Anfrage Kleinert | Angebote zur "Kurzzeitvermietung"

Mikey Kleinert
AnfragenMikey Kleinert

[Antworten der Verwaltung kursiv und in eckigen Klammern

Die Kleine Anfrage wird wie folgt beantwortet:]

Zuletzt häuften sich Berichte von möblierten Wohnungen, die in Eimsbüttel zu Mondpreisen angeboten werden. Beispielsweise wird auf der Internetseite wunderflats.com eine möblierte Wohnung mit 80 Quadratmetern für 5775,- € pro Monat angeboten. Andere wollen für 90 Quadratmeter beziehungsweise 58 Quadratmeter Wohnungen 4759,- € oder 3080,- € pro Monat. Selbst in dieser hochpreisigen Lage bekommt man für dieses Geld weitaus größere und besser ausgestattete Wohnungen oder Villen mit Blick auf die Alster gemietet. Angeblich sollen sich diese Angebote an Geschäftsleute und Studierende aus dem Ausland richten. Doch wenn man sich die Belegung der Wohnungen anguckt, stellt man schnell fest, die Wohnungen stehen möbliert über eine große Zeit leer. Der Verdacht steht im Raum, dass durch diese Masche spekulativer Leerstand vertuscht werden soll. Die Internetseite gibt sogar noch Tipps wie man das Hamburger Wohnraumschutzgesetz möglichst leicht umgeht. Durch die dreimonatige Mindestmiete soll keine Wohnraumschutznummer für die Vermietung nötig sein. Doch wenn die Wohnung nicht vermietet werden kann, steht sie leer.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:

  1. Sind dem Bezirksamt die Angebote auf der Internetseite wunderflats.com bekannt?

    [Im Zuge der Ermittlungen der Fachamtes Verbraucherschutz des Bezirksamtes Eimsbüttel zu Zweckentfremdungen von Wohnraum durch wechselnde Nutzer (Fewo-Nutzung) ist uns die Internetseite Wunderflats.com bereits bekannt geworden.]
     
  2. Wenn ja, hat das Bezirksamt bereits Maßnahmen gegen den Betreiber der Internetseite oder einzelne Anbieter von Wohnungen angestrengt? Wie sehen die Maßnahmen aus?

    [Das Wohnraumschutzgesetz bietet keine Rechtsgrundlage für die Verfolgung und Ahndung von Angeboten hinsichtlich aufgerufener „Mondpreise“. Daher können keine Maßnahmen ergriffen werden.]

  3. Wenn nein, ordnet das Bezirksamt diese Angebote als Verstoß gegen das Hamburger Wohnraumschutz oder gegen andere öffentlich-rechtliche Vorschriften ein?

    [Es kann hier zuständigkeitsbedingt seitens des Abschnitts Wohnraumschutz nur das Hamburgische Wohnraumschutzgesetz betrachtet werden.
    Ein Verstoß gemäß § 9 Abs. 2 Nr. 5 HmbWoSchG liegt insbesondere bei einer Zweckentfremdung von Wohnraum vor, wenn Wohnraum über einen Zeitraum von länger als vier Monaten leer stehen gelassen wird. Dies gilt auch für Wohnungen im möblierten Zustand.]

  4. Welche Möglichkeiten hat das Bezirksamt gegen Angebote vorzugehen, die offensichtlich leerstehende Wohnungen sittenwidrig wucher anbieten, damit keine Vermietung zustande kommt?

    [Sofern durch den Abschnitt Wohnraumschutz festgestellt wird, dass der möblierte Wohnraum länger als vier Monate leer steht, würde wie bei einem unmöblierten Leerstand ein Verfahren bezüglich Zweckentfremdung von Wohnraum eingeleitet werden.
    Der Verfügungsberechtigte muss hierbei alle zumutbaren Angebots-, Bekanntmachungs- und Vermittlungsmöglichkeiten nutzen, um den Wohnraum als solchen entgeltlich oder unentgeltlich einer Wohnnutzung zuzuführen. Bei unmöbliertem Wohnraum gehört dazu, den Wohnraum zur ortsüblichen Vergleichsmiete (Mietenspiegel) anzubieten. Bei möbliertem Wohnraum gibt es aktuell leider noch keine Regelung hinsichtlich eines Maßstabes einer angemessenen Miethöhe. Hier müsste der jeweilige Einzelfall geprüft werden.
    Wird Wohnraum ab Beginn des Leerstehenlassens nicht innerhalb von vier Monaten wieder zu Wohnzwecken genutzt, so haben die Verfügungsberechtigten dies gemäß § 13 Abs. 2 HmbWoSchG der zuständigen Behörde unverzüglich anzuzeigen, sie haben die Gründe hierfür anzugeben und nachzuweisen. Sowie Belegenheit, Größe, wesentliche Ausstattung und die vorgesehene Miete mitzuteilen.
    Sollten diesbezügliche Leerstände entgegen § 13 Abs. 2 HmbWoSchG nicht gemeldet worden sein, kann gemäß § 15 Abs. 1 Nr. 8 HmbWoSchG ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet werden.
    Bisher sind hier aber noch keine Leerstandsmeldungen bezüglich dieser Thematik eingegangen. Es sind auch bisher keine Meldungen von Dritten bezüglich dieses Sachverhaltes eingegangen.]

Für Rückfragen: 

Mikey Kleinert

Tel: +49 (0) 173 483 24 10 (mobil)
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Fraktionsbüro

c/o DIE LINKE. Fraktion in der Bezirksversammlung Eimsbüttel
Kieler Straße 689, Hinterhaus, 22527 Hamburg
Tel: +49 (0) 163 1640 275 (mobil)
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Hier erhalten Sie diese Kleine Anfrage nach §24 BezVG Kleinert: "Angebote zur 'Kurzzeitvermietung' " als Download-PDF.