Betr.: Im Bezirk tatsächlich gebaute Wohnungen des 1. und 2. Förderweges in der Zeit von 03/2011 bis 12/2013

Hartmut Obens

Große Anfrage nach § 24 BezVG  der Fraktion DIE LINKE: Hartmut Obens, Zaklin Nastic, Astrid Dahaba

Sachverhalt:

Der Senat hat zu Beginn der Legislaturperiode verkündet, den Bau von jährlich 6.000 neuen Wohnungen mit der Wohnungswirtschaft verabreden zu wollen. Davon sollen 1.200 im 1. Förderweg und 800 weitere im neu geschaffenen 2. Förderweg finanziert werden. Es geht also in dieser  Legislaturperiode um insgesamt 24.000 neue Wohnungen, davon  4.800 im 1. und 3.200 im 2. Förderweg zu bauenden,  neuen Wohnungen. 

Der Senat erhob dies zu einer seiner zentralen Forderungen für diese Legislaturperiode. Erinnern wir uns:  Ca. 42  % der Hamburger Haushalte haben einen Anspruch auf einen §-5-Schein, d. h. auf eine Sozialwohnung. Jährlich fallen Sozialwohnungen aus der Preisbindung. Allein im Jahr 2013 sind dies ca. 13.000 Wohnungen. Hamburg hat einen jährlichen Grundbedarf von 5.000-6.000 neuen Wohnungen. Nicht berücksichtigt ist der zusätzliche Bedarf an Wohnungen, der aus dem  Anwachsen der Bevölkerung  Hamburgs durch den sogen. Wanderungsgewinn entsteht. Er beläuft sich in 2013 auf ca. 15.000 Menschen. Zusätzlich fallen  jährlich ca. 800 Wohnungen durch Abbruch fort.  In den vergangenen 12-15 Jahren ist durch eine erheblich unter der Nachfrage liegende Produktion ein Fehlbestand von ca. 40.000 Wohnungen entstanden. Will man diesen in einem überschaubaren Zeitraum von ca. 10 Jahren abbauen und dem akuten Mangel damit wirklich begegnen, sind jährlich zusätzlich 4.000 Wohnungen erforderlich.

Die Vereinbarung des Senates mit der Wohnungswirtschaft, die 2011 abgeschlossen wurde, verpflichtet diese zu nichts Konkretem. Die beteiligten Verbände haben es lediglich übernommen, „daraufhin zu wirken“, dass die Mitgliedsbetriebe sich an der gewaltigen Aufgabe durch entsprechende Investitionen beteiligen. Der Senat soll für die Bereitstellung von geeigneten Bauflächen sorgen. Den Bezirksämtern kommt die Aufgabe zu, durch das verstärkte Auflegen von neuen B-Plänen und Verstärkung bei der Erteilung von Baugenehmigungen, die nötigen Voraussetzungen zu schaffen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bezirksamtsleitung:

1) Wie viele B-Pläne mit wie vielen Wohneinheiten wurden seit dem Februar 2011 neu aufgelegt? Bitte nach B-Plan-Bezeichnung und Stadtteilen unterscheiden.

1a) Wie viele Bauanträge auf Grundlage dieser B-Pläne,  mit wie vielen Wohneinheiten wurden bis Ende 2013 eingereicht und wann sind diese genehmigt worden bzw.  wann ist mit deren Genehmigung zu rechnen. Bitte tabellarisch nach Stadtteilen geordnet aufführen.

1b) Ist dem Bezirksamt bekannt, wie viele dieser Wohnungen konkret gebaut wurden und wann?
Wenn ja, bitte um tabellarische Angaben nach Stadtteilen geordnet.
Wenn nein, warum nicht?

2) Wie viele beschlossene, aber nicht oder nicht vollständig umgesetzte B-Pläne der Jahre 2001 bis 2011, mit wie vielen Wohneinheiten befinden sich in dieser Legislaturperiode in der konkreten Umsetzung?
Bitte nach B-Plan-Bezeichnung und Stadtteilen unterscheiden.

2a) Wie viele Bauanträge auf Grundlage dieser B-Pläne, mit wie vielen Wohneinheiten wurden bis Ende 2013 eingereicht und wann sind diese genehmigt worden, bzw.  wann ist mit deren Genehmigung zu rechnen? Bitte tabellarisch nach Stadtteilen geordnet aufführen.

2b) Sind im Rahmen von Bauanträgen auf der Grundlage dieser B-Pläne Befreiungen von den jeweiligen Festsetzung  zu Gunsten von mehr Wohnraum des 1. u. 2. Förderweges im Rahmen von städtbaulichen Verträgen erteilt worden?

2c) Ist dem Bezirksamt bekannt, wie viele dieser Wohnungen konkret gebaut werden sollen und wann?
Wenn ja, bitte um tabellarische Angaben nach Stadtteilen geordnet.
Wenn nein, warum nicht?

3) Ist dem Bezirksamt bekannt, wie viele Wohnungen im 1. Und  im 2. Förderweg seit März 2011 finanziert wurden (bezirksbezogen)?
Wenn ja, bitte nach Projekt und Stadtteil geordnet angeben.
Wenn nein, warum nicht?

4) Sieht das Bezirksamt die Notwendigkeit, belegbare Angaben über die Anzahl der geförderten Wohnungen  und den jeweiligen Förderweg machen zu können?
Wenn ja, wie wird der Anspruch konkret umgesetzt?
Wenn nein, warum nicht?

5) Welche Möglichkeiten der Erlangung entsprechender Information stehen dem Bezirksamt zur Verfügung?

6) Welche Möglichkeiten der Kontrolle hinsichtlich der konkreten Umsetzung

6a) eines Projektes insgesamt, und

6b)  von Wohnungen im 1. u. 2. Förderweg in einzelnen Projekten stehen dem Bezirksamt zur Verfügung?

7) Werden bei Neubauprojekten regelmäßige Kontrollen durch die Bauaufsicht oder ein anderes Amt des Bezirksamtes z. B. hinsichtlich der Art und des Maßes der baulichen Nutzung, der Umsetzung genehmigter Wohnungsgrundrisse und Größen, genehmigter Befreiungen von den Festsetzungen eines B-Planes und ggf. vom Bezirksamt mit Bauherren geschlossener städtebaulicher Verträge durchgeführt?
Wenn ja, bitte nach Projekten und Stadtteilen geordnet angeben.
Wenn nein, warum nicht?

8) Ist die Investitionsbank als Förderbank verpflichtet oder im Rahmen einer  „Amtshilfe“ vergleichbarer Hilfe gehalten, die  Bezirksämter über Förderanträge, Förderzusagen sowie Bezugsfertigkeit von Projekten und Anzahl der Wohnungen (unterschieden nach 1. u. 2. Förderweg)  im Bereich des Bezirksamtes  zu informieren?
Wenn ja, wie häufig geschieht das?
Wenn nein, warum nicht?

9) Ist dem Bezirksamt bekannt, ob die Fachbehörde BSU  über konkrete Zahlen bezüglich der im 1. u. 2. Förderweg seit März 2011 geförderten und konkret gebauten Wohnungen verfügt?
Wenn ja, fordert das Bezirksamt diese ab? Bitte entsprechende Zahlen angeben.
Wenn nein, warum nicht?

Hartmut Obens, Fraktion DIE LINKE

 

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