Anfrage §24 Gutzeit | Abrissgenehmigung des Mehrfamilienhaus Osterstraße 162 (Schimmelhaus)

Peter Gutzeit
 Anfragen Peter Gutzeit Region: Eimsbüttel Kerngebiet Thema: WohnungspolitikTopmeldung

[Antworten der Verwaltung eingerückt und »quotiert«]

Sachverhalt:

Wie verschiedenen Presseveröffentlichungen (zuletzt Hamburger Abendblatt, 23.01.19) zu entnehmen ist, wurde für das Haus, Osterstraße 162, im September 2018 eine Abrissgenehmigung erteilt. Ganz abgesehen davon, dass das Haus bewusst durch Verwahrlosung der Haussubstanz seitens des Vermieters "entmietet" wurde, sind diese Tatsachen seit Jahren der Öffentlichkeit bekannt, ohne dass es zu einschneidenden Maßnahmen der Verwaltung kam.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:

1) Wann und warum wurde die Abrissgenehmigung erteilt?

»Die Abrissgenehmigung wurde am 27. September 2017 erteilt.
Der Abbruchantrag vom 28. November 2016 wurde im vereinfachten Verfahren (§61 der Hamburgischen Bauordnung) eingereicht und entsprechend der geltenden planungsrechtlichen und bauordnungsrechtlichen Anforderungen geprüft. Im Ergebnis war der Abbruchantrag genehmigungsfähig.«

a. Welche Kriterien spielten dabei eine Rolle?

»Die Zielsetzungen der Sozialen Erhaltungsverordnung „Eimsbüttel/Hoheluft-West/Stellingen- Süd“, die sich zum Antragseingang noch in Aufstellung befand, und die Städtebauliche Erhaltungsverordnung „Bei der Apostelkirche/Lutterothstraße/Lastropsweg“ mit Festsetzungen.
Die Voraussetzungen nach § 172 Baugesetzbuch wurden in diesem Zusammenhang anhand von Gutachten geprüft. Zentrale Fragestellungen waren dabei die wirtschaftliche Zumutbarkeit der Erhaltung des Gebäudes und die städtebauliche Qualität.
Die erteilte Abrissgenehmigung schließt die erforderliche Genehmigung nach § 173 des Baugesetzbuchs ein.«

b. Wie viele Mieter wohnten zum Zeitpunkt der Erteilung der Abrissgenehmigung noch in dem Haus?

»Im März 2017 bestanden Mietverträge für drei Wohneinheiten im ersten und zweiten Obergeschoss. Wie viele Personen zum Zeitpunkt der Erteilung der Abrissgenehmigung im Haus wohnten, ist dem Bezirksamt Eimsbüttel nicht bekannt.«

2) Wann wurde die Abrissgenehmigung dem Kerngebietsausschuss (KGA) mitgeteilt?

a. Wenn ja, wann geschah dieses?

»Dem Kerngebietsausschuss wurde die Abrissgenehmigung nicht mitgeteilt.«

b. Wenn nein, warum nicht?

»Im Frühjahr des Jahres 2018 haben sich die Verwaltung (Bauprüfabteilung „Kerngebiet“) und die Fraktionen über einen Katalog der Vorgänge verständigt, die dem Kerngebietsausschuss vorgestellt werden. Darunter fallen auch Abbruchanträge.
Diese Vereinbarung findet seit dem 15.5.2018 Anwendung, also erst nach Erteilung der Abrissgenehmigung im Fall Osterstraße 162.«

3) Warum gibt das Amt (Pressesprecher) Daten aus dem Bauausschuss an die Presse / Öffentlichkeit, die im KGA nicht-öffentlich und vertraulich behandelt werden müssen?

»Seitens der Pressestelle des Bezirksamtes Eimsbüttel wurden im Rahmen der Presseauskunft keine schutzwürdigen Daten mitgeteilt. Die erteilte Auskunft betraf im Wesentlichen die Darstellung des aktuellen Sachstandes (Ortstermin, Abrissgenehmigung, Stand Bauantragsverfahren) und die Erläuterung der Rechtsgrundlagen für das verwaltungsseitige Handeln.«

4) Können diese Art Daten in Zukunft öffentlich gemacht werden?

»Nicht schutzwürdige Daten können öffentlich bekannt gemacht werden. Wenn die Frage dahin abzielt, Bauanträge zukünftig im öffentlichen Teil des Ausschusses zu behandeln, so ist die Frage zu verneinen.«

5) Wie groß (m2) ist das dazugehörige, rückwärtige Grundstück?

»Die Grundstücksgröße beträgt insgesamt 961 m2.«

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