Anfrage §24 Schrank Kleinert 📌 Erreichbarkeit des Bezirksamtes 🚩
Erreichbarkeit des Bezirksamts Eimsbüttel
[Die Kleine Anfrage wird wie folgt beantwortet:]
[Antworten der Verwaltung kursiv und in eckigen Klammern]
Sachverhalt:
Seit der Corona-Pandemie haben viele Mitarbeiter*innen des Bezirksamts Eimsbüttel vermehrt die Möglichkeit, im Homeoffice zu arbeiten. Dies wirft die Frage auf, wie sich diese Umstellung auf die allgemeine Erreichbarkeit der verschiedenen Abteilungen des Bezirksamts ausgewirkt hat. Zwar bietet die Digitalisierung für viele Menschen eine Erleichterung im Kontakt mit der Verwaltung, jedoch bleiben dabei Personen, die auf analoge Wege angewiesen sind, leicht unberücksichtigt. Gerade schutz- oder hilfsbedürftige Gruppen, die weder über technische Geräte noch über ausreichendes technisches Verständnis verfügen, haben Schwierigkeiten, Zugang zur Verwaltung zu erhalten – insbesondere dann, wenn Teile der Verwaltung im Homeoffice arbeiten. In solchen Fällen könnte der persönliche Kontakt besonders wichtig sein.
Im Bezirksamt finden sich bereits Aufsteller, die darauf hinweisen, dass einige wichtige Stellen, wie beispielsweise die Stelle für Wohnungsnotfälle, nur noch nach vorheriger Absprache erreichbar sind. Dies erscheint gerade in diesem sensiblen Bereich, in dem oft akute Unterstützung erforderlich ist, besonders problematisch. Ebenso ist die Wohngeldstelle nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung zugänglich. Dem Anfragesteller sind zudem Beschwerden bekannt, wonach die telefonische Erreichbarkeit der Wohngeldstelle stark eingeschränkt ist.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1) Welche Maßnahmen hat das Bezirksamt Eimsbüttel unternommen, um eine Erreichbarkeit für Bürger*innen sicherzustellen?.
[Neben der Kontaktaufnahme per Telefon und Email, um Anfragen zu stellen oder einen Termin zu vereinbaren, besteht für Bürger*innen die Möglichkeit, den Fachbereich unangekündigt persönlich aufzusuchen. Je nach Umständen des Einzelfalls und der sich daraus ergebenden Dringlichkeit erfolgt eine Terminabsprache oder Sofortbearbeitung/-Auskunft.]
2. Wie wird gewährleistet, dass Bürger*innen, die auf eine analoge Erreichbarkeit angewiesen sind, insbesondere in dringenden Fällen wie bei der Stelle für Wohnungsnotfälle, weiterhin Zugang zur Verwaltung erhalten?
[Siehe Antwort zu 1)]
3. Plant das Bezirksamt weitere Maßnahmen oder Angebote, um schutz- und hilfsbedürftige Menschen, die möglicherweise keinen Zugang zu digitalen Kommunikationswegen haben, in Zukunft besser zu erreichen?
[Im Rahmen des Projektes NeMo GS soll die digitale und persönliche Erreichbarkeit der Grund- sicherungsdienststellen effizienter gestaltet werden. Ungeplante persönliche Vorsprachen in dringenden Notfällen werden auch bei weiterem Ausbau digitaler Zugangswege in allen Fach- bereichen stets ermöglicht werden. Derzeit wird außerdem die Versorgung von dringenden Not- fällen bei der Homeofficeplanung aller Fachbereiche sichergestellt.]
4. Gibt es seitens des Bezirksamts regelmäßige Erhebungen oder Auswertungen zur Zufriedenheit der Bürger*innen mit der Erreichbarkeit der Verwaltung? Falls ja, welche Ergebnisse liegen hierzu vor, und wie haben sich die Erreichbarkeit und die verschiedenen Abteilungen seit der verstärkten Einfüh- rung des Homeoffice verändert?
[Das Fachamt GS führt keine solche Erhebung durch.]
5. Aus welchem Grund ist die Stelle für Wohnungsnotfälle aktuell nur nach vorheriger Absprache erreichbar?
[Aus Gründen der Arbeitsplanung und -organisation sollen Anliegen ohne dringenden Hand- lungsbedarf nach Terminabsprache bearbeitet werden. In Fällen mit dringendem Handlungsbedarf wird eine Sofortbearbeitung gewährleistet.]
6. Welche Überlegungen gibt es seitens des Bezirksamts, die Erreichbarkeit der Stelle für Wohnungs- notfälle in Zukunft zu verbessern?
[Siehe Antworten zu 1), 3) und 5).]
7. Aus welchem Grund ist die Wohngeldstelle aktuell nur nach vorheriger Absprache erreichbar?
[Siehe Antwort 5).]
8. Welche Überlegungen gibt es seitens des Bezirksamts, die Erreichbarkeit der Stelle für Wohngeld in Zukunft zu verbessern?
[Siehe Antworten zu 1), 3) und 5).]
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