Betr.: Situation der syrischen Flüchtlinge im Furtweg 32-34

Astrid Dahaba
Region: Stellingen, Eidelstedt Thema: Refugees Welcome

Anfrage nach § 27 BezVG der Abgeordneten Astrid Dahaba, Zaklin Nastic und Hartmut Obens (Fraktion DIE LINKE)

Zum 1.8.2013 hat fördern und wohnen (f&w), eine landeseigene Anstalt öffentlichen Rechts, 20 im Furtweg leer stehende Mietwohnungen von der EVG angemietet. In einem Schreiben vom 31.07.2013, von f&w an die Nachbarinnen und Nachbarn der Wohnanlage, wurde angekündigt, dass etwa 30 Menschen dort vorübergehend (maximal 2 Jahre) ein Zuhause finden mögen. Gleichzeitig wurde mitgeteilt, dass f&w sich mit professioneller Flüchtlingssozialarbeit um diese Menschen kümmern werde.

Die Nachbarinnen und Nachbarn haben die Flüchtlinge willkommen geheißen und ihnen geholfen, wo es ihnen nötig erschien: mit Wäsche, Spielsachen und Mobiliar. Ein Nachbar, der die Flüchtlinge engagiert unterstützt und begleitet, berichtete von einigen Unwägbarkeiten, die wir mit dieser Anfrage nachgehen und überprüfen wollen:

  1. Welchen Aufenthaltsstatus haben die syrischen Flüchtlinge? Haben sie eine Niederlassungserlaubnis nach § 23 Abs. 2 AufenthG erhalten oder sind sie Duldungsinhaber oder Asylbewerber?
  2. Zuwanderer mit gesicherten Aufenthaltstatus von beispielsweise mehr als einem Jahr haben einen Anspruch auf Teilnahme an einem Integrationskurs.  Flüchtlinge mit ungesicherten Aufenthaltsstatus (Duldung und Asylbewerber, mit mind. 6 Monaten Geldungsdauer) haben keinen Anspruch auf Integrationskurse, sie erhalten aber die Möglichkeit, in 300 Unterrichtsstunden Grundkenntnisse der deutschen Sprache zu erwerben (z. B. im Flüchtlingszentrum). Erhalten die syrischen Flüchtlinge Sprachunterricht? Wenn ja, wie heißt die Organisation und wo findet der Sprachunterricht statt?
  3. Falls der Sprachunterricht außerhalb von Eidelstedt stattfindet, ist es möglich, dass eine Lehrperson beipsielsweise im Eidelstedter Bürgerhaus den Sprachunterricht anbietet, damit die umständlichen und kostspieligen Anfahrtswege für die Flüchtlinge entfielen? Welche Gründe würden dem entgegenstehen?
  4. Ist es zutreffend, dass nur die männlichen, erwachsenen Flüchtlinge Sprachunterricht erhalten? Ist dafür gesorgt, dass auch Mütter mit Kindern am Sprachunterricht teilnehmen können, evtl. mit Kinderbetreuung? Bitte erläutern Sie die möglichen Gründe in Bezug auf die Nichtteilnahme von Müttern mit Kindern am Sprachunterricht.
  5. Wenn die syrischen Flüchtlinge eine Aufenthaltsgenehmigung und demzufolge Anspruch auf die Teilnahme an Integrationskursen haben, werden beispielsweise schulpflichtige Kinder und  Jugendliche davon ausgenommen. Von Nachbarn wird beobachtet, dass die Kinder weder in eine Kita noch in eine Schule gehen. Die Schulbehörde prüft die Aufnahme der Kinder in nahegelegenen Schulen und f&w hilft bei der Suche nach Kitaplätzen. Wie ist die Planung von Schulbehörde und f&w in Bezug auf die Integration der Kinder in Kita und Schule? Wie ist der Stand der Dinge? Welche Kitas und Schulen wurden kontaktiert? Wo war die Integration erfolgreich und wo waren die die Plätze belegt? Bitte entsprechend auflisten.
  6. Ist es richtig, dass  jungerwachsene und erwachsene syrische Familienmitglieder von der Arbeitsagentur oder vom Jobcenter betreut werden, sodass sie eine Anschlussperspektive in Ausbildung, Studium und Beruf erhalten? Wenn nein, warum nicht? 
  7. Wie viele Sozialpädagogen, Dolmetscher etc. unterstützen die Flüchtlinge bei ihren behördlichen und zukünftigen Belangen? Wie oft und zu welchen Zeiten steht die „professionelle Flüchtlingssozialarbeit“ den Menschen zur Verfügung? Erläutern Sie bitte anhand von Beispielen die Hilfeangebote.
  8. Werden die zum Teil traumatisierten Kinder und Erwachsene psychologisch betreut? Wenn ja, in wie vielen Fällen? Wenn nein, warum nicht?
  9. 5000 Kriegsflüchtlinge aus Syrien sollten im Jahr 2013 nach Deutschland kommen. Nach einem Spiegel-Online-Bericht (14.01.2014) sind erst 2000 Syrer in die Bundesrepublik eingereist. Laut Auskunft von f&w (31.07.2013) sollten im letzten Jahr 125 syrische Flüchtlinge in Hamburg aufgenommen werden. Wie hoch ist das Kontingent, das die Freie und Hansestadt Hamburg seit 2013 für  syrische Flüchtlinge zur Verfügung gestellt hat? Wie viele davon sind bisher nach Hamburg eingereist? Wie viele leben davon in Eimsbüttel? Wo sind die syrischen Familien untergebracht?
  10. Die ehemals leer stehenden 20 Wohnungen im Furtweg 32-34 sollten für die Ankunft von syrischen Familien zur Verfügung gestellt werden. Nicht alle Wohnungen sind für die syrischen Kriegsopfer zugeteilt worden. Bitte teilen Sie mit, in wie vielen Wohneinheiten mit wie vielen Personen die syrischen Flüchtlinge leben? Wie viele Wohneinheiten wurden an Menschen aus anderen Ländern (bitte angeben) vergeben? Welchen Status haben diese Menschen nach dem Asylgesetz?
  11. Warum wurden nicht die gesamten leer stehenden Wohnungen im Furtweg 32-34 an syrische Flüchtlinge - wie vorgesehen – zur Verfügung gestellt?

Astrid Dahaba, Hartmut Obens, Zaklin Nastic (Fraktion DIE LINKE)

 

Hier können Sie die Anfrage als PDF downloaden: