Anfrage §24 | Abgeschlossenheitsbescheinigungen in Eimsbüttel

Peter Gutzeit
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Sachverhalt:

Für die Einrichtung einer „Sozialen Erhaltungsverordnung“ bedarf es einer umfangreichen Untersu-chung. Um ein Wohngebiet vor Vertreibung und Gentrifizierung zu schützen und dementsprechend aktiv zu werden, bedarf es kenntnisreicher und detailgenauer Informationen der Abgeordne-ten_innen. Eine wichtige Hilfe dabei sind die Informationen über die vorliegenden und beantragten Abgeschlossenheitsbescheinigungen, die eine wichtige Voraussetzung für die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen sind.

Deshalb fragen wir die Verwaltung:

  1. Wie hoch ist der derzeitige Wohnungsbestand im Bezirk Eimsbüttel?
    Bitte aufgeteilt
    - nach Sozialwohnungen, Eigentumswohnungen und frei finanzierten Wohnungen
    - in Eigentum oder Verwaltung stadteigener Wohnungsbau-Gesellschaften wie der SAGA/GWG oder nicht
    - sowie aufgeteilt nach den einzelnen Stadtteilen: Eimsbüttel, Rotherbaum, Harvestehude, Hoheluft-West, Stellingen, Lokstedt, Eidelstedt, Schnelsen und Niendorf.
  2. Wie hoch war der gleiche Bestand bzw. wie lauteten die Zahlen im Jahre 2006?
  3. Werden Anzahl, Art und Inhalt der Anträge auf Abgeschlossenheitsbescheinigungen mit den Abgeordneten_innen und den Gremien der Bezirksversammlung Eimsbüttel kommuniziert?
    - Wenn ja, mit wem?
    - Wenn nein, warum nicht?
  4. Werden die Mieter_innen der von Abgeschlossenheitsbescheinigungen betroffenen Wohnungen informiert?
    - Wenn ja, durch wen?
    - Wenn nein, warum nicht?
  5. In welchem Zeitraum nach Eingang eines Antrages auf Abgeschlossenheit ist dieser zu bearbeiten?

Peter Gutzeit, Hartmut Obens,
Fraktion DIE LINKE. in der Bezirksversammlung Eimsbüttel

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