Betr.: Mißbräuchliche Beschneidung von Bezirksrechten durch Flächennutzungspläne?
Kleine Anfrage nach § 24 BezVG des Abgeordneten Hartmut Obens (Fraktion DIE LINKE)
Der Flächennutzungsplan (F-Plan) gibt als vorbereitender Bauleitplan die Ziele der Raumordnung und der Stadtentwicklung für ganz Hamburg vor.
Er wird von der Bürgerschaft beschlossen und ist verbindlich für Behörden und Träger öffentlicher Belange, so auch der Bezirksverwaltungen.
Er begründet noch keine Bauansprüche, sondern läßt die entsprechenden Spielräume für die unter bezirklicher Zuständigkeit festzulegenden Bebauungspläne offen.
Für die Festlegung von Bau- bzw. Planungsrechten räumt das Baugesetz (BauGB) die Beteiligung der BürgerInnen bzw. AnwohnerInnen ein, einschließlich der gesetzlich geforderten Planungsalternativen.
In den Fällen Spannskamp und Feldhoopstücken ist der Eindruck entstanden, als hätte die Behördenleitung kleinräumige Veränderungen im F-Plan vorgenommen, um sie der souveränen Entscheidung durch die Bezirksversammlung Eimsbüttel zu entziehen.
Unsere Fragen an die Bezirksverwaltung:
1. Sind kleinteilige Überplanungen im F-Plan, u.a. den Spannskamp und Feldhoopstücken betreffend, vorgenommen worden? Wenn ja, welche Vorgänge sind das und zu welchen Zeitpunkten hat das jeweils stattgefunden?
2. Sind auch andere kleinteilige Überplanungen des F-Plans, Eimsbüttel betreffend, vorgenommen worden. Um welche Vorgänge handelt es sich dabei und zu welchen Zeitpunkten haben diese jeweils stattgefunden?
Hartmut Obens, Fraktion DIE LINKE
Hier können Sie die Anfrage als PDF downloaden:
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Betr.: Mißbräuchliche Beschneidung von Bezirksrechten durch Flächennutzungspläne?
Kleine Anfrage nach § 24 BezVG des Abgeordneten Hartmut Obens (Fraktion DIE LINKE)
Der Flächennutzungsplan (F-Plan) gibt als vorbereitender Bauleitplan die Ziele der Raumordnung und der Stadtentwicklung für ganz Hamburg vor.
Er wird von der Bürgerschaft beschlossen und ist verbindlich für Behörden und Träger öffentlicher Belange, so auch der Bezirksverwaltungen.
Er begründet noch keine Bauansprüche, sondern läßt die entsprechenden Spielräume für die unter bezirklicher Zuständigkeit festzulegenden Bebauungspläne offen.
Für die Festlegung von Bau- bzw. Planungsrechten räumt das Baugesetz (BauGB) die Beteiligung der BürgerInnen bzw. AnwohnerInnen ein, einschließlich der gesetzlich geforderten Planungsalternativen.
In den Fällen Spannskamp und Feldhoopstücken ist der Eindruck entstanden, als hätte die Behördenleitung kleinräumige Veränderungen im F-Plan vorgenommen, um sie der souveränen Entscheidung durch die Bezirksversammlung Eimsbüttel zu entziehen.
Unsere Fragen an die Bezirksverwaltung:
1. Sind kleinteilige Überplanungen im F-Plan, u.a. den Spannskamp und Feldhoopstücken betreffend, vorgenommen worden? Wenn ja, welche Vorgänge sind das und zu welchen Zeitpunkten hat das jeweils stattgefunden?
2. Sind auch andere kleinteilige Überplanungen des F-Plans, Eimsbüttel betreffend, vorgenommen worden. Um welche Vorgänge handelt es sich dabei und zu welchen Zeitpunkten haben diese jeweils stattgefunden?
Hartmut Obens, Fraktion DIE LINKE
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Eimsbüttel für alle
»Am Wohnort, im Betrieb, in den Schulen und an der Uni sind wir solidarisch aktiv. Uns leitet das gemeinsame Interesse an einem Eimsbüttel für alle. Von den etablierten Parteien unterscheidet sich DIE LINKE. Eimsbüttel im Wesentlichen durch ein antikapitalistisches Programm. ...
Eimsbüttel ist ein liebens- und lebenswerter Bezirk und mit seinen 260.000 Einwohnerinnen und Einwohnern vergleichbar mit einer mittleren Großstadt. Und dennoch haben die demokratisch gewählten Abgeordneten der Bezirks- versammlungen weniger zu sagen als ein bayerischer Dorfbürgermeister. .... Aber es gibt Felder der Politik, auf denen die Bezirkspolitik echte Kompetenzen hat und einiges bewirken kann. Das ist insbesondere der Bereich des Baurechts und der Wohnungspolitik. Hier hat sich die Bezirksfraktion der LINKEN Eimsbüttel bewährt und wird das auch weiter tun. Aber auch für die anderen Politikfelder möchten wir für Eimsbüttel politische Vorschläge und Alternativen unterbreiten. ... Als Partei der sozialen Gerechtigkeit bleibt auf allen Ebenen der Kampf gegen Hartz IV und die rechtswidrige Sanktionspraxis ein Schwerpunkt unserer Arbeit. ... «
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