Anfrage Wiegmann | Eidelstedter Feldmark, Pachtvertrag versus Grünordnungsplan?
Anfrage nach § 27 BezVG der Mitglieder der Bezirksversammlung Eimsbüttel Roland Wiegmann, Mikey Kleinert und Ralf Peters (Fraktion DIE LINKE)
Pachtvertrag versus Grünordnungsplan?
Sachverhalt:
Das Flurstück 1175 der Eidelstedter Feldmark ist offenbar wieder verpachtet.
Laut geltendem Grünordnungsplan (GOP) “Eidelstedt 31” sind die Flurstücke 1175 und 1419 zwischen Mühlenau, Düngelau, Olloweg und den als Parkanlagen ausgewiesenen westlichen Flurstücken der Eidelstedter Feldmark als Landschaftsschutzgebiete (extensives Grünland) ausgewiesen.
Lt. §2 13.2 GOP sind »die als „extensives Grünland“ festgesetzten Flächen [sind] als Mähwiese zu entwickeln und zu erhalten. Sie darf maximal zweimal jährlich nicht vor dem 1. Juli gemäht werden. Das Mähgut ist zu entfernen. Auf den Flurstücken 1175 und 1419 der Gemarkung Eidelstedt ist alternativ eine Beweidung der Fläche mit maximal zwei Rindern oder einem Pferd pro Hektar zulässig.«
Eine Bewirtschaftung über die jährlich zweimalige Maht hinaus - beispielsweise durch die Beweidung durch anderes als das genannte Vieh (z.B. Schafe) - oder durch Umbruch (Pflügen) und Anbau von Getreide, Gemüse oder Obst ist vom Grünordnungsplan nicht gedeckt.
Fragen:
Welche Bewirtschaftungsarten, die nicht aus dem Grünordnungsplan hervorgehen, sind dem aktuellen Pächter im Pachtvertrag oder anderen (z.B. mündlichen Vereinbarungen) zugesichert worden?
Welche Maßnahmen dürfte oder müsste welches Amt, natürliche oder juristische Person ergreifen, sollten auf den genannten, vom GOP geschützten Flächen Bewirtschaftungsarten oder Umgehensweisen festgestellt werden, welche nicht vom GOP zugelassen sind?
Welche weiteren Flurstücke der Eidelstedter Feldmark sind evtl. an denselben oder andere Vertragspartner*innen verpachtet oder anderweitig überlassen?
Welche Kündigungsfristen (von beiden Seiten) gelten für den geschlossenen Pachtvertrag?
5.
5.1) Sollten rechtliche Gründe die Beantwortung der Anfrage oder von Teilen der Anfrage nicht zulassen, welche Gründe wären dies?
5.2) Sollte zu den Gründen gehören, dass evtl. ein privatrechtlicher Vertrag geschlossen wurde, der die Bekanntgabe von Details untersagt, aus welchen Sachgründen und auf wessen Anordnung wurde ein solcher Vertrag (werden solche nicht- öffentlichen Verträge) über die Verpachtung eines im Eigentum der Stadt (bzw. der Bevölkerung dieser Stadt) befindlichen Geländes evtl. geschlossen?
5.3) Wer ist von Seiten der Stadt der/die (evtl. im Auftrag) verantwortlich unterzeichnende Person (Funktionsträger) resp. Behörde?
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