Erhöhung der Regelsätze für Kinder aus Hartz IV-Familien

Astrid Dahaba
Ausschuss: SAGG | Soziales, Arbeit, Gleichstellung & Gesundheit

Antrag der Fraktion DIE LINKE

 

Erhöhung der Regelsätze für Kinder aus Hartz IV-Familien

 

Sachverhalt:

 

“Die Hartz-IV-Sätze für Kinder sollen nach dem Willen der Bundesländer steigen“, so war es am 15.11.2008 im Hamburger Abendblatt zu lesen. Die Arbeits- und Sozialminister machten auf ihrer Tagung in Hamburg klar, dass der Bund die Leistungen – 60 Prozent des Regelsatzes (von 351 Euro) für unter 14-Jährige, 80 Prozent für Ältere – neu berechnen müsse. In der Kritik und in deren Forderungen waren sich die Minister auf der Konferenz einig. Der Vorsitzende der Ministerkonferenz – Sozialsenator Dietrich Wersich (CDU), wird mit den Worten zitiert, dass dringend eine Orientierung benötigt werde, was Kinder kosten.

Antrag der Abgeordneten Astrid Dahaba - Fraktion DIE LINKE

Erhöhung der Regelsätze für Kinder aus Hartz IV-Familien

Sachverhalt:

“Die Hartz-IV-Sätze für Kinder sollen nach dem Willen der Bundesländer steigen“, so war es am 15.11.2008 im Hamburger Abendblatt zu lesen. Die Arbeits- und Sozialminister machten auf ihrer Tagung in Hamburg klar, dass der Bund die Leistungen – 60 Prozent des Regelsatzes (von 351 Euro) für unter 14-Jährige, 80 Prozent für Ältere – neu berechnen müsse. In der Kritik und in deren Forderungen waren sich die Minister auf der Konferenz einig. Der Vorsitzende der Ministerkonferenz – Sozialsenator Dietrich Wersich (CDU), wird mit den Worten zitiert, dass dringend eine Orientierung benötigt werde, was Kinder kosten.

In dem bislang zu Grunde liegenden Regelsatz nach Hartz IV, der völlig an der Realität und den steigenden Kosten vorbeigeht, werden beispielsweise Kosten für Mittagessen in Kitas und an Schulen oder erhöhter Bedarf an Kleidung und Spielzeug nicht berücksichtigt. Auch das 100-Euro- Paket der Bundesregierung für bedürftige Schüler reicht nicht, weil es nur bis zur 10. Klasse gezahlt wird.

Auch das Hessische Sozialgericht hat in seinem Beschluss Ende Oktober die mangelnde Begründung der Festlegung der Kinderregelsätze kritisiert. Diese werden ohne Ermittlung des spezifischen Bedarfs von Kindern und Jugendlichen schlicht vom Eckregelsatz für Erwachsene abgeleitet (wie oben beschrieben). Ausschlaggebend muss aber der tatsächliche Bedarf sein.

Der Paritätische Wohlfahrtsverband hat dazu eine gründliche Expertise vorgelegt, die eine deutliche Erhöhung der Leistungen für Kinder und Jugendliche begründet.

Wenn Sozialminister/innen aller Länder und verschiedener Parteien sich in ihren Forderungen einig sind die Regelsätze für Kinder zu erhöhen, ein Landessozialgericht die mangelnden Bedarfe bei Kindern und Jugendlichen kürzlich bestätigt hat und der Paritätische Wohlfahrtsverband seit Einführung der Hartz-IV-Gesetze 2005 immer wieder deutlich gemacht hat, dass die Berechnung der Regelsätze völlig am Bedarf der Menschen vorbeigeht, dann ist es notwendig, diesen Missstand zu beseitigen. Laut einer Anfrage der Bezirksversammlung Eimsbüttel begrüßt die Behörde für Wirtschaft und Arbeit sowie die Behörde für Schule und Berufsbildung einen Vorstoß für eine Erhöhung der Hartz-IV-Sätze für Kinder. Die kinderspezifischen Bedarfe mögen neu bemessen werden. Hinzu gibt es einen Senatsbeschluss aus der letzten Legislaturperiode, dass Hamburg die familienfreundlichste Stadt werden solle.

Deshalb sollten sich die Bezirkspolitiker/innen diesen Forderungen anschließen und ein Signal - über die Hamburger Bürgerschaft hinaus - an den Bund geben.


Beschlussvorschlag:

Die Bezirksversammlung fordert den Senat auf, den Aussagen des Vorsitzenden der Arbeits- und Sozialminister/innenkonferenz folgend, alle Möglichkeiten zur Erhöhung des Regelsatzes für Kinder von Hartz-IV-Familien auszuschöpfen Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, diesen Beschluss der zuständigen Fachbehörde zuzuleiten und den Senator dieser Behörde zu bitten, in der Januarsitzung der Bezirksversammlung zu berichten, welche konkreten Handlungsschritte eingeleitet worden sind.

Astrid Dahaba

Hier können Sie den Antrag als PDF lesen.