Straßenverkehrs-Situation Weidenstieg / Unfallgefahren Veloroute 2 [Behörden-Antwort]

Peter Gutzeit

 

Am 22. Januar 2015 stellte ich der Verwaltung die Kleine Anfrage nach §24 BezVG mit dem Titel:

Straßenverkehrs-Situation Weidenstieg / Fruchtallee, Unfallgefahren auf der Veloroute 2

Am 03. Februar 2015 antwortete die Behörde wie folgt:

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG des Abgeordneten Peter Gutzeit (Fraktion DIE LINKE.)

- Straßenverkehrs-Situation Weidenstieg/Fruchtallee
- Unfallgefahren auf der Veloroute 2

Seit fast einem Jahr befindet sich eine Baustelle von „Hamburg Wasser“ im Bereich Weiden- stieg/Fruchtallee in Höhe Christuskirche. Der Weidenstieg wird aufgrund der U-Bahn-Haltestelle von vielen BürgerInnen genutzt. Gleichzeitig gehört er zur Veloroute 2.

Wegen der Bauarbeiten ist er zur Sackgasse erklärt worden. Immer wieder aber fahren PKW- und LKW-FahrerInnen in die Sackgasse. Offensichtlich wird die Sackgassen-Beschilderung übersehen, da sie nicht an der Fruchtallee, sondern fälschlicherweise in dem dort abbiegenden Fahrbahnstrei- fen des einmündenden Weidenstiegs aufgestellt wurde
(siehe Bild 1).

Um die falsch fahrenden AutofahrerInnen davon abzuhalten, über den Gehweg (!) oder sogar über den Grünstreifen am Kaiser-Friedrich-Ufer (!!) zu fahren, wurde ein großer Betonring mit einer überdimensionalen Stahlschlaufe aufgestellt
(siehe Bild 2).

Es ist zu befürchten, dass dies bei einem eventuellen Sturz von RadfahrerInnen oder Kindern, ge- fährliche Verletzungen hervorrufen kann.

Außerdem ist auf einer Länge von etwa 200m die Straßenbeleuchtung komplett abgeschaltet, so- dass der Straßenabschnitt vor dem Lehrerinstitut und Bäderland nachts in völliger Dunkelheit liegt.

Deshalb meine Fragen an die Verwaltung:

1. Hat das Bezirksamt Kenntnis über diese Situation am Weidenstieg?

«Dem Bezirksamt ist die Baumaßnahme bekannt.»

 

2. Hat die Verwaltung mit Hamburg Wasser und/oder mit der zuständigen Behörde über eine sinnvolle und sichere Gestaltung der Verkehrssituation während der Baumaßnahme gesprochen?

«Das Baufeld Weidenstieg wurde am 22.01.2014 eingerichtet. Am 16.01.2014 fand vor ort eine Verkehrsbesprechung mit der Polizei, der HSE, dem Auftragnehmer und dem Bezirksamt statt, in der der entsprechende Verkehrszeichenplan endgültig abgestimmt wurde. Mit der Straßenbaubehördlichen Anordnung gemäß §45 Abs. 2 StVO vom 20.01.2014 wurde die Änderung der Verkehrsführung entsprechend dem Verkehrszeichenplan angeordnet.»

 

3. Inwieweit kann das Bezirksamt eine Verbesserung der Situation für RadfahrerInnen und FußgängerInnen bewirken?

«Straßenbaubehörde und Polizei können jederzeit zusätzliche Anordnungen erteilen. Daß die Beleuchtung in dem genannten Bereich abgeschaltet ist, ist dem Bezirksamt nicht bekannt. Eventuell handelt es sich um eine Störung. Die HSE wird die für Beleuchtung zuständige Stelle informieren.»

4. Kann bei den schwerwiegenden Baustellenschäden und der unsachgemäßen Fahrbahnlenkung der Veloroute 2 noch von gesichertem Radfahren bzw. einer Veloroute gesprochen werden?

«Ein beschilderter Baustellenbereich ist immer mit erhöhter Vorsicht zu passieren.»

5. Inwieweit ist eine Überwachung der Verkehrsgestaltung für die nächsten 2 Jahre vom Bezirksamt vorgesehen?

«Das Bezirksamt ist nicht für die Überwachung zuständig.»


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