Anfrage: „Statistik über Ausnahmen und Befreiungen bei baurechtlichen Verwaltungsentscheidungen

Hartmut Obens
 Anfragen Hartmut Obens StaPla Thema: Wohnungspolitik

03.04.2013

Lfd. Nr. 137 (XIX)

Kleine Anfrage des Mitglieds der Bezirksversammlung, Hartmut Obens (Fraktion DIE LINKE)

Bei verfahrensfreien Bauvorhaben entscheiden die Bauprüfabteilung über Abweichungen von der Hamburger Bauordnung über Ausnahmen und Befreiungen von den Festsetzungen eines Bebauungsplans, einer sonstigen städtebaulichen Satzung oder von Regelungen der Baunutzungsverordnung.

Die Gründe für die Ausnahmen (§31 I BauGB) oder Befreiungen (§31 II BauGB) sind

1. Gründe des Wohls der Allgemeinheit,

2. Eine städtebaulich vertretbare Abweichung sowie

3. Vermeidung einer offenbar nicht beabsichtigten Härte für den Bauherrn.

Wir bitten um folgende Angaben:

Zahlenmäßige Darstellung aller nach § 31 I BauGB gewährten Ausnahmen zu den Punkten 1 – 3 einschl. der angegebenen Begründungen.

Zahlenmäßige Darstellung aller nach § 31 II BauGB gewährten Befreiungen zu den Punkten 1 – 3 einschl. der angegebenen Begründungen.

Die Kleine Anfrage wird wie folgt beantwortet:

Die Anfrage ist in angemessener und vertretbarer Zeit nicht zu beantworten, da darüber keine Statistiken geführt werden. Die manuelle Durchsicht der für 2012 angefallenen 782 Baugenehmigungsverfahren würde pro Fall ca. eine halbe Stunde in Anspruch nehmen. Ein Mitarbeiter würde für die Prüfung der 782 Baugenehmigungsverfahren mindestens 391 Stunden benötigen.

 

Hier können Sie die Anfrage als PDF downloaden: