Doku | Rechtsgutachten Bürgerbeteiligung

Lena Dammann

Das Rechtsgutachen analysiert vorhandene Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung und Partizipation im Zusammenhang mit Wohnungsbauvorhaben unter Berücksichtigung der landesrechtlichen Besonerheiten in der Freien und Hansestadt Hamburg und zeigt Ansätze für Verbesserungen auf.

Im Rahmen dieses Gutachtens bezeichnet der Begriff "Bürgerbeteiligung" nicht lediglich das formelle Beteiligungsverfahren gemäß §3 Baugesetzbuch (BauGB) im Rahmen der Aufstellung von Bauleitplänen. Vielmehr erfast dieser Begriff im Rahmen dieser Darstellung auch informelle Beteiligungsverfahren, Möglichkeiten der Beteiligung im Rahmen der Bezirsversammlungen sowie die Beteiligung durch Initiierung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden.

Beteiligungsverfahren sind ein Instrument, das zur Steigerung von Akzeptanz und Legitimation von Verwaltungsentscheidungen genutzt werden kann. Dabei ist jedoch zu beachten, dass die Erreichung dieses Zieles maßgeblich davon abhängt, dass die folgenden Qualitätsanforderungen gewahrt werden:

  • Wertschätzung der Beteiligung
  • Zurverfügungstellung hinreichender Ressourcen
  • Transparenz der Planungs- und Entscheidungsprozese
  • Ergebnisoffenheit des Beteiligungsverfahrens
  • flexibler Einsatz vielfältiger Methoden und
  • Begründbarkeit von Entscheidungen anhand transparenter, nachvollziebarer Kriterien.

Bei der Umsetzung des im Vertrag für Hamburg formuierten Ziels, möglichst breit getragene Planungsergebnisse zu erreichen, ist diesen Qualitätsanforderungen Rechnung zu tragen.

Dabei ist grundsätzlich zu berücksichtigen, dass das Ziel der Verfahrensbeschleunigung der Erzielung möglichst breit getragener Planungsentscheidungen in gewissem Maße widerspricht. Insofern sollten Beschleunigungsaspekte zugunsten einer ausgewogenen, breit akzeptierten Planung zurücktreten.

Zu berücksichtigen sind in diesem Zusammenhang die in Kapitel C, Ziffer II erläuterten Vorschläge zur Verbesserung und Effektivierung der Partizipationsmöglichkeiten. Dabei ist zu differenzieren zwischen Verbesserungen, die im Rahmen des geltenden Rechts möglich sind und Vorschlägen für gesetzliche Änderungen.

Folgende Verbesserungen können ohne rechtliche Änderungen vorgenommen werden:

  • Qualifizierung des Vewaltungspersonals für Beteiligungsprozesse
  • Veröffentlichung wichtiger Planungsunterlagen (z.B. Stellungnahmen, Gutachten) vorab im Internet
  • Moderation vno Beteiligungsprozessen durch neutrale Personen
  • Klärung des Ablaufs und der Rahmenbedingungen der Beteiligung
  • Bereitstellung von Geldmitteln für Beteiligungsverfahren
  • Nutzung des Flächennutzungsplans als programmierendes Instrument.

Vorschläge für gesetzliche Änderungen:

  • Streichung der Wörter "in nichtöffentlicher Sitzung" in §16 Abs. 1 S. 3 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG)
  • Anpassung von §17 Abs. 3 BezVG zur Stärkung der Rechte zubenannter Bürger*innen
  • Stärkung der bezirklichen Kompetenz zur Bebauungsplanung.

{weiter im Download-PDF 'Bürgerbeteiligung und Partizipationsmöglichkeiten im Rahmen von Wohnungsbauvorhaben'}

Lena Dammann

Auszug aus dem Inhaltsverzeichnis:

  • Vertrag für Hamburg
  • Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß §3 BauGB
  • Zuständigkeit des Senats gemäß §1 Bauleitplanfeststellungsgesetz
  • Zuständigkeit der Bezirke
  • Mitwirkung durch Bürgerbegehren
  • Qualitätskriterien für Beteiligungsverfahren
  • Wohnungsbauvorhaben auf der Grundlage informeller Planungen