Betr.: Mitwirkungsrechte des Bezirks nach dem Senatsbeschluss zur Aufhebung der Stellplatzpflicht

Hartmut Obens

Anfrage nach § 27 BezVG der Abgeordneten Zaklin Nastic, Astrid Dahaba und Hartmut Obens (Fraktion DIE LINKE) und Antwort des Bezirksamts:

In der Senatsdrucksache vom 16. Oktober 2013 heißt es zur Bezirksbeteiligung zum Senatsbeschluss zur Aufhebung der Stellplatzpflicht für Bauherrn:

„Vor diesem Hintergrund wird die Frage der ausreichenden Stellplatzherstellung auch weiter Erörterungsgegenstand in den bezirklichen Gremien sein können, wenn sich diese mit den jeweiligen Wohnungsbauvorhaben befassen.

Die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt wird die Bezirke bei der Anwendung der neuen Rechtslage beratend unterstützen“.

Wir fragen daher die Behörde:

Wie sieht die Unterstützung der Behörde aus und in welcher Form wird sie an die Bezirksversammlung herangetragen?

Die Aussage, die BSU werde die Bezirke bei der Anwendung der neuen Rechtslage beratend unterstützen, bezieht sich auf die Bezirksämter insgesamt und ist nicht beschränkt auf deren Bezirksversammlungen.

Die BSU wird nach der Gesetzesänderung die Fachanweisung „Notwendige Stellplätze und notwendige Fahrradplätze“ überarbeiten und bei konkreten Anfragen die Bezirksämter im Einzelfall fachlich und rechtlich unterstützen.

Hinzuweisen ist allerdings darauf, dass die Frage der ausreichenden Stellplatzherstellung als Erörterungsgegenstand in den bezirklichen Gremien künftig regelmäßig auf Fälle Städtebaulicher Verträge oder Befreiungsentscheidungen, z.B. über die Anzahl der Vollgeschosse beschränkt sein dürfte, in denen die rechtliche Verknüpfung zwischen ggf. herzustellenden Stellplätzen und Zugeständnissen im Hinblick auf städtebauliche Regelungen und das jeweilige Bauvolumen zulässig sein können. Im vereinfachten Genehmigungsverfahren nach § 61 HBauO gehören Stellplätze nicht zum Prüfumfang und auch im konzentrierten Genehmigungsverfahren nach § 62 HBauO wird eine Stellplatzforderung für Wohnraum künftig rechtlich nicht mehr durchsetzbar sein, sofern keiner der o.g. Sonderfälle vorliegt.

Hartmut Obens, Zaklin Nastic, Astrid Dahaba (Fraktion DIE LINKE)

 

Hier können Sie die Anfrage als PDF downloaden:

Die Anfrage wird – von der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU) - wie folgt beantwortet: