Betr.: Mitwirkungsrechte des Bezirks nach dem Senatsbeschluss zur Aufhebung der Stellplatzpflicht
Anfrage nach § 27 BezVG der Abgeordneten Zaklin Nastic, Astrid Dahaba und Hartmut Obens (Fraktion DIE LINKE) und Antwort des Bezirksamts:
In der Senatsdrucksache vom 16. Oktober 2013 heißt es zur Bezirksbeteiligung zum Senatsbeschluss zur Aufhebung der Stellplatzpflicht für Bauherrn:
„Vor diesem Hintergrund wird die Frage der ausreichenden Stellplatzherstellung auch weiter Erörterungsgegenstand in den bezirklichen Gremien sein können, wenn sich diese mit den jeweiligen Wohnungsbauvorhaben befassen.
Die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt wird die Bezirke bei der Anwendung der neuen Rechtslage beratend unterstützen“.
Wir fragen daher die Behörde:
Wie sieht die Unterstützung der Behörde aus und in welcher Form wird sie an die Bezirksversammlung herangetragen?
Die Aussage, die BSU werde die Bezirke bei der Anwendung der neuen Rechtslage beratend unterstützen, bezieht sich auf die Bezirksämter insgesamt und ist nicht beschränkt auf deren Bezirksversammlungen.
Die BSU wird nach der Gesetzesänderung die Fachanweisung „Notwendige Stellplätze und notwendige Fahrradplätze“ überarbeiten und bei konkreten Anfragen die Bezirksämter im Einzelfall fachlich und rechtlich unterstützen.
Hinzuweisen ist allerdings darauf, dass die Frage der ausreichenden Stellplatzherstellung als Erörterungsgegenstand in den bezirklichen Gremien künftig regelmäßig auf Fälle Städtebaulicher Verträge oder Befreiungsentscheidungen, z.B. über die Anzahl der Vollgeschosse beschränkt sein dürfte, in denen die rechtliche Verknüpfung zwischen ggf. herzustellenden Stellplätzen und Zugeständnissen im Hinblick auf städtebauliche Regelungen und das jeweilige Bauvolumen zulässig sein können. Im vereinfachten Genehmigungsverfahren nach § 61 HBauO gehören Stellplätze nicht zum Prüfumfang und auch im konzentrierten Genehmigungsverfahren nach § 62 HBauO wird eine Stellplatzforderung für Wohnraum künftig rechtlich nicht mehr durchsetzbar sein, sofern keiner der o.g. Sonderfälle vorliegt.
Hartmut Obens, Zaklin Nastic, Astrid Dahaba (Fraktion DIE LINKE)
Hier können Sie die Anfrage als PDF downloaden:
Die Anfrage wird – von der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU) - wie folgt beantwortet:
Dateien
Hier - im Bürgerinformationssystem der Bezirksversammlung Eimsbüttel - finden Sie z.B. die Termine aller Ausschuss-Sitzungen und Bezirksversammlungen. Auch alle Anträge, Anfragen und sonstigen Drucksachen können Sie hier recherchieren.
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Betr.: Mitwirkungsrechte des Bezirks nach dem Senatsbeschluss zur Aufhebung der Stellplatzpflicht
Anfrage nach § 27 BezVG der Abgeordneten Zaklin Nastic, Astrid Dahaba und Hartmut Obens (Fraktion DIE LINKE) und Antwort des Bezirksamts:
In der Senatsdrucksache vom 16. Oktober 2013 heißt es zur Bezirksbeteiligung zum Senatsbeschluss zur Aufhebung der Stellplatzpflicht für Bauherrn:
„Vor diesem Hintergrund wird die Frage der ausreichenden Stellplatzherstellung auch weiter Erörterungsgegenstand in den bezirklichen Gremien sein können, wenn sich diese mit den jeweiligen Wohnungsbauvorhaben befassen.
Die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt wird die Bezirke bei der Anwendung der neuen Rechtslage beratend unterstützen“.
Wir fragen daher die Behörde:
Wie sieht die Unterstützung der Behörde aus und in welcher Form wird sie an die Bezirksversammlung herangetragen?
Die Aussage, die BSU werde die Bezirke bei der Anwendung der neuen Rechtslage beratend unterstützen, bezieht sich auf die Bezirksämter insgesamt und ist nicht beschränkt auf deren Bezirksversammlungen.
Die BSU wird nach der Gesetzesänderung die Fachanweisung „Notwendige Stellplätze und notwendige Fahrradplätze“ überarbeiten und bei konkreten Anfragen die Bezirksämter im Einzelfall fachlich und rechtlich unterstützen.
Hinzuweisen ist allerdings darauf, dass die Frage der ausreichenden Stellplatzherstellung als Erörterungsgegenstand in den bezirklichen Gremien künftig regelmäßig auf Fälle Städtebaulicher Verträge oder Befreiungsentscheidungen, z.B. über die Anzahl der Vollgeschosse beschränkt sein dürfte, in denen die rechtliche Verknüpfung zwischen ggf. herzustellenden Stellplätzen und Zugeständnissen im Hinblick auf städtebauliche Regelungen und das jeweilige Bauvolumen zulässig sein können. Im vereinfachten Genehmigungsverfahren nach § 61 HBauO gehören Stellplätze nicht zum Prüfumfang und auch im konzentrierten Genehmigungsverfahren nach § 62 HBauO wird eine Stellplatzforderung für Wohnraum künftig rechtlich nicht mehr durchsetzbar sein, sofern keiner der o.g. Sonderfälle vorliegt.
Hartmut Obens, Zaklin Nastic, Astrid Dahaba (Fraktion DIE LINKE)
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Die Anfrage wird – von der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU) - wie folgt beantwortet:
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»Am Wohnort, im Betrieb, in den Schulen und an der Uni sind wir solidarisch aktiv. Uns leitet das gemeinsame Interesse an einem Eimsbüttel für alle. Von den etablierten Parteien unterscheidet sich DIE LINKE. Eimsbüttel im Wesentlichen durch ein antikapitalistisches Programm. ...
Eimsbüttel ist ein liebens- und lebenswerter Bezirk und mit seinen 260.000 Einwohnerinnen und Einwohnern vergleichbar mit einer mittleren Großstadt. Und dennoch haben die demokratisch gewählten Abgeordneten der Bezirks- versammlungen weniger zu sagen als ein bayerischer Dorfbürgermeister. .... Aber es gibt Felder der Politik, auf denen die Bezirkspolitik echte Kompetenzen hat und einiges bewirken kann. Das ist insbesondere der Bereich des Baurechts und der Wohnungspolitik. Hier hat sich die Bezirksfraktion der LINKEN Eimsbüttel bewährt und wird das auch weiter tun. Aber auch für die anderen Politikfelder möchten wir für Eimsbüttel politische Vorschläge und Alternativen unterbreiten. ... Als Partei der sozialen Gerechtigkeit bleibt auf allen Ebenen der Kampf gegen Hartz IV und die rechtswidrige Sanktionspraxis ein Schwerpunkt unserer Arbeit. ... «
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