Anfrage §27 | Peter Gutzeit: Hintergründe für die Ablehnung eines WC-Standortes im Bereich der Einkauffstätten in der Osterstraße

Peter Gutzeit

Anfrage nach § 27 BezVG der Mitglieder der Bezirksversammlung Eimsbüttel, Peter Gutzeit, Manuela Pagels, Roland Wiegmann, Mikey Kleinert und Ralf Peters (Fraktion DIE LINKE)

Hintergründe für die Ablehnung eines WC-Standortes im Bereich der Einkaufsstätten in der Osterstraße

[Antworten der Verwaltung kursiv und in eckigen Klammern]

Sachverhalt:

[Die Anfrage wird von der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) wie folgt beantwortet:]

Sachverhalt:

In der Mitteilungsvorlage der/des Vorsitzenden (Drucksache 21-2631) wird im Sachverhalt geschildert, dass die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) eine Referentenanforderung ablehnt.
Begründet wird diese Ablehnung der BUKEA mit dem Argument, dass die Planung für alle in Frage kommenden acht Vorschläge mangels eines genehmigungs- und konsensfähigen Standortes beendet wurde. Neben einzelnen, abgelehnten Standorten bleibt in der Mitteilungsvorlage nebulös, welche Standorte und von welchem Amt die Ablehnung erfolgte.

Fragen:

Vor diesem Hintergrund fragen wir die zuständige:n Behörde:n

  1. Wer machte diese acht Standortvorschläge?

    [Die Standorte wurden von der für Bau, Betrieb und Unterhaltung der Toilettenanlagen opera- tiv zuständigen Stadtreinigung Hamburg (SRH) und der damaligen Behörde für Umwelt und Energie – jetzt BUKEA – vorgeschlagen.]
     
  2. Wer bzw. welches Amt lehnte die acht Standortvorschläge ab?

    [Die Standorte wurden z.T. seitens des Bezirksamtes Eimsbüttel und z.T. von der Polizei Hamburg abgelehnt.]
     
  3. Warum wurden diese Standorte abgelehnt (bitte alle Standorte einzeln begründen)?

    [Siehe Drs. 21-2631].
     
  4. Warum wurden keine weiteren Standorte eruiert?
    Zum Beispiel Heußweg/Tornquistr./Sillemstraße, oder Osterstraße 90 neben EDEKA / VINEYARD?
     
  5. Warum wird der Prozess einer Standortfindung für ein WC in/an der Osterstraße nicht weiter verfolgt?

    [Die der BUKEA für Baumaßnahmen, den Betrieb und die Unterhaltung öffentlicher Toiletten durch die SRH zur Verfügung stehenden Haushaltsermächtigungen sind begrenzt. Die im aktuellen Haushalt und der mittelfristigen Finanzplanung zur Verfügung stehenden Mittel sind vollständig gebunden. Mit den für Baumaßnahmen zur Verfügung stehenden Ermächtigun- gen können vorrangig Bestandsanlagen renoviert, saniert oder ersetzt werden. Neue Stand- orte können nur noch in Ausnahmefällen und nur dann realisiert werden, wenn es sich ent- weder um sogenannte Kiosk-WCs handelt, da diese für die Freie und Hansestadt Hamburg betriebskostenneutral sind, oder wenn andere Standorte aufgegeben und dadurch Betriebsmittel frei werden.

    Voraussetzungen für die Aufgabe eines anderen Standortes in Eimsbüttel sieht die BUKEA nicht. Die Standortsuche für eine solche Anlage setzt, wie bereits aus Drs. 21-2631 ersichtlich, die Berücksichtigung einer Vielzahl von Faktoren voraus (insbesondere soziale Kontrol- le, Sicherheitsaspekte, Grünflächen- und Baubestandverlust, Akzeptanz der Anliegenden sowie bautechnische Gründe).

    Der Wunsch nach einem möglichst flächendeckenden Angebot an öffentlichen Toiletten ist nachvollziehbar. Der Senat hat die ihm zur Verfügung gestellten Steuermittel auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu verwenden. Im Hinblick auf die vielfältigen gesellschaft- lichen Aufgaben ist eine flächendeckende Versorgung angesichts der Kostenintensität von öffentlichen Toiletten jedoch nicht leistbar. Die BUKEA muss ihre Planungen daher im Rah- men der erforderlichen Priorisierungen gestalten. Neben der Bedarfslage sind dabei auch die Umsetzungsmöglichkeiten wie die nach dem Wegerecht erforderlichen Sondernutzungserlaubnisse oder baurechtliche Vorgaben zu berücksichtigen.]
     
  6. Werden bei der Standortprüfung die Interessen der Ladeninhaber berücksichtigt?
    Gab es evtl. aus diesem Grund Ablehnungsgründe? Wenn ja, bitte Nennung.]

[Siehe Drs. 21-2631.]

Peter Gutzeit 
(Fraktion DIE LINKE)

Für Rückfragen: 

Peter Gutzeit

Tel: +49 (0) 163 1533 448 (mobil)
[Tel.-Nr. ist mobil per Direkt-Click wählbar]

Fraktionsbüro

c/o DIE LINKE. Fraktion in der Bezirksversammlung Eimsbüttel
Kieler Straße 689, Hinterhaus, 22527 Hamburg
Tel: +49 (0) 163 1640 275 (mobil)
[Tel.-Nr. ist mobil per Direkt-Click wählbar]


Hier erhalten Sie diese Anfrage nach §27BezVG: "Anfrage §27, Peter Gutzeit: Hintergründe für die Ablehnung eines WC-Standortes im Bereich der Einkaufsstätten in der Osterstraße" als Download-PDF.