Bezirksamtsleiter Dr. Sevecke verzichtet auf das Vorstandsamt der „Höffner Stiftung für Eidelstedt und Schnelsen“
Astrid Dahaba: Rede am 26.05.2011 zum Antrag:
Bezirksamtsleiter Dr. Sevecke verzichtet auf das Vorstandsamt der „Höffner Stiftung für Eidelstedt und Schnelsen“
Die geplante Höffner Stiftung soll von einem dreiköpfigen Vorstand geführt werden: Ein Kopf steht für die Interessen des Stifters, ein Kopf steht für die Interessen der Stadtteile im Bezirk Eimsbüttel und ein Kopf steht für die Tugenden eines großen Buches.
Astrid Dahaba: Rede am 26.05.2011 zum Antrag:
Bezirksamtsleiter Dr. Sevecke verzichtet auf das Vorstandsamt der „Höffner Stiftung für Eidelstedt und Schnelsen“
Die geplante Höffner Stiftung soll von einem dreiköpfigen Vorstand geführt werden: Ein Kopf steht für die Interessen des Stifters, ein Kopf steht für die Interessen der Stadtteile im Bezirk Eimsbüttel und ein Kopf steht für die Tugenden eines großen Buches.
Auf dem ersten Blick scheint es, dass diese Köpfe eine gute Mischung bedeuten. Doch der zweite Blick lässt Ungemach befürchten, wenn zwei sich nicht einig sind: Das Kapital und die Moral. Denn diese beiden haben bis heute noch nie zusammen gepasst. In diesem Fall braucht man in der modernen Welt eine neutrale Instanz, sozusagen einen Moderator. Doch dieser kann nicht mehr neutral sein, da er als gleichwertiges Mitglied eine Eintscheidungsrolle inne hat. Von daher ist das Amt mit einer Pseudoneutralität verhaftet.
Ein Bezirksamtsleiter erhält sein Gehalt von der Stadt Hamburg und somit geht er einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nach. Die Abgeordneten der Bezirksversammlung müssen angeben, ob ihre berufliche Tätigkeit mit einer ehrenamtlichen Tätigkeit außerhalb der BV kolidieren kann, d.h. Interessenskonflikte müssen angezeigt werden. Ein Bezirksamtsleiter sollte diese ehrenamtliche Tätigkeit nicht nachgehen, weil sie zu erheblichen Interessenskonflikten führen kann. Die Neutralität, die ein Bezirksamtsleiter für sein Amt mitbringen muss, wäre fragwürdig.
Wir als Mitglieder der Bezirksversammlung haben gegenüber dem Bezirksamtsleiter eine gewisse Fürsorgepflicht – wie jeder Arbeitgeber auch gegenüber seinen Angestellten. Ich möchte nicht, dass der Bezirksamtleiter in Interessens- oder Gewissenskonflikten gerät. Dies gilt zu vermeiden. Da nehme ich meine Verantwortung sehr ernst.
Deshalb beantrage ich den Verzicht des Bezirksamtsleiters auf den Vorstandsposten in der Höffner Stiftung. Wir sollten nicht zusammen führen, was nicht zusammen gehört.