie folgt beantwortet:

Sachverhalt:
Am Grundstück Hagendeel 60 im Überschwemmungsgebiet (ÜSG) soll künftig eine Öffentlich-Rechtliche Unterkunft entstehen und zu diesem Zweck das Flurstück Hagendeel 60 aufgeschüttet werden. Auf Grund vieler mangelnder Unterbringungsplätze soll die künftige Unterkunft nach neuesten Informationen noch größer ausfallen als zuvor geplant. Da bei baulichen Eingriffen in einem ÜSG hohe Anforderungen - gesetzliche Vorschriften und verschiedene Regeln der Wasserwirtschaft einschließlich der Bewirtschaftung des Grundwassers – zu beachten sind, frage ich die Verwaltung:
1. Im Bericht „Wasserwirtschaftliche Auswirkungen des Bauvorhabens Hagendeel 60; Projektbericht
2/2014“ werden die 20 Jahre alten Daten der Grundwassergleichen aus dem Jahr 1995 verwendet
(Quelle: Digitaler Grundwassergleichenplan der BSU, 1995). Lagen bei der Erstellung des Berichts im
Jahr 2014 die Daten der Grundwassergleichen von 2008 nicht vor?

Der Grundwassergleichenplan 2008 lag zum Zeitpunkt der Berichterstellung vor. Die vom LSBG
verwendeten Grundwassergleichen für das Jahr 1995 weichen im betrachteten Bereich nur
unwesentlich vom aktuelleren Grundwassergleichenplan 2008 ab.

2. Weshalb wird zu den Grundwassergleichen auf dem Gelände Hagendeel 60 im Geo-Portal stets ein
Grundwasserspiegel von 7,0 m ausgegeben, und zwar als Min/Max/Durchschnittswert und dies über
viele Jahre hinweg?

Im Bereich Hagendeel 60 wird zwar auf allen im Geoportal veröffentlichten
Grundwassergleichenplänen stets die Grundwassergleiche von 7,0 m NN dargestellt. Wie der
Anlage zu entnehmen ist, variiert die Grundwassergleiche bei den dargestellten niedrigen,
mittleren und hohen Grundwasserständen jedoch um bis zu 200 m in ihrer Lage. Damit ist auch
der Grundwasserstand nicht immer identisch, sondern variiert zwischen 6,5 und 7 m NN, also
um mindestens 0,5 m.

2.1. Im Vergleich zu den Daten, welche die Grundwasser-Meßstellen liefern, scheinen bezüglich
Hagendeel 60 die Daten nicht aktualisiert worden zu sein. Ist dies zutreffend?
Nein.
2.2. Wenn nein, aus welchem Grund wird sonst der pauschale runde Wert von 7,0 m angenommen,
obwohl die nächstgelegene Meß-Stelle 130 (sh. Anlage) Schwankungen von 6,08m (Minimum) bis
8,81m (Maximum) angibt?
Die Grundwassersituation im Umfeld der Grundwassermessstelle 130 ist nicht direkt mit der
Grundwassersituation im Bereich Hagendeel 60 gleichzusetzen. Im Bereich Hagendeel werden
die Grundwasserstände maßgeblich durch die Vorfluter Kollau und Alte Kollau beeinflusst. Sie
führen zu einer deutlichen Dämpfung der Grundwasserstandschwankungen in der
Größenordnung von einem halben Meter Höhe von ca. 0,50 m.
2.3. Aus welchem Grund wird eine Schwankungsbreite der Ganglinie von rund 2,8m NICHT
berücksichtigt – zumal seit 40 Jahren fast nur Schwankungen und nicht etwa gleichbleibende
Grundwasserstände dokumentiert worden sind?

Siehe Antwort zu 2.2.

