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Mikey Kleinert

Anfrage §24 Kleinert | Bezirk verhängt Rekordstrafe für Leerstand?

[Antwort der Verwaltung in eckigen Klammern und kursiv]

Die Kleine Anfrage wird wie folgt beantwortet:

Sachverhalt:

Am 26.09.22 berichtete das Hamburger Abendblatt, dass gegen einen Eigentümer von Häusern in Lokstedt eine Rekordstrafe verhängt wurde. Diese sei als „Ausgleichszahlung für nicht erstellten Ersatzwohnraum“ bezeichnet. Mit dem Fall Grandweg 52/54 und An der Lohbek 2 a-c, 4 a-c und 6 a-c beschäftigt sich auch die Bezirksversammlung seit geraumer Zeit.

Bereits 2014 mietete fördern&wohnen die Gebäude für die öffentlich-rechtliche Unterbringung an. Als die Unterbringung endete, war der komplette Rückbau der Bestandsgebäude geplant, aber Fortschritte sind auch 2022 keine ersichtlich. Aus einer kleinen Anfrage ergibt sich, dass für die Häuser An der Lohbek 6 a-c eine Baugenehmigung erteilt wurde. Diese sind inzwischen abgerissen. Die Häuser an der Lohbek 2 a-c und 4 a-c stehen leer und das Gebäude Grandweg 52/54 ist immer noch bewohnt.
Zuletzt wurde der Fall regelmäßig im Hauptausschuss behandelt, weil seitens der Politik Fragen der erneuten Nutzung für Menschen aus der Ukraine im Raum standen.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:
An der Lohbek 6 a-c:
1. Wann wurde die erloschene Baugenehmigung An der Lohbek 6 erteilt?

[Die Genehmigung wurde am 27.07.2018 erteilt.]

2. Wann geschah der Abbruch des Bestandsgebäudes?

[Der Abbruch wurde zum 11.03.2019 angezeigt.]

3. Das Hamburger Abendblatt berichtet über eine sechsstellige Summe, die der Eigentümer zu zahlen habe. Auf welcher Rechtsgrundlage erging die Forderung?

[Die Firma Potenberg erhielt mit Datum vom 23.01.2019 eine Zweckentfremdungsgenehmigung zum Abbruch wegen Neubauvorhaben betreffend der Häuser An der Lohbek 6a-c nach § 10 Abs. 1 Satz HmbWoSchG in Verbindung mit § 9 Abs. 1 Satz 1 HmbWoSchG. Die Zweckentfremdungsgenehmigung enthielt die Auflage zur Schaffung von Ersatzwohnraum. Für den Fall, dass dieser Auflage nicht oder nicht fristgerecht nachgekommen wird, wurde eine einmalige Ausgleichszahlung in Höhe von 842.250,-- € (750,-- € x 1123 qm abgebrochener Wohnfläche gemäß § 11 HmbWoSchG i. V. mit Ziffer 11.1.1 Abs. 2 der dazugehörigen Fachanweisung) festgesetzt. (Bei der vorgenannten Forderung handelt es sich um eine Ausgleichszahlung, nicht um ein Buß- oder Zwangsgeld.)]

4. Wann erfolgte die Forderung?

[Die Forderung wurde mit Bescheid vom 02.08.2022 erhoben.]

5. Wie hoch ist die Forderung?

[siehe zu Frage 3.]

An der Lohbek 2 a-c und 4 a-c:
6. Das Hamburger Abendblatt berichtet, dass drei Baugenehmigungen erteilt worden sind. Gab oder gibt es Baugenehmigungen für die Gebäude 2 a-c und 4 a-c? Gab oder gibt es Vorbescheidsverfahren für die Gebäude 2 a-c und 4 a-c?
7. Wenn ja, warum sind diese nicht in der kleinen Anfrage „Leerstand in Häusern am Grandweg und An der Lohbek III“ genannt?
8. Gibt es für die beiden Gebäude eine Genehmigung der Zweckentfremdung?
9. Wenn nein, welche Maßnahmen hat die Verwaltung bereits unternommen, um gegen die Zweckentfremdung vorzugehen und wurde insbesondere auch ein Bußgeld für die genannten Objekte erwogen?

Grandweg 52/54:
10. Der Grandweg 52/54 ist noch immer bewohnt. Aus dem Abendblatt-Artikel ergibt sich, dass der Eigentümer eine Sanierung oder einen Neubau auch für den Grandweg 52/54 erwägt. Gab oder gibt es Baugenehmigungen für das Gebäude Grandweg 52/54? Gab oder gibt es Vorbescheidsverfahren für das Gebäude Grandweg 52/54?
11. Welche Möglichkeiten hat die Verwaltung, die von der Sanierung betroffenen Menschen zu unterstützen?

 

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