Weihnachtsgeld für Hartz-IV-Empfänger/innen

Astrid Dahaba
Ausschuss: SAGG | Soziales, Arbeit, Gleichstellung & Gesundheit

Antrag der Fraktion DIE LINKE

 

Weihnachtsgeld für Hartz-IV-Empfänger/innen

 

Sachverhalt:

 

Menschen, die von ALG-II-Leistungen leben können sich ein Weihnachtsfest unter einem Tannenbaum nicht leisten (Regelsatz für den Haushaltsvorstand 351 Euro, Partner: 316 Euro; Kinder erhalten bis 14 Jahre 211 Euro und darüber 281 Euro im Monat). Im regelmäßigen Budget ist ein besonderes Festessen zu Feiertagen nicht enthalten. Die Tannenbäume werden immer teurer und eine Anschaffung ist in einem Hartz-IV-Budget nicht drin. Die erwartungsvollen Kinder erhalten keine Geschenke, da das Geld oft noch nicht einmal zum menschenwürdigen Leben reicht. Dies insbesondere in einer teuren Großstadt wie Hamburg und damit auch in Eimsbüttel.

Vom Regelsatz eines Haushaltsvorstandes werden noch Fixkosten, wie Strom, Warmwassergeld, Telefon- und Internetkosten, HVV-Karte, private Haftpflichtversicherung, Kontogebühr, Praxisge- bühr, Rezeptzuzahlungen usw. abgezogen. Meist bleiben zum Überleben nur ca. 200 Euro im Monat übrig. Dies entspricht 6,65 Euro am Tag. Dieser Betrag reicht nicht einmal, um den tägli- chen Bedarf von Lebensmitteln zu decken – von gesunder Ernährung ganz zu schweigen.

Antrag der Abgeordneten Astrid Dahaba - Fraktion DIE LINKE

Weihnachtsgeld für Hartz-IV-Empfänger/innen

Sachverhalt:

Menschen, die von ALG-II-Leistungen leben können sich ein Weihnachtsfest unter einem Tannenbaum nicht leisten (Regelsatz für den Haushaltsvorstand 351 Euro, Partner: 316 Euro; Kinder erhalten bis 14 Jahre 211 Euro und darüber 281 Euro im Monat). Im regelmäßigen Budget ist ein besonderes Festessen zu Feiertagen nicht enthalten. Die Tannenbäume werden immer teurer und eine Anschaffung ist in einem Hartz-IV-Budget nicht drin. Die erwartungsvollen Kinder erhalten keine Geschenke, da das Geld oft noch nicht einmal zum menschenwürdigen Leben reicht. Dies insbesondere in einer teuren Großstadt wie Hamburg und damit auch in Eimsbüttel.

Vom Regelsatz eines Haushaltsvorstandes werden noch Fixkosten, wie Strom, Warmwassergeld, Telefon- und Internetkosten, HVV-Karte, private Haftpflichtversicherung, Kontogebühr, Praxisge- bühr, Rezeptzuzahlungen usw. abgezogen. Meist bleiben zum Überleben nur ca. 200 Euro im Monat übrig. Dies entspricht 6,65 Euro am Tag. Dieser Betrag reicht nicht einmal, um den tägli- chen Bedarf von Lebensmitteln zu decken – von gesunder Ernährung ganz zu schweigen.

Die Teilnahme am kulturellen Leben ist nicht mehr möglich, Rücklagen für Neuanschaffungen wie Kleidung und Haushaltsgeräte können nicht gebildet werden. Die Gläser für eine neue Brille müssen selbst bezahlt werden. Beim Zahnersatz kann man von Glück sprechen, wenn die Betrof- fenen Zahnärzte finden, die bereit sind, eine Zahnersatzbehandlung nach den Minimalkosten durchzuführen, die auch von der Krankenkasse übernommen werden.

Dies vorausgeschickt, sollte es nachvollziehbar sein, dass von den geringen Regelsätzen der Be- darfsgemeinschaften kaum fröhliche Weihnachtstage erlebt werden können. Wenn Nachbarn und Schulfreunde dem Weihnachtsfest mit Spannung und Freude entgegen sehen, kehrt in den Hartz-IV-Familien häufig nur Trauer und Verzweiflung ein.

DIE LINKE fordert weiterhin die Abschaffung der Hartz-IV-Gesetze. Sie sind unwürdig und be- lastend für Menschen, die dadurch in Armut gedrängt und darüber hinaus stigmatisiert werden.

Die konkrete Forderung nach einem Weihnachtsgeld für die Betroffenen ist nur ein Tropfen auf dem heißen Stein. Doch dieser Tropfen kann ein wenig Freude in die Hartz-IV-Familien zurück- bringen – wenn auch nur für kurze Zeit.


Beschlussvorschlag:

Die Bezirksversammlung fordert Bürgerschaft und Senat auf, sich jeweils zu Weihnachten und Ostern für eine Einmalzahlung an Leistungsempfängerinnen und Empfänger nach SGB II und SGB XII einzusetzen. Hierzu mögen Bürgerschaft und Senat
entweder Einmalzahlungen zusätzlich zu den bundesgesetzlichen Leistungen beschließen und dafür Regelungen treffen oder veranlassen, die nicht auf die Regelsätze der Sozialleistungen angerechnet werden
oder eine Bundesratsinitiative für eine Gesetzesänderung in die Wege leiten, die solche Einmalzahlungen gewährleistet.
Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, diesen Beschluss den Geschäftsstellen von Bürgerschaft und Senat zuzuleiten.

Astrid Dahaba

Hier können Sie den Antrag als PDF lesen.