3. Weshalb werden auf einem hochwasser-gefährdeten Gelände vor der Bebauung in einem
Überschwemmungsgebiet nicht die tatsächlichen Grundwasserstände einschließlich der
Schwankungsbreiten ermittelt, um daraus ableiten zu können, ob die Flutmulden bei einem
Hochwasserfall, der mit der gleichen Wahrscheinlichkeit bei einem hohen wie auch bei einem niedrigen
Grundwasserstand eintreten kann, überhaupt zur Aufnahme von Niederschlagswasser zur Verfügung
stehen können?
Die Prüfung des LSBG hinsichtlich der wasserwirtschaftlichen Auswirkungen des Bauvorhabens
Hagendeel 60 erfolgte insbesondere im Hinblick auf die Auswirkungen auf den Wasserstand im
Gewässer.
Zur Einschätzung der ausreichenden Retention auf dem Gelände im Hinblick auf Grundwasser
erfolgte eine Abschätzung mithilfe des digitalen Grundwassergleichenplanes der ehemaligen
Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt. Nach diesen Daten ist die Retention auch im
Hinblick auf das Grundwasser gewährleistet. Es wurde jedoch darauf hingewiesen, dass der
Grundwasserstand auch über NN+7,00 m ansteigen und es damit zu einem Grundwassereintritt
in das Retentionsbecken kommen kann. Damit würde das Becken im Hochwasserfall
entsprechend weniger Volumen aufnehmen können.
Die Grundwasserproblematik im Bereich der Becken ist erkannt. Hierzu hat das Bezirksamt eine
Untersuchung in Auftrag gegeben.

4. Wie werden die Grundwasserstände der Grundwassergleichen ermittelt? Geschieht dies nur durch die Annahme üblicherweise auftretender Promille-Gefälle zu einem Gewässer hin?
Die Erstellung von Grundwassergleichenplänen erfordert ein komplexes konzeptionelles Modell,
in welches folgende Informationen einfließen:

  • Grundwasserstandsdaten
  • Wasserstandsdaten der Oberflächengewässer
  • Meteorologische Daten
  • Untergrunddaten (Bohrprofile, Verbreitung geologischer Einheiten)

Eine einfache Interpolation zwischen einzelnen Grundwassermessstellen ist nicht ausreichend.

4.1. Wird hierbei die Beschaffenheit des Untergrundes (z.B. wasser-undurchlässige Schichten)
berücksichtigt?
Ja.
4.2. Um welche Beschaffenheit des Untergrundes handelt es sich zwischen der Messstelle 130 (sh.
Anhang) und dem Gelände Hagendeel 60?
Im Bereich der Grundwassermessstelle 130 herrschen Sandablagerungen mit torfigen
Einlagerungen vor, die von schluffig-sandigem Geschiebemergel überlagert werden.
Auch im Untergrund des Grundstücks Hagendeel 60 treten Sandablagerungen mit
geringmächtigen Torfeinlagerungen auf. Im Gegensatz zu dem oben beschriebenen Bereich ist
Geschiebemergel hier jedoch nur punktuell ausgebildet.
4.3. Sind Untersuchungen erfolgt oder ist von Annahmen über die Beschaffenheit des Untergrundes
ausgegangen worden?
4.4. Welche Annahmen wurden hierzu getroffen?
Zu 4.3 und 4.4.:
Aufgrund der zahlreichen beim Geologischen Landesamt dokumentierten Bohrprofile sind
die Untergrundverhältnisse im Bereich Hagendeel ausreichend bekannt. Untersuchungen
der Untergrundverhältnisse waren für die Erstellung der Grundwassergleichenpläne somit
nicht erforderlich.
5. Weshalb wird nur ein durchschnittlicher Grundwasserstand für die Beurteilung der Flutmulden
angenommen?
Das ist nicht zutreffend. Es wurden Maximalwerte ausgewertet (siehe Antwort zu 4.).
5.1. Die Messungen an den umgebenden Grundwasserpegeln zeigen sehr große Schwankungen. Im
Sinne einer konservativen Betrachtung wäre ein hoher Grundwasserpegel (gebildet aus alltäglichen
Niederschlägen, die jederzeit auftreten können) anzunehmen. Warum wurde eine konservative
Betrachtung nicht angestellt?
Siehe Antwort zu 4.

5.2. Würden Grund- und Niederschlagswasser sich stets an Durchschnittswerte halten, gäbe es dann
noch eine Hochwasserproblematik?


Die BUE beantwortet hypothetische Fragen grundsätzlich nicht.

Petitum/Beschluss:
ohne

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