PM Kleinert, Wiegmann, Libbertz | Bürgerbegehren und Volksbegehren bleiben harmlos

Roland Wiegmann

Hamburger Senat bekommt seinen Willen:
Bürgerbegehren und Volksbegehren bleiben harmlos. Wo kommen wir auch hin, wenn Kommunalparlamente und Bürger:innen mehr Mitspracherechte bekämen?

Das Hamburgische Verfassungsgerichts urteilte über das Volksbegehren „Bürgerbegehren und Bürgerentscheide jetzt verbindlich machen – Mehr Demokratie vor Ort“. Das Begehren legt nach Gerichtsauffassung Komplexität und Tragweite seines Vorhabens in der Begründung nicht ausreichend offen. Außerdem sei der Text in Bezug auf das angestrebte Gesetzgebungsverfahren und seinen Ausgang irreführend. Deshalb lehnten die Verfassungsrichter:innen die Fortführung des Volksbegehrens nun ab.

Mikey Kleinert (Fraktionsvorsitzender der Eimsbütteler Linksfraktion) kommentiert: »Das Volksbegehren „Bürgerbegehren und Bürgerentscheide verbindlich machen“ war eine mutige Kampfansage an die bisher schwachen Interventionsmöglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger und an das Evokationsrecht des Senates. Zukünftige Bürgerbegehren und Bürgerentscheide können weiter nur erfolgreich umgesetzt werden, wenn sie den Senat nicht zu sehr stören. Vor Ort engagierten Bürgerinnen und Bürgern wird das nicht gerecht.«

Roland Wiegmann (Stellv. Fraktionsvorsitzender) ergänzt: »Auch wenn das Hamburgische Verfassungsgericht heute das Volksbegehren gestoppt hat, haben die Richter:innen doch das Ziel der Initiator:innen für zulässig erklärt. Die Hamburgische Einheitsgemeinde von 1937 entmündigt die sieben Bezirksparlamente und verhindert demokratisches, kommunalpolitisches Engagement von Bürgerinitiativen. Mehr als 20 Bürgerbegehren wurden bereits außer Kraft gesetzt. Dieses Demokratie-Defizit muss Hamburg überwinden. Ich werde die Initiative weiterhin wo ich kann unterstützen.«

Jan Libbertz (Co-Sprecher des Eimsbütteler Bezirksvorstands der Partei DIE LINKE) sagt: »Damit endet jetzt, was der Senat schon längst gern beendet gesehen hätte. Der Senat hat kein Interesse an kommunaler, direkter Demokratie vor Ort und will sie auch nicht schaffen. Das Urteil behält den Status quo bei - für den Senat ein Tag zur Freude, für Aktivistinnen und Aktivisten ein schwarzer Tag.«

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