Behördenantwort auf Anfrage §24 | Entschädigungsleistungen für umbaugeschädigte Gewerbetreibende an der Osterstraße

Hartmut Obens

Hartmut Obens und Fraktion DIE LINKE
 

Die Kleine Anfrage wird wie folgt beantwortet


Sachverhalt:

Durch die längeren Baumaßnahmen in der Osterstraße und damit zusammenhängende Absperrungen und veränderte Wegeführungen geraten Gewerbetreibende, insbesondere inhabergeführte Geschäfte in Bedrängnis, sofern sie überwiegend von Laufkundschaft abhängig sind. Im KGA ist ein Fall eines Schuhhändlers bekannt geworden, der seine Geschäftsaufgabe aus diesem Grund bekannt gegeben hat. Hierbei ist auch deutlich geworden, dass offenbar die Möglichkeiten der Entschädigungszahlungen nach dem Wegegesetz nicht bekannt waren oder nicht hinreichend bekannt gemacht wurden (gem. §§ 37 ff. und § 39 HmbWegeG).

Anfrage:

1. Sind weitere Vorgänge bekannt, bei denen dieses Problem ebenfalls aufgetreten ist?

Nein.


2. Haben sich weitere Geschädigte an die Bezirksverwaltung gewendet?
Wenn ja, was ist dabei unternommen worden?

Ein weiterer Fall ist bekannt. Hier wurde Antrag auf Entschädigung wegen Umsatzausfall geltend gemacht. Dieser wurde abgelehnt.


3. Hat die Bezirksverwaltung eine Informationsaktion unternommen, um die Gewerbetreibenden an der Osterstraße auf die Entschädigungsmöglichkeiten hinzuweisen? Wenn ja, bitten wir um die entsprechenden Infos, wenn nein, wird die Bezirksverwaltung derartiges jetzt unternehmen?

Eine Informationsveranstaltung zum Thema Entschädigungsmöglichkeiten hat es nicht gegeben. Jeder eingehende Fall ist eine Einzelfallprüfung durch das Rechtsamt.


Diese Behördenantwort auf unsere Anfrage nach $24 BezVG "Entschaedigungsleistungen fuer umbaugeschaedigte Gewerbetreibende an der Osterstrasse" erhalten Sie hier als Download-PDF.