Antrag | Fairer Bürgerdialog statt formaljuristische Austrickserei

Hartmut Obens

DIE LINKE.Fraktion Eimsbüttel

Fairer Bürgerdialog statt formaljuristische Austrickserei

Sachverhalt:

Die Erklärung der Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens „Hände weg vom Stadtpark Eimsbüttel“ aus formaljuristischen Gründen ist ein massiver Verstoß gegen das von Senat und Bezirksamt immer wieder hochgehaltene Prinzip der Bürgerbeteiligung und macht deutlich, was Bürgerbeteiligung dem Senat wirklich wert ist. Wir stellen fest, dass der Senat als Konsequenz aus vergangenen Bürgerentscheiden in Eimsbüttel nicht bemüht ist, den Dialog mit kritischen BürgerInnen zu verstärken, sondern ihm aus dem Weg zu gehen und Bürgerbegehren von vornherein abzuwürgen. Fünf (!) Tage nach Erhalt des Bürgerbegehrens erteilt der Senat am 6.9.2016 die Anweisung, das eingeleitete Bebauungsplanverfahren Lokstedt 65/Stellingen 68 „zügig durchzuführen“, ohne sich im geringsten mit dem Anliegen der Bürgerinitiative und dem Bürgerbegehren zu befassen. Wir meinen, dass ein solch ignorantes und bürgerfeindliches Vorgehen nicht zu akzeptieren ist und fordern Senat und Bezirksamt auf, sich mit dem Anliegen des Bürgerbegehrens auseinander zu setzen und bei der Durchführung der Bebauungspläne zu berücksichtigen.

Petitum:

Die Bezirksversammlung Eimsbüttel beauftragt ihre Vorsitzende, sich bei der Wohnungsbaubehörde für eine vorübergehende Rücknahme der Anweisung zur Durchführung der Bebauungspläne Lokstedt 65/Stellingen 68 einzusetzen und mit der Bürgerinitiative „Hände weg vom Stadtpark Eimsbüttel“ in den Dialog zu treten.

Diesen Antrag "Fairer Bürgerdialog statt formaljuristische Austrickserei" hier als Download-PDF,
online im Eimsbütteler Ratsinformations-System.

Die städtische Einladung zum Bebauungsplan-Entwurf Julius-Vosseler-Straße II" hier als Download-PDF.