„Überprüfung der Kreuzung Basselweg / Hagenbeckallee durch Aufstellen eines „Vorfahrt gewähren“ - Schildes zwecks Unfallvermeidung“

Astrid Dahaba

Anfrage nach § 27 BezVG der Mitglieder der Bezirksversammlung, Astrid Dahaba, Hartmut Obens und Zaklin Nastic (Fraktion DIE LINKE). Die Anfrage wird – von der Behörde für Inneres und Sport – wie folgt beantwortet:

 

 

 

Die Verkehrsdirektion beantwortet die Anfrage unter Beteiligung der örtlichen Straßenver-kehrsbehörde des Polizeikommissariats (PK) 27 wie folgt:

 

Vorbemerkung:

 

Der Basselweg führt in Süd-Nord-Richtung von der Kieler Straße bis zur Kreuzung Gazellenkamp / Vogt-Kölln-Straße. An der Kreuzung Basselweg / Sportplatzring / Hagenbeckallee gilt die Regel „Rechts vor Links“. Ab dieser Kreuzung ist der nördliche Teil des Basselwegs Einbahnstraße in Fahrtrichtung Norden (Gazellenkamp) mit zugelassener Radverkehrsführung in Gegenrichtung. Auf den Knoten zu führt als Einbahnstraße die Straße Sportplatzring. Sowohl die Hagenbeckallee als auch der Sportplatzring sind Bestandteil von Tempo 30-Zonen, die durch den Basselweg unterbrochen werden.

 

Anfrage nach § 27 BezVG der Mitglieder der Bezirksversammlung, Astrid Dahaba, Hartmut Obens und Zaklin Nastic (Fraktion DIE LINKE) sowie die Antwort der Behörde:

Die Anfrage wird – von der Behörde für Inneres und Sport – wie folgt beantwortet:

Die Verkehrsdirektion beantwortet die Anfrage unter Beteiligung der örtlichen Straßenverkehrsbehörde des Polizeikommissariats (PK) 27 wie folgt:

Vorbemerkung:

Der Basselweg führt in Süd-Nord-Richtung von der Kieler Straße bis zur Kreuzung Gazellenkamp / Vogt-Kölln-Straße. An der Kreuzung Basselweg / Sportplatzring / Hagenbeckallee gilt die Regel „Rechts vor Links“. Ab dieser Kreuzung ist der nördliche Teil des Basselwegs Einbahnstraße in Fahrtrichtung Norden (Gazellenkamp) mit zugelassener Radverkehrsführung in Gegenrichtung. Auf den Knoten zu führt als Einbahnstraße die Straße Sportplatzring. Sowohl die Hagenbeckallee als auch der Sportplatzring sind Bestandteil von Tempo 30-Zonen, die durch den Basselweg unterbrochen werden.

Die Hamburger Hochbahn bedient den Basselweg in diesem Bereich mit den Linien 181 und 281, die in Nord-Süd-Richtung über den Straßenzug Wördemanns Weg -Gazellenkamp – Tierparkallee – Hagenbeckallee – Basselweg geführt werden.

Beinahe täglich kommt es zu „Beinahe-Karambolagen“ mit Linienbussen des HVV (insbesondere der PVG) sowie der privaten Pkws, da die Autofahrer, die den Basselweg in Richtung Gazellenkamp entlangfahren, die relativ schlecht einsehbare Kreuzung zur Hagenbeckallee auf der Höhe des Blumenladens übersehen.

Viele Ortsunkundige sind sich nicht darüber im Klaren, dass die Verkehrsteilnehmer auf der Hagenbeckallee Vorfahrt haben, da die Hagenbeckallee im Verhältnis zum Basselweg sehr schmal an dieser Stelle ist. Mehrfach war zu beobachten, wie Busfahrer eine Vollbremsung machen mussten, wenn sie von der Hagenbeckallee kommend in den Basselweg einbogen, weil ein Pkw-Fahrer nicht ordnungsgemäß angehalten und die Vorfahrt gewährt hatte.

Hier gilt es also, dafür Sorge zu tragen, dass zukünftig eine weitgehende Vermeidung von Personen- und Sachschäden sichergestellt werden kann.

Deshalb bitten wir um Stellungnahme des Polizeikommissariats 27 (PK 27) zu folgenden Fragen:


1.     Wie schätzt das PK 27 die Gefahrenlage der o.g. Kreuzung ein?

Die Auswertung der Verkehrsunfalllage der Jahre 2009 bis 2011 für die Kreuzung Basselweg / Sportplatzring / Hagenbeckallee ergab, dass lediglich drei Verkehrsunfälle ausschließlich mit Sachschaden polizeilich aufgenommen wurden. In keinem der Fälle spielte die in der Anfrage beschriebene Situation eine Rolle. 

Die Kreuzung stellt keine besondere Gefahrenlage dar.


2.     Ist dem PK 27 bekannt, dass es öfters zu Vollbremsungen der Linienbusse und Pkws gekommen ist?

Eine Nachfrage bei der Hochbahn ergab, dass dort von einer Häufung gefährlicher Verkehrssituationen nichts bekannt sei.

An das PK 27 wurden weder von anderen Fahrzeugführern derartige Situationsbeschreibungen herangetragen noch wurden sie von Mitarbeitern des PK 27 selbst beobachtet.


3.     Wäre es sinnvoll, ein „Vorfahrt gewähren“-Schild am Basselweg anzubringen, um Unfälle zu vermeiden – auch wenn dieses eigentlich aufgrund der allgemeingültigen Straßenverkehrsregeln nicht notwendig wäre? Wenn nein, warum nicht?

Die Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung zu den §§ 39-43 lässt eine Anordnung des VZ 205 (Vorfahrt gewähren) nicht zu („Verkehrszeichen, die lediglich die gesetzliche Regelung wiedergeben, sind nicht anzuordnen“). Dieses träfe für die Fahrbeziehung Basselweg / Hagenbeckallee zu. Zudem wären Fahrzeugführer, die den Basselweg in nördliche Richtung befahren, dann auch gegenüber den Fahrzeugführern aus dem Sportplatzring wartepflichtig, was

a)    möglicherweise das Geschwindigkeitsniveau im Sportplatzring erhöhen,

b)    zu Zeitverlusten für den ÖPNV führen und

c)    die Leistungsfähigkeit des Knotens insgesamt einschränken würde.

Darüber hinaus sind Verkehrszeichen nur dort anzuordnen, wo sie zwingend erforderlich sind. Dies trifft für die Kreuzung ebenfalls nicht zu (siehe Antworten zu Fragen 1 und 2).


4.     Wie schätzt das PK 27 eine mögliche Alternative ein, beispielsweise anstatt des „Vorfahrt gewähren“-Schildes einen Spiegel für bessere Einsicht an der Kreuzung anzubringen?

Verkehrsspiegel sind keine Verkehrseinrichtungen, die von der Straßenverkehrsbehörde angeordnet werden könnten. Der Nutzen von Verkehrsspiegeln wird von der Polizei zudem kritisch bewertet. Im Übrigen ist in diesem Fall die Kreuzung gut einsehbar und übersichtlich gestaltet.

 

Sie können die Anfrage mit der Behördenantwort hier als PDF downloaden: