Anfrage §24 | Raumvermietungen an die AfD im Hamburg-Haus

Manuela Pagels

Sachverhalt:

Die AfD hat für mehrere Veranstaltungen im Hamburg-Haus geworben.
Die Veranstalterin war die 'Gisela und Fred Anton Stiftung'.
Alle Referenten waren Mitglieder der AfD.

Der anerkannte Zweck, politische Bildung, fordert jedoch Überparteilichkeit. Dies ist nicht gegeben.

Die Räume wurden entsprechend der Dienstanweisung Nutzungsentgelte der Bezirksämter vermietet und es erfolgte eine Einstufung nach Tarif B; 2.3.2.

Vor diesem Hintergrund frage ich:

  1. Ist eine Überprüfung der Stiftungsaufsicht bezüglich der Gemeinnützigkeit abgeschlossen?
    Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
  2. Ist eine Überarbeitung der Rechnungsstellung nach Tarif A 2.2.2. angedacht?
    Wenn nein, warum nicht?

Manuela Pagels
(DIE LINKE. Fraktion in der Bezirksversammlung Eimsbüttel)

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