Anfrage: Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Eimsbüttler Schulen

Zaklin Nastic

Seit dem 26. März 2009 ist die UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland völkerrechtlich verbindlich. Deutschland hat sich verpflichtet die Lebensbedingungen so zu gestalten, dass alle Menschen gleichberechtigt teilhaben können. Um die Teilhabe zu verwirklichen, müssen auch die Schulen dem Gedanken der Inklusion folgen.

Vor diesem Hintergrund frage ich:

Kleine Anfrage der Abgeordneten Zaklin Nastic (Fraktion DIE LINKE)

Betr.: Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Eimsbüttler Schulen

Seit dem 26. März 2009 ist die UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland völkerrechtlich verbindlich. Deutschland hat sich verpflichtet die Lebensbedingungen so zu gestalten, dass alle Menschen gleichberechtigt teilhaben können. Um die Teilhabe zu verwirklichen, müssen auch die Schulen dem Gedanken der Inklusion folgen.
Vor diesem Hintergrund frage ich:

  1. Wie viele Schulen im Bezirk Eimsbüttel sind der UN-Behindertenrechtskonvention angepasst und führen eine Integrative Vorschule ? Bitte die einzelnen Schulen aufführen.
  2. Aus welchen Gründen führen einige Schulen Integrationsklassen aber keine Vorschulklassen?
  3. An wie vielen Schulen im Bezirk Eimsbüttel ist eine Integrative Vorschule geplant?
  4. Wie hoch ist die Zahl der Kinder, die eine Integrative Vorschule besuchen könnten, jedoch keine Möglichkeit in ihrer näheren Umgebung besteht und sie somit einen Kindergarten besuchen müssen?


Zaklin Nastic (Fraktion DIE LINKE)


Hier können Sie die Anfrage "Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Eimsbütteler Schulen" sowie die Antwort der Behörde als PDF lesen: