Antrag Pagels | Missbrauch demokratischer Rechte für Diskriminierung verhindern Rechtliche Prüfung

Manuela Pagels
 Anträge Manuela PagelsManuela PagelsRegion: Eimsbüttel KerngebietThema: Antifa

Sachverhalt:

In der kleinen Anfrage der AfD (Drs. 21-1846 ) werden Lebensumstände der Menschen in der Lenzsiedlung erfragt. Mit Bekanntwerden dieser Anfrage regte sich Widerstand unter den Bewohner*innen. Viele empfanden die Art der Fragestellung als diskriminierend, andere meinten, die Fragen wären ja O.K. - man habe sie doch schon oft beantwortet.

Die Nachbarschaft der Lenzsiedlung ist sehr auskunftsfreudig. Die Nachbar*innen beantworten ganze Berge von Fragebögen, - zum Teil über mehrere Jahre für die Untersuchungen der Lawaetz-Stiftung in der siebenjäh- rigen Stadtentwicklung (RISE), - für Befragungen des Gesundheitsamtes in Zusammenarbeit mit dem UKE im Projekt Lenzgesund und - zur Zeit forscht die HAW in der Lenzsiedlung.

Den Menschen wurde bei Befragungen dieser Art stets erklärt, wie und nach welchen wissen- schaftlichen Methoden die Forschungen erfolgen und wozu die Antworten benutzt werden. Das hat immer zu Vertrauen der Menschen geführt und den Untersuchenden zum Teil tiefe Einblicke in sehr private Lebensumstände, Gefühle und Denkweisen der Menschen ermöglicht.

Die Fragen der AfD ähneln denen des Sozialmonitorings. Natürlich darf man nach der Anzahl von Ausländer*innen fragen, auch ob es mehr geworden sind. Aber im Verhältnis zu was, zu wem? Diese Anfrage lässt weder Wissenschaftlichkeit erkennen noch Sachlichkeit vermuten aber sehr wohl die Verwendungsabsicht der Antworten erkennen.

Losgelöst von Bezugsgrößen, ist die Fragenauswahl rassistisch und diskriminierend. Kommentare auf der Facebookseite der AfD beweisen, dass die Nachbarschaft in rassistischer Weise angegriffen wird und die erfolgreiche Arbeit des Vereins Lenzsiedlung e.V. infrage gestellt wird.

Das Narrativ “Migrant*innen → Müll → Ratten” entspricht rassistischer Denkweise und folgt der Logik nationalsozialistischer Propaganda. Der abgebildete Kommentar zeigt: Genau so wird die auf den ersten Blick vielleicht harmlos erscheinende Anfrage auch verstanden. In Paragraph §24.2 BezVG (Anfragen) heißt es: “Eine Antwort hat zu unterbleiben, soweit gesetzliche Vorschriften, überwiegende Belange des öffentlichen Wohls oder berechtigte Interessen Einzelner entgegenstehen.”

Petitum:

Der Bezirksamtsleiter wird gebeten, mit dem Rechtsamt zu prüfen, ob das Recht auf die Beantwortung dieser und solcher Kleinen Anfragen nach Bezirksverwaltungsgesetz verwehrt werden kann, wenn deren Inhalt rassistisch und/oder anderweitig diskriminierend ist und nicht ausgeschlossen werden kann, dass der Inhalt der Antwort zu weiteren Diskriminierungen genutzt wird.

(Fraktion DIE LINKE)

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Manuela Pagels

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c/o DIE LINKE. Fraktion in der Bezirksversammlung Eimsbüttel
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