Anfrage: Auftaktveranstaltung zum Bürgerbeteiligungsverfahren „Entwicklung Stellingen“ am 26.3.2013

Hartmut Obens

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG des Abgeordneten Hartmut Obens (Fraktion DIE LINKE)

Auf der Sitzung des Hauptausschusses vom 11.4.2013 wurde von R. Rust (SPD-Fraktion) beanstandet, dass auf der Eröffnungsveranstaltung zum Bürgerbeteiligungsverfahren „Entwicklung Stellingen“ Ankündigungsflugzettel der Fraktion DIE LINKE für eine öffentliche Veranstaltung zum gleichen Thema ausgelegt wurden. Nach seiner Ansicht würde es sich verbieten, dass auf einer Veranstaltung, die von der Bezirksversammlung ausgerichtet würde, eine Partei bzw. Fraktion Werbung für ihre Anliegen betreibt.

Dazu stelle ich an die Verwaltung folgenden Fragen:

1. Welchen Charakter hatte die Auftaktveranstaltung zum Bürgerbeteiligungsverfahren „Entwicklung Stellingen“ am 26.3.2013?
Ist sie eine öffentliche Veranstaltung oder eine Ausschusssitzung mit öffentlicher Beteiligung?

2. Ist die Veranstaltungswerbung einer in der BV vertretenen Partei auf einer solchen Veranstaltung rechtlich zu beanstanden?

Hartmut Obens, (Fraktion DIE LINKE)  

 

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