Anfrage Wiegmann | Grün- und Naherholungsflächen, Landschaftsschutz / Naturschutz in Eimsbüttel

Roland Wiegmann
AnfragenRoland WiegmannRegion: Eimsbüttel KerngebietRegion: Lokstedt, Niendorf, SchnelsenRegion: Stellingen, EidelstedtThema: Grün

Sachverhalt:

Im Landschaftsprogramm Hamburg wird ein Zielwert von 6qm pro Einwohner für Grün- und Naherholungsflächen in einer Distanz von max. 500m zum Wohnort als Zielwert formuliert.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die zuständige(n) Landesbehörde(n):

  1. In welchem Verhältnis stehen Wohnbevölkerung (in Tsd. E.) zu Fläche (in km2) zu Grün- und Naherholungsflächen (in km2) der 7 Bezirke insgesamt?
    Bitte die absoluten Werte der neuesten Daten sowie davor 5 und 10 Jahren tabellarisch angeben.
  2. Welche tatsächlichen Werte der Grün- und Naherholungsflächen (in m2) in max. 500m Entfernung errechnen sich bei jeweils gegebener Bevölkerungszahl für die jeweiligen Postleitzahl-Bezirke Eimsbüttels derzeitig?
    Bitte die Werte PLZ : Einwohnerzahl der PLZ-Fläche (so bekannt) : Grün-u. Nah.-Fläche in max. 500m Entfernung tabellarisch angeben.
    (Hilfsweise andere möglichst kleinteilige Regionen Eimsbüttels, für welche Datenmaterial vorliegt.)
  3. Welche Grün- bzw. Schutzkategorie(n) geht/gehen in eine solche Berechnung der Grün- und Naherholungsflächen grundsätzlich mit welcher Gewichtung ein? Müssen Einzelflächen für die Berücksichtigung bspw. evtl. eine bestimmte Mindestgröße und Schutzkategorie aufweisen?
  4. Welche konkreten Grünflächen sowie Grün- bzw. Schutzkategorie(n) geht/gehen in eine solche Berechnung der Grün- und Naherholungsflächen in Eimsbüttel mit welcher Gewichtung ein?
  5. Welche Pläne seitens der Landesbehörden bestehen, die Grün- und Erholungsflächen in Eimsbüttel auszuweiten?
  6. Welche Anforderungen müssten erfüllt werden, bzw. welche Aufwertungsmaßnahmen müssten erbracht werden, um eine derzeitige Schutzkategorie zu erhöhen, um also bspw. im geltenden Grünordnungsplan als “extensives Grünland” bzw. “Landschaftsschutzgebiet” deklarierte Flächen z.B. als “Naturschutzgebiete” ausweisen zu können?
Für Rückfragen: 

Roland Wiegmann

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