Antrag: Wohnraum für Flüchtlinge in Eimsbüttel sichern und weiterentwickeln

Zaklin Nastic

Zaklin Nastic und Fraktion Die LINKE.Eimsbüttel

Sachverhalt:

Die Zahl der Asylsuchenden in Deutschland, Hamburg und Eimsbüttel steigt seit Jahren, in den vergangenen Monaten ist sie besonders angestiegen. Mehr als 18.000 Flüchtlinge kamen in den ersten sieben Monaten nach Hamburg, die Zahl der Unterkunftsplätze in Eimsbüttel musste drastisch erhöht werden, weitere, insbesondere große Unterkünfte sind in Planung.

In den vergangenen Tagen und Wochen kamen Tausende auf der Flucht vor Krieg und Verfolgung nach Europa, Deutschland und Hamburg. Aufgrund von Kriegen, Konflikten und krisenhaften Entwicklungen in vielen Teilen der Welt, ist zu erwarten, dass die Zahl der Flüchtlinge sich weiterhin auf hohem Niveau bewegen wird. Ein großer Teil der angekommenen und weiter ankommenden Asylsuchenden wird auf lange Sicht oder auch für immer hier bleiben.

Die Stadt Hamburg und der Bezirk Eimsbüttel waren auf diese Entwicklung und die damit verbundenen großen Herausforderungen nicht ausreichend vorbereitet. Vor allem gilt das für das Handlungsfeld Unterbringung und Wohnen. Es ist nur durch große Anstrengungen gelungen, Zeltunterbringungen und Obdachlosigkeit in Eimsbüttel zu verhindern. Dauerhaft muss jedoch verhindert werden, dass Notlösungen wie die Massenunterbringungen in riesigen und immer weiter ausgebauten Containerlagern zu Dauereinrichtungen werden. 

Dazu muss endlich von realistischen Prognosen ausgegangen werden und von dem Ziel, zu jedem Zeitpunkt eine menschenwürdige Unterbringung zu sichern sowie von Anfang an das schnelle Hineinwachsen der Zufluchtsuchenden in die Gesellschaft optimal zu gestalten.

Probleme der Unterbringung und des Wohnens stellen sich auf allen Ebenen. Flüchtlinge, für die das Recht auf Wohnen bereits gilt, haben auf dem Wohnungsmarkt kaum Chancen. Deshalb verbleiben sie häufig in der öffentlichen Unterbringung. Das bedeutet in der Konsequenz, dass Flüchtlinge, die eigentlich nach drei Monaten die Zentrale Erstaufnahme verlassen müßten, keinen Platz in der öffentlichen Unterbringung finden.

Dies führt dazu, dass viele Flüchtlinge weit länger als drei Monate in Einrichtungen der Erstunterbringung verbleiben. Handeln für den Bereich Wohnen und Unterkunft darf aus all diesen Gründen nicht auf die lange Bank geschoben werden.

Petitum:

Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen:

1. Die Bezirksversammlung Eimsbüttel beauftragt die Vorsitzende der Bezirksversammlung, sich bei der zuständigen Behörde und dem Hamburger Senat dafür einzusetzen, dass das Wohnraumförderungsprogramm aufgestockt wird.

2. Die Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, die Verwaltung zu beauftragen, dass der Anteil an Sozialwohnungsbau bei allen Bauvorhaben auf mindestens 50 Prozent erhöht wird, bei städtischen Bauvorhaben auf 100 Prozent.

3. Die Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, sich beim Hamburger Senat dafür einzusetzen dass die Mietpreis- und Belegungsbindungen in großem Umfang verlängert beziehungsweise zurückgekauft werden.

4. Die Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, sich beim Senat und der SAGA / GWG dafür einzusetzen, dass die Versorgungsverpflichtung der SAGA / GWG an berechtigte Wohnungssuchende und an vordringlich Suchende, aufgestockt wird. Ferner soll mindestens die Hälfte aller jährlich neu zu vermietenden Wohnungen in Eimsbüttel - sowohl der Wohnungen aus dem Bestand wie der neugebauten Sozialwohnungen - an berechtigte Wohnungssuchende vergeben werden, 55 Prozent davon an vordringlich Suchende. Eine feste Quote für Wohnungslose und Flüchtlinge ist festzulegen.

5. Die Vorsitzende der Bezirksversammlung Eimsbüttel wird gebeten, sich beim Hamburger Senat und der zuständigen Behörde dafür einzusetzen, dass die Belegung von Leerstand beziehungsweise seine Umwandlung zu Wohnraum konsequent in Angriff genommen werden.
• Leer stehende Wohnungen in städtischem Eigentum sind unverzüglich für die Vergabe an Flüchtlinge und Wohnungslose herzurichten.
• Die durch das Hamburgische Wohnraumschutzgesetz begründete Pflicht zur befristeten Zwischen-vermietung bei geplanten Um- und Neubauten von Wohnungen ist durchzusetzen.

6. Die Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, die Verwaltung zu beauftragen, dass für leer stehende Wohnungen und Gebäude ein Zwischennutzungskonzept entwickelt wird.
• Für leer stehende Gebäude, eingeschlossen leer stehender Büroflächen, die sich prinzipiell für die Umwandlung in Wohnraum oder als Unterbringungsort eignen, ist ein Sanierungskonzept auszuarbeiten. Über die Kriterien für die Prüfung und Entscheidung ist der Bezirksversammlung zeitnah zu berichten.
• Für leerstehenden Wohnraum und für die Umwandlung beziehungsweise zur Unterbringung geeigneter Leerstand ist zur Gefahrenabwehr beziehungsweise Abwehr von Obdachlosigkeit eine Beschlagnahme zu veranlassen (§ 3 (1) SOG.

Hier dieser Antrag "Wohnraum für Flüchtlinge in Eimsbüttel sichern und weiterentwickeln" als Download-PDF