Betr.: Mißbräuchliche Beschneidung von Bezirksrechten durch Flächennutzungspläne?

Hartmut Obens
 Anfragen Hartmut Obens StaPla

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG des Abgeordneten Hartmut Obens (Fraktion DIE LINKE)

Der Flächennutzungsplan (F-Plan) gibt als vorbereitender Bauleitplan die Ziele der Raumordnung und der Stadtentwicklung  für ganz Hamburg vor.

Er wird von der Bürgerschaft beschlossen und ist verbindlich für Behörden und Träger öffentlicher Belange, so auch der Bezirksverwaltungen.

Er begründet noch keine Bauansprüche, sondern läßt die entsprechenden Spielräume für die unter bezirklicher Zuständigkeit festzulegenden Bebauungspläne offen.

Für die Festlegung von Bau- bzw. Planungsrechten räumt das Baugesetz (BauGB) die Beteiligung der BürgerInnen bzw. AnwohnerInnen ein, einschließlich der gesetzlich geforderten Planungsalternativen.

In den Fällen Spannskamp und Feldhoopstücken ist der Eindruck entstanden, als hätte die Behördenleitung kleinräumige Veränderungen im F-Plan vorgenommen, um sie der souveränen Entscheidung durch die Bezirksversammlung Eimsbüttel zu entziehen.

Unsere Fragen an die Bezirksverwaltung:

1.      Sind kleinteilige Überplanungen im F-Plan, u.a. den Spannskamp und Feldhoopstücken betreffend, vorgenommen worden? Wenn ja, welche Vorgänge sind das und zu welchen Zeitpunkten hat das jeweils stattgefunden?

2.      Sind auch andere kleinteilige Überplanungen des F-Plans, Eimsbüttel betreffend, vorgenommen worden. Um welche Vorgänge handelt es sich dabei und zu welchen Zeitpunkten haben diese jeweils stattgefunden?

Hartmut Obens, Fraktion DIE LINKE

Hier können Sie die Anfrage als PDF downloaden: